Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Nadja Benaissa erwirkt.
Das ist zwar rechtlich beachtlich, kommt aber für die No Angels Sängerin zu spät. Denn mittlerweile spricht eh die ganze Republik über den Fall.
Quelle: Meedia
posted by Stadler at 15:55
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Die presserechtlichen Vertreter von Nadja Benaissa, die Rechtsanwälte Schertz und Bergmann, beanstanden, dass die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft über das Strafverfahren, den Tatvorwurf und die Festnahme nicht in Einklang mit den Vorschriften des Landespressegesetzes stehe.
Quelle: Presseportal
posted by Stadler at 12:46
Kommentare deaktiviert für Anwälte der No Angels Sängerin rügen Verstoß der Staatsanwaltschaft gegen Landespressegesetz
Die presserechtlichen Vertreter von Nadja Benaissa, die Rechtsanwälte Schertz und Bergmann, beanstanden, dass die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft über das Strafverfahren, den Tatvorwurf und die Festnahme nicht in Einklang mit den Vorschriften des Landespressegesetzes stehe.
Quelle: Presseportal
posted by Stadler at 11:46
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Das Programm des 9. @kit-Kongresses der am 14./15.05.2009 in Nürnberg stattfindet,verspricht eine ganze Reihe interessanter Vorträge zu aktuellen Entwicklungen des Online-Rechts.
posted by Stadler at 15:59
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Das Programm des 9. @kit-Kongresses der am 14./15.05.2009 in Nürnberg stattfindet,verspricht eine ganze Reihe interessanter Vorträge zu aktuellen Entwicklungen des Online-Rechts.
posted by Stadler at 14:59
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Der Kollege Henning Krieg vertritt in einem Interview mit der Computerwoche die Ansicht, dass „bei einem Twitter-Account genau wie bei allen anderen Telemediendiensten die Impressumspflicht“ besteht.
Dasselbe müsste dann konsequenterweise auch für Profile bei Xing, Facebook oder MySpace gelten.
Natürlich kann man Dienste wie Twitter oder Facebook geschäftsmäßig im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG nutzen. Die insoweit entscheidende Frage lautet aber, ob man als Inhaber eines Twitter-Accounts bereits Anbieter eines Telemediums im Sinne des TMG ist.
Was ist bei Twitter also das Telemedium? Twitter selbst, das Profil eines Twitternutzers oder gar das einzelne Posting?
Meines Erachtens sollte man den Begriff des Dienstes eng auslegen und nur eigenständige und abgeschlossene Gesamtangebote als Dienste auffassen. Alles andere würde zu einer uferlosen Ausweitung der Impressumspflichten führen. Man könnte dann wohl auch kaum mehr erklären, warum nicht auch noch einzelne Textnachrichten Dienste sein sollten.
Der Twitter-Account weist eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Nutzerprofil in einem Diskussionsforum auf, weil sein primärer Zweck darin besteht, auf einer Plattform Textnachrichten unter einem bestimmten User-Namen zu posten. Das stellt noch kein eigenständiges Diensteangebot dar.
Auf dem Twitter-Profil von Henning Krieg finde ich übrigens auch kein Impressum. Es sei denn, man lässt den Link auf seine Website genügen.
Update: Jens Ferner hat sich mit dem Thema ebenfalls beschäftigt. Hierzu ergänzend noch der Hinweis, dass ich meine enge Auslegung des Dienstebegriffs dahingehend, dass nur wesentliche und selbständige Einheiten als Dienste aufgefasst werden können, bereits in der 1. Auflage von Haftung für Informationen im Internet, Rn. 51(Erich Schmidt Verlag, 2002) vertreten habe.
posted by Stadler at 14:48
Es klingt sehr stark nach Verschwörungstheorie, was man in der letzten Pressemitteilung von Wikileaks vom 13.04.09 zur Sperrung/Kündigung ihrern DE-Domain lesen kann. Andererseits ist immer vieles denkbar. Der Vorgang ist in jedem Fall merkwürdig.
Update: Möglicherweise geht der Verschwörungstheorie jetzt doch die Luft aus. Erstaunlich ist dann aber, dass Wikileaks so laustark getrommelt hat. Mal sehen, was da noch für Geschichten folgen.
posted by Stadler at 10:35
Bei der Eingabe von Wikileaks.de wird man derzeit (12.04.09, 10:23) auf eine Informationsseite der DENIC umgeleitet. Diese „Sperrung“ an der DENIC unmittelbar beteiligt ist, soll angeblich wegen der Veröffentlichung der australischen Kinderporno-Sperrliste erfolgt sein, wie Heise berichtet.
DENIC oder der Provider über den die Domain registriert ist, werden sich möglicherweise die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Sperraktion stellen lassen müssen.
posted by Stadler at 10:22
Ich hatte eigentlich nicht gedacht, dass ich Peter Gauweiler irgendwann einmal zustimmen muss. Aber in letzter Zeit kommt das öfters vor. Gazweiler spricht mit dem Spiegel über feige Abgeordnete.
Wenn man sich vor Augen führt, wieviele evident verfassungswidrige Gesetze in den letzten 10 Jahren durchgewunken wurden, dann erkennt man, dass die Vorstellung vom freien, nur seinem Gewissen unterworfene Abgeordnete bloß noch eine Leerformel darstellt.
posted by Stadler at 12:44
Ich hatte eigentlich nicht gedacht, dass ich Peter Gauweiler irgendwann einmal zustimmen muss. Aber in letzter Zeit kommt das öfters vor. Gazweiler spricht mit dem Spiegel über feige Abgeordnete.
Wenn man sich vor Augen führt, wieviele evident verfassungswidrige Gesetze in den letzten 10 Jahren durchgewunken wurden, dann erkennt man, dass die Vorstellung vom freien, nur seinem Gewissen unterworfene Abgeordnete bloß noch eine Leerformel darstellt.
posted by Stadler at 11:44
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