Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.4.09

Einstweilige Verfügung gegen Springer: Bild darf nicht mehr über Strafverfahren gegen No Angels Sängerin berichten

Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Nadja Benaissa erwirkt.

Das ist zwar rechtlich beachtlich, kommt aber für die No Angels Sängerin zu spät. Denn mittlerweile spricht eh die ganze Republik über den Fall.
Quelle: Meedia

posted by Stadler at 16:55  

2 Comments

  1. Ungefähr so intelligent, wie die Collegen, die Klinsis ach so geschundene Menschenwürde mit 100.000.- Teuro kurieren wollen. Nun kennt wirklich jeder das inkriminierte Bildnis. ;-)

    Comment by RA JM — 15.04, 2009 @ 19:31

  2. Es gibt aber noch immer Unterschiede zwischen der Berichterstattung der meisten Medien und der der BILD, auch wenn diese leider immer geringer werden.

    BILD hatte die Sängerin gestern zum männermordenden Monster gemacht, was wohl doch einen gravierenden Unterschied zur neutralen oder semineutralen Berichterstattung über eine Festnahme darstellt. Möglicherweise hätte er also so größeren Schaden vermeiden können, hätte sich BILD nicht, wie gewöhnlich, über den Rechtsstaat hinweggesetzt.

    Wer nun von Pressefreiheit redet, wie Herr Siebers an anderer Stelle, macht meiner Ansicht nach dieses Wort lächerlich.

    Comment by Xaerdys — 16.04, 2009 @ 14:32

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