Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.4.09

Einstweilige Verfügung gegen Springer: Bild darf nicht mehr über Strafverfahren gegen No Angels Sängerin berichten

Da war der Kollege Schertz wirklich flott und hat beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsverfügung gegen Bild wegen der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Nadja Benaissa erwirkt.

Das ist zwar rechtlich beachtlich, kommt aber für die No Angels Sängerin zu spät. Denn mittlerweile spricht eh die ganze Republik über den Fall.
Quelle: Meedia

posted by Stadler at 15:55  

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