Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.4.09

Titanic, Netzsperren und die etwas andere Stopp-Seite

Im Vorgriff auf die Stopp-Schilder die das BKA bald mit Hilfe der Provider aufstellen wird, übt das Satiremagazin „Titanic“ schon für den Ernstfall.

posted by Stadler at 15:33  

20.4.09

Junge Union will YouTube-Registrierung mit Ausweisnummer

Ein sehr innovativer Vorschlag kommt von der Jungen Union NRW, die eine gesetzliche Registrierungspflicht für YouTube fordert und dies auf dem Landesparteitag der CDU beschließen lassen möchte.
Quelle: Golem

posted by Stadler at 09:58  

20.4.09

Junge Union will YouTube-Registrierung mit Ausweisnummer

Ein sehr innovativer Vorschlag kommt von der Jungen Union NRW, die eine gesetzliche Registrierungspflicht für YouTube fordert und dies auf dem Landesparteitag der CDU beschließen lassen möchte.
Quelle: Golem

posted by Stadler at 08:58  

17.4.09

Pirate Bay Prozess: Angeklagte verurteilt

Im schwedischen Pirate Bay Prozess, einem weltweit beachteten Strafverfahren zum Thema Filesharing, sind die Angeklagten zu je einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Quelle: TorrentFreak

posted by Stadler at 11:20  

17.4.09

Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen

Die Süddeutsche Zeitung titelt heute „Internet-Anbieter blockieren Kinderpornos“. Das Thema wird es heute auch in die Hauptnachrichten in Funk und Fernsehen schaffen.

Zu der großen Masse der Menschen wird dabei aber nicht durchdringen, dass es sich um eine medienwirksame Inszenierung Ursula von der Leyens im Wahlkampfjahr handelt, was nicht zuletzt an der verkürzten und unkritischen Übernahme der Angaben der Bundesregierung durch die Presse liegt. Die Bundesregierung operiert mit fragwürdigen Zahlen, für die sie keine Belege und Quellen benennen kann.

Der Artikel der SZ greift, wie andere Medien auch, die Behauptung des BKAs und von der Leyens auf, es würden bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten am Tag verhindert. Hierzu verweist man auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden. Nun haben aber mehrere Analaysen ergeben, dass 99 % der auf skandinavischen Sperrlisten aufgeführten Websites gar keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Bereits dieser Umstand reduziert, immer ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung, die tatsächliche Zugriffszahl auf 4.500 am Tag, was gleichzeitig aber bedeutet, dass 445.000 vermutlich legale Zugriffe auf Webseiten unterbunden werden.

Die von der Bundesregierung genannten Zugriffszahlen sind aber ungeachtet dessen fragwürdig, weil nicht feststeht, wie sich die Zugriffe zusammensetzen und ob tatsächlich überwiegend solche Nutzer ausgesperrt werden, die ihren pädophilen Neigungen nachgehen. Nachdem es zu diesem Thema im Netz weltweit eine kritische Diskussion gibt und die Sperrlisten bei Wikileaks und anderswo veröffentlicht sind, erscheint es mir naheliegender anzunehmen, dass eine erhebliche Zahl der Zugriffe von Neugierigen und Kritikern ausgeht. Das Phänomen war anlässlich der sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen im Jahre 2002 schon einmal zu beobachten. Erst die Berichterstattung und die anschließende kontroverse Diskussion hat den bis zu diesem Zeitpunkt z.T. wenig frequentierten Nazi-Seiten, die Gegenstand der Sperrung waren, einen sprunghaften Anstieg der Zugriffszahlen beschert. Ein ähnlicher Effekt ist leider auch jetzt zu befürchten. Die Zugriffe die das BKA abwehrt, dürften zu einem beträchtlichen Teil durch die Sperrdiskussion selbst ausgelöst worden sein. Aber solange die Öffentlichkeit nicht bemerkt, dass Frau von der Leyen im Grunde nur auf das eigene Tor schießt, wird es ihr weiterhin gelingen, schlecht informierten Leuten vorzumachen, die Bundesregierung würde entschlossen und effektiv gegen Kinderpornografie vorgehen. Das Gegenteil ist der Fall, weil hier die Ressourcen beim BKA für ungeignete Maßnahmen verschwendet werden, die anschließend für eine effektive Bekämpfung der Kinderpornografie fehlen.

