Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.09

Ghostwriter-Vereinbarung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, dass eine sog. Ghostwriter-Vereinbarung auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Betracht kommt, zumindest außerhalb des Hochschulbereichs.

Bei einer Ghostwriter-Vereinbarung verpflichtet sich der wirkliche Urheber dazu, seine eigene Urheberschaft zu verschweigen und gestattet seinem Auftraggeber das Werk als eigenes zu veröffentlichen.

Das halte ich im wissenschaftlichen Bereich für verwerflich, weil man sich dadurch wissenschaftliches Renommee einfach erkaufen kann. Deshalb liegt die Annahme einer Sittenwidrigkeit meines Erachtens nahe.

Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom vom 01.09.2009 (Az.: 11 U 51/08) allerdings, zumindest für Fälle außerhalb des klassichen universitären Wissenschaftsbetriebs anders beurteilt.

Quelle: kanzlei.biz

posted by Stadler at 17:00  

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