Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.4.09

Update: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.

Was die Regelungen in dem neu zu schaffenden § 8a TMG angeht, konnte ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Änderungen zum Entwurf vom 01.04.09 erkennen.

Die Bundesregierung plant also offenbar dieses Gesetzesvorhaben am 22.04.09 zu beschließen und dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.

Für morgen ist auch bereits eine entsprechende Pressekonferenz anberaumt worden.

Update: Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi).

Update: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist mittlerweile beim BMWi online.

posted by Stadler at 17:20  

21.4.09

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie genauer betrachtet

Der neue Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist online.

Das Gesetz führt einen neuen § 8a TMG ein, der mit „Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ überschrieben ist.

Die Sperrliste beim BKA soll nicht nur Sites mit kinderpornografischem Inhalt erfassen, sondern auch verweisende Sites. (§ 8a Abs. 1 TMG-E). Man wird sehen, welche Linkketten ausreichend sind, um auf die Sperrliste zu gelangen. ;-) Damit dürfte aber auch klargestellt sein, dass die einschlägigen Veröffentlichungen von Sperrlisten z.B. auf Wikileaks ebenfalls auf der Sperrliste des BKA auftauchen werden. Und das führt dann natürlich bei der von den Providern zumeist prakizierten DNS-Manipulation dazu, dass alles was unter einer Second-Level-Domain läuft, komplett ausgeblendet wird. Also kein Wikileaks mehr in Deutschland. Und das wäre dann wiederum eine Maßnahme – ich sage es nur sehr ungern – die tatsächlich wie eine echte Vorzensur wirkt.

Ausgenommen von der Sperrpflicht sind außerdem Provider mit weniger als 10.000 Teilnehmern bzw. Nutzungsberechtigten. Außerdem beschränkt sich die Pflicht auf Anbieter die ihre Leistung in der Regel gegen Entgelt erbringen (§ 8a Abs. 2 TMG-E). Damit dürfte z.B. auch das DFN ausgenommen sein. Die Gesetzesbegründung spricht sogar ausdrücklich davon, dass alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen)ausgenommen sein sollen. Das allerdings ist wenig konsequent, weil über diese staatlichen Internetzugänge bekanntlich auch Privatnutzung in großem Umfang stattfindet.

Die Sperrlisten sind von den Providern außerdem geheim zu halten (§ 8a Abs. 3 TMG-E). Wie gut das funktioniert, werden wir sehr bald sehen, wenn die ersten Sperrlisten auf Wikileaks oder in Blogs auftauchen.

Die Provider loggen nunmehr entgegen früher Verlaubarungen der Bundesregierung doch IP-Adressen und dürfen diese auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden übermitteln (§ 8a Abs. 4 TMG-E). Wer also eine „gesperrte“ Site aufruft, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Das Gesetz schränkt das Grundrecht aus Art. 10 GG ein (§ 8a Abs. 10 TMG-E). Damit soll das sog. Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) erfüllt werden.

Auch wenn Art. 5 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht dem Zitiergebot unterliegt, wird in materieller Hinsicht die durch das Gesetz bewirkte Einschränkung der Informationsfreiheit von zentraler Bedeutung sein, wenn es an die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit geht.

Die Gesetzesbegründung wiederholt außerdem eine ganze Reihe von unrichtigen Tatsachenbehauptungen, worauf in diesem Blog mehrfach hingewiesen wurde.

Es gilt meines Erachtens den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist und u.a. auch dazu führen wird, dass wichtige und nützliche unabhängige Informationsquellen gesperrt werden.

posted by Stadler at 14:07  

21.4.09

BGH: raule.de

Eine heute veröffentlichte Entscheidung des BGH zum Domainrecht beschäftigt sich mit der Frage ob sich ein seltener Vorname (Raule) namensrechtlich gegen denselben Nachnamen durchsetzen kann. Der BGH bejaht dies.

Der amtliche Leitsatz:
Als Namensträger, der – wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen – einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 – I ZR 11/06 – OLG Celle

posted by Stadler at 11:06  

21.4.09

Ein Plädoyer für die Würde des Individuums

Die Schriftstellerin und Journalistin Juli Zeh erhält heute den Carl-Amery-Literaturpreis 2009. Nicht, dass ich es besonders spannend finde, über die Verleihung von Literaturpreisen zu berichten. In diesem Fall bietet dies jedoch eine willkommene Gelegenheit, eine politische Autorin zu erwähnen, die ich für eine der besten und wichtigsten Schriftstellerinnen der Gegenwart halte.

In Ihrem Werk geht es oftmals um die individuelle Freiheit, die von staatlicher Bevormundung und Überwachung bedroht wird. Ihr aktueller Roman „corpus delicti“ skizziert eine Gesundheitsdiktatur im Jahre 2057, in der der Bürger minutiös überwacht und auf die Einhaltung zwingender Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit verpflichtet wird. NDR Kultur nennt dieses Werk „ein Plädoyer für die Würde des Individuums“.

Zeh steht für eine „littérature engagée“ im Sinne Sartres, eine Literatur die sich einmischt, eine Autorin, die Stellung bezieht.

Und um den Bogen zu diesem Blog zu spannen. Juli Zeh ist auch Juristin und hat u.a. letztes Jahr Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des biometrischen Passes erhoben.

posted by Stadler at 09:32  

21.4.09

Ein Plädoyer für die Würde des Individuums

Die Schriftstellerin und Journalistin Juli Zeh erhält heute den Carl-Amery-Literaturpreis 2009. Nicht, dass ich es besonders spannend finde, über die Verleihung von Literaturpreisen zu berichten. In diesem Fall bietet dies jedoch eine willkommene Gelegenheit, eine politische Autorin zu erwähnen, die ich für eine der besten und wichtigsten Schriftstellerinnen der Gegenwart halte.

