Auch wenn das Video die Überschrift „Angela Merkel über die Piratenpartei“ trägt, gelangt man in den Genuss von Ausführungen der Bundeskanzlerin zu den Themen Internet, Urheberrecht und Grundrechte. Dass ihre Aussagen ähnlich inhaltslos und phrasenhaft sind, wie die ihrer Kabinettskollegen Schäuble, Zypries, von Guttenberg und von der Leyen, war zu befürchten und wird voll bestätigt. Ist sie nicht in der Lage etwas substantielles zum Thema beizutragen oder hat sie sich tatsächlich entschlossen, den Wahlkampf weiterhin ohne Inhalte zu bestreiten? Scheint angesichts der Schwäche des Gegenkandidaten ja zu funktionieren.
posted by Stadler at 15:47
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Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Information: Wissenschaft und Praxis“ mit dem Schwerpunktthema Open Access ist als PDF erhältlich und bietet eine sehr tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Thema. Äußerst lesenswert ist beispielsweise der Beitrag „Die Wissenschaftstheorie fordert OPEN ACCESS“ von Gerhard Fröhlich.
posted by Stadler at 10:57
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Radiohead, eine der wichtigtsten und besten Bands der letzten 15 Jahre, hatten schon vor zwei Jahren mit einem neuen Vertriebskonzept für das Album „In Rainbows“ für Furore gesorgt. Das Album war zunächst nur über das Web als Download erhältlich. Bezahlen konnte man dafür was man wollte, also auch gar nichts. Die Band scheint dennoch sehr gut verdient zu haben.
Das Konzept möchte die Band deshalb offenbar beibehalten aber in Zukunft auf die Veröffentlichung ganzer Alben verzichten, sondern nur noch einzelne Songs und EP’s über das Netz vertreiben.
Es wird allgemein spannend bleiben zu beobachten, welche neue Vertriebskonzepte sich in Zukunft für Musik etablieren werden. Am Netz wird aber kein Weg vorbei führen.
Quelle: derStandard
posted by Stadler at 16:20
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Netzpolitk.org hat gestern dazu aufgerufen, ein Wahlkampfplakat der CDU mit Wolfgang Schäuble und dem Slogan „Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit“ zu „remixen“. Dieser Aufruf stieß auf regen Zuspruch.
Daran stößt sich nun die Fotagrafin des Plakats, die ihre Urheberrechte verletzt sieht. Die Einschätzung der Fotografin ist nicht nur humorlos, sondern auch rechtlich unzutreffend. Wie ich schon gegenüber Heise-Online geäußert habe, ist die (künstlerische )Auseinandersetzung mit einem anderen Werk im Wege der Satire oder Parodie zulässig und vom Urheber des Ausgangswerks grundsätzlich hinzunehmen. Gerade die sog. antithematische Behandlung – sehr schön z.B.: „Wir sind die dunkle Seite! Mit Sicherheit gegen Freiheit“ – ist eine zulässige Form der Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk und von Art. 5 GG gedeckt.
Speziell bei Wahlkampfplakaten muss der Fotograf bzw. Urheber förmlich damit rechnen, dass man sich mit ihnen kritisch in der Form von Satire, Karikatur oder Parodie auseinandersetzt.
posted by Stadler at 09:52
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Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 239/06) darüber zu befinden, welcher Sorgfaltsmaßstab für die Frage des Verschuldens anzulegen ist, wenn ein fremdes Computerprogramm zum Download ins Netz gestellt wird. Der BGH führt wörtlich aus:
„Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (…). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn – wie hier – ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne Einschränkungen im Internet zum Download bereitgestelltes Computerprogramm jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann. Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.“
posted by Stadler at 17:00
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Sascha Blach hat in dem Musikmagazin Zillo einen interessanten Hintergrundartikel über Ursachen und Chancen der Krise der Musikindustrie verfasst. Lesen!
posted by Stadler at 12:49
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Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem 19-seitgen Gutachten vom 22.07.2009 mit dem sog. Heidelberger Appell und der Kritik an dem Modell des Open-Access befasst und erachtet die geübte Kritik für kaum nachvollziehbar.
In dem Gutachten heißt es u.a.:
„Die hier gemachten Vorwürfe treffen eher auf die traditionellen Vertriebswege zu als auf das neue Publikationsmodell. Mit der digitalen Plattform steht den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen wird, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen hat. Die Vorteile werden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt.
Die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Vermarktung urheberrechtlich relevanter Werke für Urheber und Verwerter werden in der gegenwärtigen Diskussion weitgehend ausgeblendet.“
Der Heidelberger Appell ist in der Tat sehr stark durch die Verlagslobby beeinflusst und man muss unterstellen, dass viele der Unterzeichner nicht wirklich genau wussten, worum es bei Open-Access überhaupt geht. Dass auch Justizministerin Zypries und Kulturstaatsminister Neumann ihre Unterstützung für den Heidelberger Appell signalisiert haben, zeigt einmal mehr, welch leichte Beute ahnungslose Politiker für die Urheberrechtslobbyisten sind.
In der sehr unsachlich geführten öffentlichen Diskussion, sind auch immer wieder Google Books und Open Access vermengt worden, ein Konzept, auf das gerade der Heidelberger Appell erfolgreich setzt. Bei näherer und fundierter Betrachtung wird man erkennen, dass beide Aspekte freilich wenig miteinander zu tun haben und es sachgerecht wäre, die Diskussion strikt zu trennen.
posted by Stadler at 15:40
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Der Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Tripp-Trapp-Stuhl“ vom 14.05.2009 (Az.: I ZR 98/06) ist nunmehr online.
Es geht u.a. um die Frage der Höhe des Verletzergewinns bei einer Urheberrechtsvereltzung in Form einer identischen Nachahmung eines Werks der angewandten Kunst.
Die Leitsätze des BGH:
a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. Jedenfalls dann, wenn es um die Verletzung des Urheberrechts an einem Werk der angewandten Kunst geht, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verletzergewinn im Falle einer identischen Nachahmung vollständig auf der Verletzung beruht. Vielmehr sind in einem solchen Fall regelmäßig auch andere Faktoren wie die Funktionalität oder der günstige Preis der unfreien Bearbeitung für die Kaufentscheidung maßgeblich.
b) Haben innerhalb einer Lieferkette mehrere Lieferanten nacheinander urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist der Verletzte zwar grundsätzlich berechtigt, von jedem Verletzer innerhalb der Verletzerkette die Herausgabe des von diesem erzielten Gewinns als Schadensersatz zu fordern. Der vom Lieferanten an den Verletzten herauszugebende Gewinn wird aber durch Ersatzzahlungen gemindert, die der Lieferant seinen Abnehmern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.
BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 98/06
posted by Stadler at 09:08
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Interessanter Artikel bei Golem. Dass Microsoft freiwillig etwas unter GPL stellt, wäre ungewöhnlich.
posted by Stadler at 20:00
SPD und Grüne haben die Kulturflatrate in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Dass die Rechteinhaber von solchen Forderung nicht begeisert sind, dürfte klar sein.
Andererseits bringt der Fragenkatalog der vom Börsenverein des deutschen Buchhandels und anderen Verbänden an die beiden Parteien gerichtet worden ist, möglicherweise eine erforderliche Diskussion in Gang. Das Thema ist in jedem Fall spannnend, der Vorschlag wird noch eine Weile für Diskussionen sorgen, auch wenn eine Einführung einer solchen Kulturflatrate kaum unmittelbar bevorstehen dürfte.
posted by Stadler at 17:30
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