Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.4.09

Bild ignoriert einstweilige Verfügung, berichtet weiter über No Angels Sängerin und den Justizskandal

Dass die Bild eine gegen sie gerichtete einsweilige Verfügung des Landgerichts Berlin ignoriert und dahinter einen Justizskandal ausgemacht hat, ist wenig überraschend.

Vielleicht ist die Verfügung ja auch noch nicht zugestellt, oder der Kollege Schertz sitzt bereits am Ordnungsmittelantrag. Wobei das Ordungsgeld die Bild kaum abschrecken dürfte. Die Frage wird auch sein, ob man jetzt, nachdem wirklich jeder darüber schreibt und spricht, noch ein Verbot der Berichterstattung gegen einzelne Medien wird durchsetzen können. Die Sache dürfte also noch ein interessantes juristisches Nachspiel im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts haben.

Quelle: derNewsticker.de

posted by Stadler at 11:39  

2 Comments

  1. Alles eine Frage der Höhe… ab 200.000 € wird jedes kleine Blättchen (und Blogger?) nicht mehr davon berichten

    Comment by Anonymous — 16.04, 2009 @ 21:33

  2. Im Zeitalter von Twitter wird es sich kaum noch mit jur. Mitteln verhindern lassen, dass Informationen ihren Weg in die Öffentlichkeit finden.
    Ich stehe neutral zur Bildzeitung, aber ich finde es dennoch gut, dass sie sich nicht jeder „dahergelaufenen“ EV beugt, sondern diese kritisch hinterfragt.
    Ein Ordnungsgeld ist manchmal der Preis für die Pressefreiheit. Ich bin bereit diesen zu bezahlen, deswegen habe ich mir eine BZ gekauft und ungelesen in die rundablage geworfen.

    Comment by Anonymous — 17.04, 2009 @ 08:37

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