Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.7.09

LG Köln: Portalbetreiber haftet für falsche Tatsachenbehauptung in Sat1-Sendung

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 10.06.09 (Az.: 28 O 173/09) eine Haftung eines Betreibers eines Videoportals dafür bejaht, dass über die Person des Klägers/Antragstellers in der Sendung „Akte 09“ angeblich falsche Tatsachen behauptet worden sind.

Die Entscheidung des Landgerichts ist aus unterschiedlichen Gründen bedenklich.

Das Landgericht hätte sich in jedem Fall mit der Frage befassen müssen, ob der Beitrag von Sat1 von der Rundfunk- und Pressefreiheit gedeckt ist. War dies nämlich der Fall, kann die Weiterverbreitung dieses Beitrags auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Klägerin darstellen. Die Presse darf nämlich durchaus auch über Tatsachen berichten, deren Wahrheitsgehalt nicht eindeutig feststeht, insbesondere kann insoweit eine Aussage des die Tatsachenbehauptung Äußernden wiedergegeben werden, auch wenn sie in Widerspruch zur Behauptung der Klägerin steht. Insoweit erscheint bereits der Beitrag von Sat1 von der Rundfunkfreiheit gedeckt, weshalb auch die Weiterverbreitung nicht die Rechte der Klägerin verletzen konnte.

Da die Klägerin zudem ein Unternehmen ist, hat sich das Gericht auf die umstrittene Konstruktion eines „Unternehmenspersönlichkeitsrechts“ gestützt. Ob sich Unternehmen überhaupt auf einen Persönlichkeitsschutz berufen können, ist fraglich. Denn das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der personalen und sozialen Identität des Einzelnen und der Entfaltung der Persönlichkeit. Es handelt sich deshalb um ein Recht, das vor allem den Menschen schützt und nicht das Unternehmen. Der BGH hat ein „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ in einer einzelnen Entscheidung ausnahmesweise bejaht, wenn das Unternehmen in seinem sozialen Geltungsbereich betroffen ist. Aus welchen Gründen dies hier der Fall sein sollte, begründet das Landgericht Köln dann auch nicht näher. Bei Unternehmen liegt der Schwerpunkt jedenfalls, anders als bei Personen, auf dem Schutz der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit.

Und gerade insoweit lässt die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH Kritik an der gewerblichen Leistung eines Unternehmens in sehr weitem Maße zu. Eine Auseinandersetzung mit dieser hier einschlägigen Rechtsprechung lässt das LG Köln aber vermissen.

Schließlich wendet das Landgericht Köln aber auch die Störerdogmatik des BGH falsch an. Der BGH nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass dem nur mittelbaren Störer der Einwand offen steht, dass ihn keine Prüfpflichten treffen, weil ihm eine Überprüfung im konkreten Fall nicht möglich oder zumutbar ist. Demgegenüber führt das LG Köln aus, es könne dahinstehen in welchem Umfang die Verfügungsbeklagte die Unwahrheit der streitgegenständlichen Äußerung hätte prüfen müssen, da jedenfalls das Ausbleiben jedweder Prüfung eine Störerhaftung begründet.

Damit wird die Rechtsprechung des BGH auf den Kopf gestellt. Zunächst ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu klären, ob und in welchem Umfang den Inanspruchgenommenen Prüfpflichten treffen. Erst anschließend kann beurteilt werden, ob er diesen Prüfpflichten genügt hat. Hätte man diese Prüfungsreihenfolge eingehalten, dann hätte sich schon die Frage gestellt, wie der Portalbetreiber die Richtigkeit des Fernsehberichts überhaupt hätte überprüfen können.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses fehlerhafte Urteil des Landgerichts Köln keinen Bestand hat.

posted by Stadler at 16:38  

1.7.09

OLG Oldenburg zur Frage der Strafbarkeit des File-Sharings

JurPC hat einen beachtenswerten Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 (Az.: 1 Ss 46/09) veröffentlicht. Es ging allerdings nicht um den Standardfall der Verbreitung von MP3-Dateien, sondern um das Zugänglichmachen gewaltpornographischer Inhalte.

Der Kernsatz der Entscheidung lautet:

„Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass ein bloßer auch wiederholter Nutzer einer Tauschbörse wisse oder doch damit rechne, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung stelle, existiert nicht. Der Name des Eingangsordners „incoming“ spricht jedenfalls dagegen und lässt ohne weiteres gerade nicht vermuten, dass hier auch „Ausgangs“Dateien gespeichert werden. Das Erfordernis eines gesonderten AusgangsOrdners ist auch deswegen naheliegend, weil andernfalls immer nur schon heruntergeladene Dateien zum Tauschen zur Verfügung ständen.“

posted by Stadler at 13:03  

1.7.09

Kollege Olaf Tank geht unsere Kanzlei direkt an

Vor einiger Zeit hatte ich schon von dem betrügerischen Versuch berichtet, unser Kanzleikonto zu erleichtern.

Da die Staatsanwaltschaft bislang nicht so richtig in die Gänge kommt, geht dieses Treiben vorerst weiter und heute haben wir sogar Post von einem altbekannten Akteur, nämlich dem Kollegen Olaf Tank, bekommen. Er vertritt diesmal eine Content Services Ltd. die 138 EUR von uns möchte, wegen eines angeblichen Downloads von der Plattform „opendownload.de“. Da war doch schon mal was. In diesen Tank werden wir jetzt etwas Zucker streuen.

posted by Stadler at 12:20  

30.6.09

von der Leyen und die Zahlen

Dass Politiker im Allgemeinen und Ursula von der Leyen im Besonderen mit Zahlen um sich werfen, die nicht ganz korrekt sind, ist nicht ganz neu.

