Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.7.09

Rechtsanwalt Olaf Tank will unsere Kanzlei nicht weiter verfolgen

Erst vor ein paar Tagen hatte unsere Kanzlei Post vom Kollegen Olaf Tank bekomnen, der namens der Content Services Ltd. von unserer Kanzlei EUR 138,- fordert, wegen angeblicher Nutzung der Plattform „opendownload.de“.

Auf mein Antwortschreiben hat der Kollege Tank postwendend geantwortet und mitgeteilt, dass seine Mandantin die Verfolgung dieser Forderung gegen unsere Kanzlei endgültig eingestellt hat. Freundlicherweise hat er uns auch gleich die IP-Adresse und Uhrzeit desjenigen geliefert, der gemeint hat, unsere Bankverbindung für den Lastschrifteinzug angeben zu müssen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob es die Staatsanwaltschaft schafft, den Täter zu ermitteln.

posted by Stadler at 08:50  

5.7.09

Steinmeier wirft FDP Verrat ihrer liberalen Traditionen vor

Der Wahlkampf treibt seltsame Blüten und Frank-Walter Steinmeier spielt immer wieder eine unfreiwillig komische Rolle.

Dass die FDP öfter mit ihren liberalen Positionen, beispielsweise bei der Zustimmung zum großen Lauschangriff, gebrochen hat, ist völlig zutreffend und man sollte immer wieder daran erinnern. Aber muss gerade der SPD-Spitzenkandidat hier die dicke Lippe riskieren? Im Glashaus derart mit Steinen zu werfen, war selten eine gute Idee. Mit wessen Stimmen wurden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlineüberwachung, das Luftsicherheitsgesetz, das BKA-Gesetz und gerade eben das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen? Dass Steinmeier jetzt den Bürgerrechtler gibt, taugt nicht einmal als Treppenwitz.

posted by Stadler at 21:10  

4.7.09

Ist das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon tatsächlich so bahnbrechend?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wird in der Presse unisono als wegweisend, bahnbrechend oder gar als europäische Sternstunde gefeiert. Dazu muss man nur die Kommentare von Prantl in der SZ oder Wefing in der Zeit lesen.
Die begeisterten Kommentatoren ignorieren allerdings, dass der Tenor nicht hält, was die Urteilsbegründung verspricht.

Die höchsten deutschen Richter heben das Demokratiedefizit der EU hervor und weisen darauf hin, dass Deutschland unter diesen Bedingungen seine Souveränität nicht preisgeben darf. Aber sogleich beschwichtigt das BVerfG, denn eine solche Preisgabe sei im Vertrag von Lissabon noch gar nicht enthalten. Die scheibchenweise Übertragung der Souveränität nach Brüssel kann damit weitergehen, unter Beibehaltung des bestehenden Demokratiedefizits. Es sind allerdings schon dermaßen viele Scheiben abgeschnitten worden, dass von einem annähernd vollständigen Verbleib der Souveränität in Deutschland gar keine Rede mehr sein kann. Praktisch alles, was wirtschaftlichen Bezug aufweist – und der EuGH neigt zu einer extensiven Auslegung – wird nicht mehr in Berlin entschieden.

Der große europäische Verfassungsentwurf, zu dem man in Deutschland das Volk befragen und dem EU-Parlament endlich die Stellung eines Gesetzgebers geben müsste, ist freilich auch in Zukunft nicht zu erwarten. Das Verfassungsgericht weiß dies und hat sich geschickt um die Sachentscheidung gedrückt, die aufgrund der eigenen Urteilsbegründung angezeigt gewesen wäre.

Die Entscheidung zementiert in Wirklichkeit nur den status quo. Aber Wefing hat in seinem Kommentar in der Zeit in einem Punkt Recht. Das Urteil ist auch ein Appell an die Abgeordneten des Bundestages endlich aufzuwachen. Anlass zu der Hoffnung, dass das auch passieren wird, besteht allerdings in den unterschiedlichsten Feldern der Politik nicht.

posted by Stadler at 18:23  

3.7.09

US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.

Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?

Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.

Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008

posted by Stadler at 15:32  

3.7.09

Die Krise der parlamentarischen Demokratie II

Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Krise der parlamentarischen Demokratie beklagt. Passend zum Thema schreibt Heribert Prantl in der SZ pointiert über „Das Parlament als Farce„. Und man muss sich darüber eigentlich auch nicht wundern, wenn man weiß, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Gesetz damit rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes ohnehin wieder kassieren wird. Der Begriff der Farce ist wirklich der einzige, der diese Vorgänge und Zustände angemessen beschreibt.

posted by Stadler at 13:27  

3.7.09

Schwarmintelligenz für unsere Politik

Stefan Münz weist auf einen Film hin, der davon handelt, wie das Prinzip der Selbstorganisation, das in Wikipedia und anderswo praktiziert wird, auch auf die Politik übertragbar ist.

In der Tat wären neues Denken und neue Ansätze gerade auch in der Politik gefragt. Der laufende deutsche Wahlkampf belegt aber einmal mehr, dass die Politik das 21. Jahrhundert noch nicht erreicht hat und es vermutlich noch eine Generation lang dauern wird, bis sich in den Köpfen etwas verändert.

posted by Stadler at 12:24  

2.7.09

Niggemeier beklagt sich über den Datenschutz

Der Blogger und Journalist Stefan Niggemeier beklagt sich darüber, dass er einerseits vom Landgericht Hamburg dazu verpflichtet worden ist, Kommentare in seinem Blog vorab zu prüfen, wenn er nicht zuvor die Identität des Kommentierenden festgestellt hat und andererseits vom Berliner Datenschutzbeauftragten beanstandet wird, dass er in seinem Blog die Identität der kommentierenden Nutzer überprüft und insoweit Daten erhebt(IP- und E-Mail-Adresse).