In Ihrem Werk geht es oftmals um die individuelle Freiheit, die von staatlicher Bevormundung und Überwachung bedroht wird. Ihr aktueller Roman „corpus delicti“ skizziert eine Gesundheitsdiktatur im Jahre 2057, in der der Bürger minutiös überwacht und auf die Einhaltung zwingender Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit verpflichtet wird. NDR Kultur nennt dieses Werk „ein Plädoyer für die Würde des Individuums“.

Zeh steht für eine „littérature engagée“ im Sinne Sartres, eine Literatur die sich einmischt, eine Autorin, die Stellung bezieht.

Und um den Bogen zu diesem Blog zu spannen. Juli Zeh ist auch Juristin und hat u.a. letztes Jahr Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des biometrischen Passes erhoben.

posted by Stadler at 08:32  

21.4.09

Zeitungszeugen: Auch Beschlagnahme durch Freistaat Bayern war rechtswidrig

Nachdem der Freistaat Bayern im Streit um Originalnachdrucke von NS-Propagandaschriften bereits in urheberrechtlicher Hinsicht beim Landgericht München I unterlegen war, hat nunmehr eine Strafkammer des Landgerichts München I entschieden, dass auch der Beschluss, die Zeitschriften im Zeitschriftenhandel beschlagnahmen zu lassen, rechtswidrig war und aufzuheben ist.

Die 2. Strafkammer stelle fest, dass die Nachdrucke der staatsbürgerlichen Aufklärung dienen und deshalb nicht den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Ein Sieg der Meinungsfreiheit über eine verfehlte Politik. Dem Freistaat dürfte nunmehr auch Schadensersatz drohen.
Quelle: Telepolis

posted by Stadler at 07:52  

21.4.09

Zeitungszeugen: Auch Beschlagnahme durch Freistaat Bayern war rechtswidrig

Nachdem der Freistaat Bayern im Streit um Originalnachdrucke von NS-Propagandaschriften bereits in urheberrechtlicher Hinsicht beim Landgericht München I unterlegen war, hat nunmehr eine Strafkammer des Landgerichts München I entschieden, dass auch der Beschluss, die Zeitschriften im Zeitschriftenhandel beschlagnahmen zu lassen, rechtswidrig war und aufzuheben ist.

Die 2. Strafkammer stelle fest, dass die Nachdrucke der staatsbürgerlichen Aufklärung dienen und deshalb nicht den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllen. Ein Sieg der Meinungsfreiheit über eine verfehlte Politik. Dem Freistaat dürfte nunmehr auch Schadensersatz drohen.
Quelle: Telepolis

posted by Stadler at 06:52  

20.4.09

Kinderporno-Sperrung: Neuer Gesetzesentwurf

Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des TMG, enthält laut Heise einige Einschränkungen, von denen bisher die Rede war, nicht mehr.

So soll es nun doch keine Beschränkung der Blockade auf Nicht-EU-Staaten geben. Die Internet-Service-Provider sollen die STOPP-Server nunmehr doch selbst betreiben und wären jetzt befugt, die Zugriffe mitzuloggen. Gerade die Aufzeichnung von IP-Adressen war aber mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis einer der Hauptkritikpunkte, weshalb die Bundesregierung zwischenzeitlich davon abgerückt war. Damit dürfte dieser Gesetzesentwurf auch kaum den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Und last but not least sollen auch Links auf inkriminierte Seiten umfasst sein, was die Anzahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöht und sich mit Sicherheit gut in Frau von der Leyens Phantom-Statistik über die Anzahl der Zugriffe, die man verhindert hat, macht.
Quelle: Heise-Newsticker

posted by Stadler at 21:30  

20.4.09

Neue Abmahnwelle wegen 40 EUR Klausel?

Trusted Shops berichtet von neuen Abmahnungen gegenüber Betreibern von Webshops. Hintergrund ist die derzeit noch gegebene Möglichkeit, im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten eines Fernabsatzgeschäfts bis zu einem Warenwert von EUR 40,- dem Käufer aufzuerlegen.

Diese Regelung gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sein, z.B. in den AGB. Wer dies nicht macht, aber in seiner Widerrufsbelehrung eine Rückzahlungsklausel aufnimmt, verhält sich damit wettbewerbswidrig, weil er dem Käufer eine Vereinbarung über Rücksendekosten vorspiegelt, die es gar nicht gibt. Das wird nunmehr offenbar neuderdings als Wettbewerbsverstoß auch abgemahnt.
Quelle: Shopbetreiber-Blog.de

posted by Stadler at 19:19  

20.4.09

Neue Abmahnwelle wegen 40 EUR Klausel?

Trusted Shops berichtet von neuen Abmahnungen gegenüber Betreibern von Webshops. Hintergrund ist die derzeit noch gegebene Möglichkeit, im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten eines Fernabsatzgeschäfts bis zu einem Warenwert von EUR 40,- dem Käufer aufzuerlegen.

Diese Regelung gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sein, z.B. in den AGB. Wer dies nicht macht, aber in seiner Widerrufsbelehrung eine Rückzahlungsklausel aufnimmt, verhält sich damit wettbewerbswidrig, weil er dem Käufer eine Vereinbarung über Rücksendekosten vorspiegelt, die es gar nicht gibt. Das wird nunmehr offenbar neuderdings als Wettbewerbsverstoß auch abgemahnt.
Quelle: Shopbetreiber-Blog.de

posted by Stadler at 18:19  
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