Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.09

Auskunftsanspruch gegen Provider

Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.

In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.

posted by Stadler at 12:30  

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