Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.1.10

Ordnungsgeld wegen gespiegelter Website

Das Landgericht Köln fällt gelegentlich durch seltsame Entscheidungen auf, wenngleich sich mir ein unmittelbarer Zusammenhang zum rheinischen Karneval bislang nicht erschlossen hatte. Ein fragwürdiger Ordnungsmittelbelschluss vom 11.11.09 wirft angesichts des Datums und des Inhalts insoweit aber Fragen auf.

Dem Ordnungsmittelverfahren, das ein Vollstreckungsverfahren ist, war offenbar ein Verfügungsverfahren vorausgegangen, im Rahmen dessen, der Schuldner/Beklagte verurteilt wurde, es zu unterlassen, den Namen des Unternehmens der Gläubigerin/Klägerin im Meta-Tag (Title-Tag) einer Website zu benutzen. Ob diese Entscheidung sachlich korrekt war, kann ich mangels Kenntnis des Urteils und des zugrundeliegenden Sachverhalts nicht beurteilen.

Anschließend ist dann offenbar folgendes passiert. Die Website tauchte, unter einer anderen Domain, als Spiegelung erneut im Web auf, worin die Klägerin einen Verstoß gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot gesehen hat. Sie hat deshalb beantragt, gegen den Beklagten/Schuldner ein (empfindliches) Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft) zu verhängen.

Das Landgericht Köln hat Ordungsgeld verhängt und hierbei, ohne jede inhaltliche Begründung, angenommen, dass der Beklagte auch für die Spiegelung verantwortlich sei. Sollte die Spiegelung – wider Erwarten – nicht vom Schuldner vorgenommen worden sein, so ist er hierfür nach Ansicht des Landgerichts Köln dennnoch verantwortlich, weil er nicht alles Erforderliche getan hat, um die Spiegelung rückgängig zu machen.

Das stellt, zumindest ohne weitere Sachverhaltsaufklärung, eine gewagte These dar. Der Schuldner mag zwar dann verantwortlich zu machen sein, wenn Angestellte oder Beauftragte gegen das Unterlassungsgebot verstoßen. Nachdem im vorliegenden Fall aber eventuell ein selbständiger Dritter gehandelt hat, hätte das Gericht prüfen müssen, ob und wie das Verhalten eines Dritten zurechenbar ist und ob den Schuldner insoweit ein Verschulden trifft. Denn nur zurechenbare und schuldhafte Verstöße rechtfertigen die Verhängung von Ordnungsgeld. Dass eine solche Prüfung im konkreten Fall vorgenommen worden ist, lässt sich dem Beschluss allerdings nicht entnehmen.

Nachdem es auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass eine Spiegelung einer Website immer nur mit Zustimmung des Seitenbetreibers erfolgt, konnte das Gericht auf diese Prüfung auch nicht verzichten.

Die Gründe des Beschlusses enthalten letztlich keine Begründung im eigentlichen Sinne, weil es ihnen bereits an entsprechenden Kausalsätzen mangelt.

Manchmal erschreckt die Qualität deutscher Landgerichte dann doch. Speziell diese Kammer des Landgerichts Köln ist mir selbst auch schon negativ aufgefallen.

posted by Stadler at 14:10  

1.1.10

Neo-Individualliberalismus

Das neue Jahr ist erst wenige Stunden alt, ich sitze an einem Ort, an dem man eben gelegentlich sitzt und stelle bei der Lektüre einer Zeitschrift, die ich früher für relevant gehalten habe (Spex), fest, dass ich im alten Jahr wieder Mal einen gesellschaftspolitischen Trend völlig verpasst habe. Den Neo-Individualliberalismus (N.I.L.). Kennt sonst auch niemand? Dann wird es vermutlich höchste Zeit. Der Begriff wurde laut Spex-Autor Wolfgang Müller vom Berliner Kulturarchäologen Matthias Mergl entwickelt und zum ersten Mal in der jungen Welt vom 12.09.2009 verwendet. Aha. Müller definiert N.I.L. dankenswerter Weise auch gleich:

Dem Neo-Individualliberalismus liegt die Ansicht zu Grunde, dass es unsere westliche Gesellschaft erfolgreich geschafft hat, die ursprünglich linksalternative Emanzipationsutopie der freien, individuellen Selbstentfaltung zu verwirklichen: Eine Frau aus Ostdeutschland ist Kanzlerin, ein Homosexueller aus der CDU ist Bürgermeister in Hamburg, ein anderer aus der SPD ist es in Berlin, ein dritter aus der FDP ist Außenminister und ein nicht-weißer Deutscher Gesundheitsminister. Eine lesbische Premierministerin rettet 2009 Island vor dem Staatsbankrott, und in den USA wird ein Schwarzer Präsident. Allen Minderheiten und Benachteiligten stehen dieser Tage scheinbar die Türen weit offen. Was zu der Annahme verleitet: Es gibt keine Randgruppen mehr! Auf Basis dieser Annahme werden Schlüsse gezogen, die ein groteskes gesellschaftliches Bild zeichnen.

Das wird das Herz all derer erwärmen, die sich bereits am inflationären Gebrauch des Begriffs Neoliberalismus erfreut haben. Aber verbirgt sich hinter dem neuen Sprachmonster tatsächlich eine bestimmte neue Entwicklung, eine Tendenz oder ist sich der Begriff als solcher schon genug? Angesichts der Platittüden, die Müller in seinem Artikel zum Besten gibt, erscheint mir Letzteres naheliegend. Und dabei hätte ich so gerne gleich am Neujahrstag den Trend für 2010 ausgerufen.

posted by Stadler at 14:15  

25.12.09

Frohe Weihnachten!

Ich wünsche allen Lesern meines Blogs ein frohes, ruhiges und friedliches Weihnachtsfest und gönne Euch/Ihnen und mir ein paar Tage Blogpause.

posted by Stadler at 08:25  

23.12.09

BGH: Kein Schadensersatz trotz Verbreitungsverbots für den Roman „Esra“

Der BGH hat es trotz des Verbots, den Roman „Esra“ des Schriftstellers Maxim Biller zu verbreiten, abgelehnt, der in ihren Persönlichkeitsrecht verletzten Klägerin eine Geldentschädigung zuzubilligen. Und der BGH begründet dies mit der Wirkung der Kunstfreiheit:

„Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu einer Einschüchterung des Künstlers und des für die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks Verantwortlichen führen. Das ist auch bei der Frage zu bedenken, ob im Fall eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Kunstwerks – zusätzlich zu dem gerichtlichen Unterlassungsgebot – eine Inanspruchnahme des Künstlers auf Geldentschädigung in Betracht kommen kann. Dem Künstler darf das Risiko einer solchen Haftung jedenfalls nicht in einem Umfang zugewiesen werden, dass er sich gezwungen sähe, von künstlerischem Wirken abzusehen, den ihm von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten Freiraum also nicht auszuschöpfen, wenn er bloß in die Nähe einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gerät. Mit der Geldentschädigung wäre dann ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der aus Gründen der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos garantierten Kunstfreiheit vermieden werden muss (…). Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Grenze zwischen erlaubter Ausübung der künstlerischen Freiheit und einem verbotenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht – insbesondere auch bei literarischen Werken, bei denen der Autor wie im Streitfall auf Erfahrungen aus dem realen Leben zurückgreift – regelmäßig nur schwer zu bestimmen ist. Ansonsten könnte die im Hinblick auf Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unerwünschte Folge eintreten, dass „schadensanfällige“ Lebensbereiche in Kunstwerken weitgehend ausgeblendet werden oder die Verbreiter, etwa der Verleger, davor zurückschrecken, solche Werke herauszugeben“

BGH, Urteil vom 24. November 2009, Az.: VI ZR 219/08

posted by Stadler at 13:16  

23.12.09

„Sie brauchen gar nicht so blöd zu lachen“

Das sagte heute der Geschäftsführer der Gegenseite bei einem Termin beim Landgericht-Nürnberg-Fürth zu mir. Er war vermutlich etwas angefressen, weil das Gericht ihm die Rücknahme der Klage empfohlen hatte. Und dabei habe ich gar nicht gelacht, sondern konnte mir nur ein Grinsen nicht verkneifen. Der Vorsitzende ist mir auch gleich zur Seite gesprungen und hat dem Geschäftsführer der Klägerin erklärt, dass Anwälte nie blöd lachen. Na ja, ob das mal so stimmt. ;-)

posted by Stadler at 12:54  

18.12.09

BGH zum Streit zwischen Bild und taz – „Gib mal Zeitung“

Die bereits viel diskutierte Entscheidung des BGH „Gib mal Zeitung“ in dem Streit zwischen dem Springer Verlag und der taz über eine ironische Bezugnahme auf die Bild-Zeitung in einem Werbespot der taz, ist jetzt im Volltext online. Auch in diesem Fall hat der BGH übrigens erneut Urteile des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben, die sich, wenngleich im Kontext des Wettbewerbsrechts, durch eine eher meinungsfeindliche Linie ausgezeichnet haben. Interessant ist auch, dass Bilder des Werbespots direkt in den Tatbestand des BGH-Urteils aufgenommen worden sind.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.

BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, Az.: I ZR 134/07

posted by Stadler at 11:35  

17.12.09

Partyfotos aus dem Netz überführen Täter

Das Nachtleben wird mittlerweile häufig von Partyfotografen bevölkert, die Menschen in Clubs, Discotheken und auf öffentlichen Veranstaltungen fotografieren und diese Fotos dann auf speziellen Community-Plattformen im Internet veröffentlichen, regelmäßig ohne bei den abgebildeten Personen eine Zustimmung einzuholen. Was in persönlichkeitsrechtlicher Sicht davon zu halten ist, habe ich am Beispiel der Münchener „Nachtagenten“ vor einiger Zeit erläutert.

Für die Fotografierten kann das aber noch weit unangenehmere Konsequenzen haben, als sich in ausgelassener Stimmung im Netz wieder zu finden, wie ein Bericht der Süddeutschen zeigt.

Denn auch die Polizei durchstöbert für ihre Ermittlungen mittlerweile Online-Communities. In München ist die Polizei so zum Beispiel auf die Täter einer Körperverletzung aufmerksam geworden. Die Beamten zeigten den Opfern Fotos aus Party-Foren, auf denen auch die Schläger zu sehen waren. Und das hat anschließend zur Ermittlung und Festnahme der Tatverdächtigen geführt.

posted by Stadler at 08:00  

15.12.09

BGH erteilt dem „Hamburger Landrecht“ erneut eine Absage

Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 15.12.2009 (VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08) erneut meinungs- und rundfunkfeindliche Entscheidungen des Landgerichts Hamburg, die das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt hatte, aufgehoben.

Der Kläger ist wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt worden. Mit seiner Klage hat er vom Deutschlandradio verlangt, Mitschriften alter Rundfunkbeiträge von der Website „dradio.de“ zu entfernen, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr sein Name genannt wird.

In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es zur Begründung u.a.:

Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig, da im Streitfall das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten hat. Die beanstandete Meldung beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Kläger einschließlich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise. Sie ist insbesondere nicht geeignet, die Kläger „ewig an den Pranger“ zu stellen oder in einer Weise „an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren“, die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. Sie enthält sachlich abgefasste, wahrheitsgemäße Aussagen über ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler, das erhebliches öffentliches Aufsehen erregt hatte. Angesichts der Schwere des Verbrechens, der Bekanntheit des Opfers, des erheblichen Aufsehens, das die Tat in der Öffentlichkeit erregt hatte und des Umstands, dass sich die Verurteilten bis weit über das Jahr 2000 hinaus um die Aufhebung ihrer Verurteilung bemüht hatten, war die Mitteilung zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in den Internetauftritt der Beklagten zulässig. Hieran hat sich trotz der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung der Kläger aus der Haft nichts geändert. Der Meldung kam nur eine geringe Breitenwirkung zu. Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar. Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.

posted by Stadler at 16:53  

30.11.09

Prozessbeginn im Fall Demjanjuk

Zum Auftakt des (wieder einmal) letzten großen NS-Prozesses in München, möchte ich an einen Blogbeitrag von mir erinnern, der sich mit dem Fall und seiner spezifischen Problematik auseinandersetzt.

posted by Stadler at 08:00  

22.11.09

Linktipps zum Wochenende

Am Samstag dem 21.11.09 habe ich Radio Fritz zum Thema der Filesharing-Abmahnungen der Fa. DigiProtect ein ein Interview gegeben, das man online nachhören kann.

Außerdem möchte ich auf das aktuelle EDRi-gram hinweisen, das wie immer interessante aktuelle Beiträge zu den Themen Bürgerrechte und Datenschutz in Europa enthält.

posted by Stadler at 14:49  
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