Wenn man wie die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus Schweden und Norwegen verweist, dann sollte man auch nicht verschweigen, dass sich bei den schwedischen Behörden längst Ernüchterung breitgemacht hat und die schwedische Polizei mittlerweile einräumt, dass die dort seit Jahren praktizierten Zugangssperren keine messbare Eindämmung der Verbreitung von Kinderpornografie bewirken konnten. Das kann diejenigen, die sich mit den Fakten beschäftigen, auch nicht überraschen.

Die großen Medien berichten ebenfalls nicht darüber, dass das WWW strukturbedingt nicht der Hauptvertriebskanal für Kinderpornografie ist, sondern Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats die primären Anlaufstellen für Pädophile im Netz sind. Access-Blockaden, wie sie jetzt durchgeführt werden, setzen daher von vornherein nur bei einem Seitenarm an. Wenn Frau von der Leyen demgegenüber behauptet, sie wolle den Hauptstrom zum Erlöschen bringen, dann bedarf es dafür anderer Maßnahmen.

posted by Stadler at 08:04  

17.4.09

Internet-Sperren: Ein Anruf würde genügen

Endlich einmal auch in einer großen Tageszeitung ein Artikel zum Thema „Netzsperren“, der eines der gewichtigsten Argumente anspricht und nicht ausschließlich die Rhetorik der Bundesregierung wiederkäut. Der Artikel „Ein Anruf würde genügen, um sie vom Netz zu nehmen“ von Anna Fischhaber in der Süddeutschen ist lesenswert.

Wobei die Aussage, es gäbe in Deutschland bis zu 450.000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, mehr als erstaunlich ist. Mich würde sehr interessieren, woher diese Zahlen stammen. Wenn es diese Seiten hier gibt, dann sollte man sie auch hier vom Netz nehmen lassen und sich nicht mit Zugangsblockaden begnügen. Das Jonglieren mit solchen Zahlen ist eigentlich ein Argument gegen Access-Sperren.

Sehr aufschlussreich ist auch ein Interview, das die Zeit mit Christian Bahls zu dessen Projekt „Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren“ geführt hat.

Heute soll in Berlin der Sperrvertrag unterzeichnet werden und auf den Aufruf zu einer zeitgleichen Mahnwache sei auch hingewiesen.

posted by Stadler at 07:10  

16.4.09

Bild ignoriert einstweilige Verfügung, berichtet weiter über No Angels Sängerin und den Justizskandal

Dass die Bild eine gegen sie gerichtete einsweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ignoriert und dahinter einen Justizskandal ausgemacht hat, ist wenig überraschend.

Vielleicht ist die Verfügung ja auch noch nicht zugestellt, oder der Kollege Schertz sitzt bereits am Ordnungsmittelantrag. Wobei das Ordungsgeld die Bild kaum abschrecken dürfte. Die Frage wird auch sein, ob man jetzt, nachdem wirklich jeder darüber schreibt und spricht, noch ein Verbot der Berichterstattung gegen einzelne Medien wird durchsetzen können. Die Sache dürfte also noch ein interessantes juristisches Nachspiel im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts haben.

Quelle: derNewsticker.de

posted by Stadler at 11:39  

16.4.09

Bild ignoriert einstweilige Verfügung, berichtet weiter über No Angels Sängerin und den Justizskandal

Dass die Bild eine gegen sie gerichtete einsweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ignoriert und dahinter einen Justizskandal ausgemacht hat, ist wenig überraschend.