Ob Niggemeier den richtigen Ansatz gewählt hat, möchte ich bezweifeln, auch wenn sein Ärger verständlich ist. Denn die Ursache seines Dilemmas ist eine falsche Entscheidung des Landgerichts Hamburg und nicht das so oft gescholtene Datenschutzrecht. Der Betreiber eines Weblogs muss die Kommentare Dritter in seinem Blog nicht laufend überprüfen. Eine Handlungspflicht besteht frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem der Blogger von einem Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird. Dass das einige Instanzgerichte immer noch nicht begriffen haben, ist bedauerlich und trägt zur Rechtsunsicherheit bei, kann aber kaum dem Datenschutzrecht angelastet werden.

Die Ausführungen des Berliner Datenschutzbeauftragten sind rechtlich auch keineswegs unzutreffend. Ein Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nach § 14 TMG nur erheben und verwenden, wenn das für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erforderlich ist. Aber das wird auf denjenigen, der nur einen Kommentar hinterlassen will, schwerlich zutreffen. Das Datenschutzrecht geht vom Grundsatz der Datensparsamkeit aus und dafür gibt es gerade im Netz sehr viele gute Gründe.

Das populäre Datenschutz-Bashing ist in diesem Fall nicht angebracht.

posted by Stadler at 17:30  

2.7.09

BDSG-Novellle soll vom Bundestag beschlossen werden

Beim Streit um die Abschaffung des sog. Listenprivilegs haben sich die Lobbyisten der Werbewirtschaft letztlich durchgesetzt, nachdem für den Fall der Abschaffung des Listenprivilegs wieder einmal der Untergang des Abendlandes beschworen wurde. Die Abstimmung im Bundestag soll am morgigen 03.07.09 stattfinden.

Das Listenprivileg des § 28 III Nr. 3 BDSG besagt, dass listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, auf die Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, auch ohne Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden dürfen, wenn dabei kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt wird.

Die eigentlich naheliegende Forderung, dass jegliche Nutzung personenbezogener Daten zu Werbzwecken einer Zustimmung des Betroffenen bedarf, konnte sich somit nach langem Streit nicht durchsetzen.

posted by Stadler at 11:30  

1.7.09

Hyperlinks verbieten?

Dass amerikanische Juristen noch dümmere Vorschläge zu unterbreiten haben, als die hiesigen, hätte ich fast nicht für möglich gehalten, aber es geht.

Ein konservativer amerikanischer Richter namens Richard Posner hat vorgeschlagen, Hyperlinks nur noch dann zu erlauben, wenn der Verlinkte zustimmt.

Mein Vorschlag: Sperrt diesen Mann 48 Stunden weg, legt ihm „Weaving The Web“ von Tim Berners-Lee in die Zelle und zwingt ihn dazu, das Buch drei Mal zu lesen.

Update:
Noch ein Nachtrag hierzu, nachdem man mir vorgeworfen hat, ich hätte den Blogeintrag von Richard Posner nicht gelesen.

Posner beschreibt in seinem Blog den Niedergang der traditionellen Presse, was seiner Meinung nach u.a. auf den Umstand zurückzuführen ist, dass jedermann auf frei zugängliche Zeitungsartikel verlinken kann. Und genau das soll deshalb durch urheberrechtliche Verbote eingeschränkt und die Verlinkung von einer Zustimmung der Zeitung bzw. des Verlags abhängig gemacht werden.

Abgesehen davon, dass Posner nicht verstanden hat, wie das Web funktioniert, ist seine Aussage auch in sich widersprüchlich. Warum kann man überhaupt auf kostenlosen Content von Zeitungen verlinken? Allein deshalb, weil die Zeitungen ihre Inhalte selbst und freiwilig ohne Zugangsbeschränkung ins Netz stellen. Dazu zwingt sie niemand.

Der Denkansatz, man könne Inhalte offen ins Netz stellen und gleichzeitig die Verlinkung darauf verbieten, ist paradox. Die deutsche Rechtsprechung hat das übrigens schon vor Jahren erkannt. Wegweisend war hier die Paperboy-Entscheidung des BGH.
Es steht den Zeitungen und Verlagen frei, ihre Inhalte von einer Zugangsbeschränkung abhängig zu machen. Linkverbote stellen auch nichts anderes als eine Zugangserschwerung dar. Dafür können die Verlage aber selbst sorgen, indem sie schlicht von vornherein keinen freien Zugang zu ihren Inhalten gewähren. Dazu bedarf es keines gesetzlichen Eingriffs in die Architektur des Netzes.

posted by Stadler at 21:14  

1.7.09

Tauss erhebt Organklage gegen Zugangserschwerungsgesetz

Auch wenn Heise von einer Verfassungsbeschwerde spricht, beim Antrag von Jörg Tauss zum Bundesverfassungsgericht gegen das Zugangserschwerungsgesetz dürfte es sich um eine Organstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG handeln, in der Tauss als sog. anderer Beteiligter geltend macht, durch das nicht ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein.

posted by Stadler at 19:41  
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