Keine Mehrwertsteuer mehr für Verlagsprodukte erheben und Google mit einem neuen Leistungsschutzrecht – gemeint ist eine gesetzliche Einschränkung für Hyperlinks – in die Schranken zu verweisen, das fordert Hubert Burda, ein nicht ganz unbekannter Verleger, der in der alten Politwelt immer noch über jede Menge Einfluss verfügt.
Weil den Zeitungen in ihren Print-Ausgaben die Anzeigenaufträge wegbrechen und sie gleichzeitig aber nicht in der Lage sind, im Internet Geld zu verdienen, soll der Staat in den Markt und die technischen Strukturen des Netzes eingreifen. Wodurch wäre dies gerechtfertigt? Technische Innovationen führen immer zu wirtschaftlichen Veränderungen. Wenn man der Logik Burdas folgt, dann hätte man den Aufstieg der Automobilindustrie seinerzeit durch gesetzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Hersteller von Pferdekutschen verhindern müssen. Diesem platten Lobbyismus sollte die Politik nicht auf den Leim gehen. Es wird nämlich für die Allgemeinheit nicht von Nachteil sein, wenn die Hälfte der jetzt am Markt erhältlichen Zeitungen verschwindet.
Es ist deshalb einerseits nicht verwunderlich und andererseits dringend notwendig, dass das Netz politischer wird, wie die TAZ feststellt.
posted by Stadler at 06:00
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Das WIPO-Magazin beschäftigt sich mit der Frage, ob Twitter-Nachrichten (Tweets) urheberrechtlich geschützt sind.
Und wie man es von einer guten juristischen Antwort erwartet, lautet die Schlussfolgerung auch, dass es keine klare Alles-Oder-Nichts-Antwort gibt. Tweets werden zwar regelmäßig keinen urheberechtlichen Schutz genießen, im Einzelfall kann es dennoch anders sein.
Wenn man das deutsche Urheberrecht als Maßstab heranzieht, dann wird man angesichts der Tatsache, dass die eher uneinheitliche deutsche Rechtsprechung z.T. auch Kleinanzeigen als geschützte Sprachwerke ansieht, einen urheberrechtlichen Schutz solcher Kurztexte nicht per se verneinen können.
Wäre in einem solchen Falll dann bereits der Retweet eine Urheberrechtsverletzung? Eine Vervielfältigung und erneute Zugänglichmachung und damit eine urheberrechtliche Nutzungshandlung läge jedenfalls vor. Der Retweet ist anderseits das Salz in der Twitter-Suppe, weshalb jeder der dort twitschert, seine (stillschweigende) Zustimmung dazu erteilt, dass weitergezwitschert wird.
posted by Stadler at 11:28
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Thomas Hoeren, einer der schillerndsten Figuren des Internetrechts, hat dem elektrischen Reporter ein Interview zur Notwendigkeit einer Neuordnung des Urheberrechts gegeben. Wie immer ganz erfrischend.
posted by Stadler at 14:12
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Seit 2007 verhandeln verschiedene Staaten, u.a. die USA, Japan und die EU, über das sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Dieses Abkommen soll verschiedene neue Instrumentarien zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen. Nachdem die Verhandlungen bisher geheim verlaufen sind, fordern in den USA nunmehr Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das US-Handelministerium dazu auf, die Passagen zur „Internetkontrolle“ aus dem Entwurf zu streichen.
Die EU-Kommission verweigert selbst dem Europaparlament bisher die Einsicht in die Unterlagen, hat aber in einer Stellungnahme Ende 2008 u.a. eingeräumt, dass auch über die Frage der Verantwortlichkeit von Internet Service Providern mit Blick auf die Verletzung des geistigen Eigentums verhandelt wird.
posted by Stadler at 14:59
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10 Jahre nach dem Start der ersten bekannten Filesharing-Plattform „Napster“ kämpft die Musikindustrie immer noch erfolglos mit denselben Mitteln gegen das Raubkopieren von Musik. Die Industrie hat die Herausforderung des Internets nie angenommen, sondern stets einen juristischen Abwehrkampf geführt. Der Versuch, mithilfe der Gerichte und des Gesetzgebers, das Filesharing zu unterbinden, ist gescheitert und das obwohl die Musikindustrie dank intensiver Lobbyarbeit immer schärfere gesetzliche Regelungen zu ihren Gunsten durchsetzen konnte. Zumindest gelingt es der Industrie nicht mehr, in dem Ausmaß wie früher Musik zu „verkaufen“.
Die Industrie hätte die Entwicklung selbst vermutlich in eine ganz andere Richtung lenken können, wenn man dem Internet von Anfang offen gegenüber gestanden und die sich bietenden Chancen genutzt hätte. Andy Müller-Maguhn vom CCC hat es einmal sehr treffend formuliert. Die Musikindustrie hat es in den 90’ern versäumt, dem zahlungswilligen Kunden mitzuteilen, wohin er das Geld überweisen kann.
Anstatt ihr eigenes Geschäft zu betreiben und Musik über das Netz anzubieten, war die Industrie mit ihrer rückwärts gewandten Haltung vielmehr auch noch Geburtshelfer einer Gegenbewegung, die gerade als Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogen ist und auch in Deutschland starken Aufwind verspürt.
Aber auch das Verhalten des (deutschen) Gesetzgebers war und ist anachronistisch. Zugunsten der Rechteinhaber wurden u.a. die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie, der sog. Schutz technischer Maßnahmen und der Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gesetzlich verankert. Dieses gesetzgeberische Handeln ist nicht mehr konsens- und damit auch nicht zukunftsfähig. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, wird vermutlich aber noch eine Weile vergehen.
posted by Stadler at 13:30
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Amerika Du hast es besser. Dort gibt es wenigstens noch richtig spektakuläre Urteile.
Ein kalifornisches Gericht hat einen Blogger, der im letzten Jahr neun Songs der Band Guns N‘ Roses ins Netz gestellt hatte, zu zwei Monaten Hausarrest und einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Blogger muss außerdem in einem Werbespot des Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) auftreten.
Quelle: ORF Futurezone
posted by Stadler at 07:22
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:
„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Content-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzieren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitalisierten Welt“
Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.
Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.
Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.
Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.
Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.
posted by Stadler at 16:10
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Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.
Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.
Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.
Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.
posted by Stadler at 14:55
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Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch zu Open Access – Chancen und Herausforderungen (136 Seiten) herausgegeben.
Die Frage, ob der Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten frei und kostenlos erfolgen soll und muss, gehört sicherlich zu den wichtigen Themen unserer Zeit, gerade mit Blick auf die Zukunft der Wissensgesellschaft. Die Frage lautet, wie wir mit Wissen umgehen wollen, im Spannungsfeld von Urheberrecht und wirtschaftlichen Verlagsinteressen einerseits und der Notwendigkeit, Wissen möglichst für jedermann und insbesondere auch für die Forschung offen zugänglich zu machen, andererseits.
posted by Stadler at 09:14
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Nach § 51 UrhG ist eine Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werks zum Zwecke des Zitats zulässig.
Über Umfang und Grenzen des Zitatrechts hatte das Landgericht München I mit Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 21 O 618/09) am Fall der Zitierung von Teilen eines Gedichts zu befinden.
Quelle: JurPC
posted by Stadler at 16:22
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