Vielleicht ist die Verfügung ja auch noch nicht zugestellt, oder der Kollege Schertz sitzt bereits am Ordnungsmittelantrag. Wobei das Ordungsgeld die Bild kaum abschrecken dürfte. Die Frage wird auch sein, ob man jetzt, nachdem wirklich jeder darüber schreibt und spricht, noch ein Verbot der Berichterstattung gegen einzelne Medien wird durchsetzen können. Die Sache dürfte also noch ein interessantes juristisches Nachspiel im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts haben.

Quelle: derNewsticker.de

posted by Stadler at 10:39  

15.4.09

Einstweilige Verfügung gegen Springer: Bild darf nicht mehr über Strafverfahren gegen No Angels Sängerin berichten

Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Nadja Benaissa erwirkt.

Das ist zwar rechtlich beachtlich, kommt aber für die No Angels Sängerin zu spät. Denn mittlerweile spricht eh die ganze Republik über den Fall.
Quelle: Meedia

posted by Stadler at 16:55  

15.4.09

von der Leyens Sperrvertrag

Wie schon mehrfach vermeldet wurde, soll am kommenden Freitag (17.04.09) der von Familienministerin von der Leyen propagierte Vertrag zur Sperrung kinderpornografischer Websites von einigen großen deutschen Providern unterzeichnet werden. Hierzu wird es natürlich begleitend eine Pressekonferenz geben, auf der Ursula von der Leyen erneut Entschlossenheit im Kampf gegen Kinderpornografie vorgaukeln wird. Und ein großer Teil der schreibenden Zunft wird, gegen alle Fakten, genau in diesem Sinne berichten.

Dass dieser öffentlich-rechtliche Vertrag der da unterzeichnet werden wird, (offensichtlich) rechtswidrig und deshalb sogar nichtig ist, spielt in der Diskussion kaum eine Rolle.

Diese Diskussion verläuft nach einem sehr einfachen Gut-/Böse-Schema und das Thema eignet sich hervorragend dafür, populistisch ausgeschlachtet zu werden.

Trotzdem und gerade deshalb hier nochmals der Hinweis auf ein Faktum. In fast allen Staaten, in denen ausgehend von der norwegischen Sperrliste Server mit kinderpornografischen Inhalten stehen, ist die Verbreitung dieser Inhalte strafbar. Warum konzentriert man sich, im Wege der internationalen Zusammenarbeit, nicht auf die Täter und die Quellen vor Ort? Es ist weder notwendig noch sinnvoll, Zugangsblockaden durchzuführen.

Im Zweifel wäre aus Sicht der Opfer bereits viel damit gewonnen, wenn man beim BKA Abuse-Mails an ausländische Host-Provider und Registrare schreiben würde, anstatt rechtswidrige Sperrverträge auszuarbeiten. Wenn man die ohnehin knappen Ressourcen mit sinnlosen Maßnahmen wie der laufenden Aktualisierung von Sperrlisten vergeudet, dann fehlen diese Personalkapizitäten dort, wo man Kinderpornografie tatsächlich effektiv bekämpfen könnte.

Wenn von der Bundesregierung medienwirksam untaugliche Netzblockaden als effektives Mittel propagiert werden, dann zeigt das nur, dass man den Bürger und Wähler nach wie vor für dumm und uninformiert hält. Und dieses Kalkül geht leider immer wieder auf.

Zum Schluss nochmals der Hinweis auf meinen Blogbeitrag „Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung“

Update: Ein sehr lesenswerter Beitrag auf Scusiblog kommt nach Auswertung von Sperrlisten zu dem Ergebnis, dass 99 % der Server, zu denen der Zugang blockiert werden soll, in Staaten stehen, in denen Kinderpornografie strafbar und effektiv verfolgbar ist. Ein weiteres gutes Argument gegen die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Access-Sperren.

posted by Stadler at 16:30  
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