In der Debatte um das sog. Zugangserschwerungsgesetz musste Frau von der Leyen freilich ausschließlich mit Zahlen und Daten agieren, die entweder nachweislich falsch waren oder für die es keinerlei Belege gibt. Wie das funktioniert, erklärt netzpolitik.org jetzt ganz anschaulich.

posted by Stadler at 17:48  

30.6.09

Acht Thesen zu den Folgen der #zensursula-Debatte

Chrsistoph Bieber stellt acht Thesen zu den (politischen) Folgen der #zensursula-Debatte auf. Lesenswert.

posted by Stadler at 17:34  

30.6.09

Nachrichtenagentur AFP mahnt weiterhin Betreiber von Websites ab

Bereits vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Presse und die Blogs, dass die französische Nachrichtenagentur AFP in großem Stil Betreiber von Websites und Blogs abmahnt, wegen angeblicher Übernahme von Pressemeldungen.

Diese Abmahnwelle geht aktuell offenbar weiter. Mir liegt eine aktuelle Abmahnung vor, die gleich aus mehreren Gründen problematisch ist. Die Presseagentur AFP mahnt nämlich keineswegs (nur) identische Übernahmen von Meldungen ab, sondern auch ähnliche Meldungen zum selben Thema, die sich aber merklich von der AFP-Version unterscheiden. In einem Fall ist sogar so, dass AFP selbst nur die Pressemittelung eines Unternehmens abgeschrieben und dauraus eine eigene Meldung gemacht hat. Gleichwohl glaubt man, dies abmahnen zu können.

Rechtlich begibt sich AFP damit insgesamt auf sehr dünnes Eis.

Ob Agenturmeldungen als Sprachwerke überhaupt dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, ist zweifelhaft. In der Kommentarliteratur zum UrhG (z.B. Schricker, § 2, Rn. 116) wird die Auffassung vertreten, dass kurze Meldungen und Nachrichten kein Werk darstellen, wenn sie sich im Bereich des Routinemäßigen bewegen. Das würde bedeuten, dass zumindest der überwiegende Teil der Agenturmeldungen nicht urheberrechtlich geschützt ist, sondern einm Schutz allenfalls dann in Betracht kommt, wenn sich die Meldung im Einzelfall in außergewöhnlicher Weise von vergleichbaren Nachrichten abhebt.

Was keinesfalls geschützt ist, ist die enthaltenen Information als solche. Nachdem die sprachlichen Möglichkeiten gerade bei kurzen Meldungen begrenzt sind, dürfte eine Urheberrechtsverletzung jedenfalls dann ausscheiden, wenn die Nachricht mit eigenen Worten umformuliert worden ist.

Im Einzelfall können zudem die Privilegierungen der §§ 49, 50 UrhG greifen.

Die Abmahnwelle, die AFP gestartet hat, ist daher in hohem Maße fragwürdig.

posted by Stadler at 17:26  

30.6.09

BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen.

Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein
erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabon aber noch nicht.

Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind.

Das Urteil klingt also ein bisschen nach einem bis hierher und nicht weiter.

Dass das Begleitgesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, wird nur zu einer Verzögerung der deutschen Zustimmung führen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.09; Az.: 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09

posted by Stadler at 11:25  

29.6.09

Zensursula rockt jetzt auch

Ursula von der Leyen aka Zensursula hat eine steile Karriere hinter sich, die nunmehr einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Nach der Pophymne nun auch die rockige Würdigung ihrer Verdienste um die Bekämpfung der Kinderpornographie im Netz.

posted by Stadler at 10:35  

29.6.09

BGH zum Datenbankschutz: Elektronischer Zolltarif

Ein heute im Volltext veröffentlichtes Urteil des BGH zum Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG) trägt folgende Leitsätze:

a) Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank können keine Rechte als Datenbankhersteller begründen.

b) Es kann das Vervielfältigungsrecht des Datenbankherstellers verletzen, wenn eine auf CD-ROM gespeicherte Datenbank vollständig auf die Festplatte eines Computers kopiert wird, um die aufgrund eines elektronischen Datenabgleichs ermittelten Daten dazu zu verwenden, ein Wettbewerbsprodukt zu aktualisieren.

c) Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten aus einer CD-ROM – durch Erstellung einer Änderungsliste oder unmittelbare Übernahme – kann das Tatbestandsmerkmal der qualitativen Wesentlichkeit der Entnahme erfüllen.

Interessant ist vor allem, dass der BGH den bloßen Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank nicht zu den schutzbegründenden wesentlichen Investitionen zählt, da § 87a Abs. 1 UrhG nur die dem Aufbau einer Datenbank gewidmeten Investitionen erfasst.

BGH, Urteil vom 30. April 2009 – I ZR 191/05

posted by Stadler at 10:26  

29.6.09

Technische Grundlagen der Vorratsdatenspeicherung

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde(n) zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht technische Fragen u.a. an Sachverständige gerichtet. In Beantwortung dieser Fragen erläutert Prof. Freiling (Universität Mannheim) die technischen Grundlagen und Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung. Äußerst lesenswert, aber 26 Seiten lang!

posted by Stadler at 09:46  
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