Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.12.09

Partyfotos aus dem Netz überführen Täter

Das Nachtleben wird mittlerweile häufig von Partyfotografen bevölkert, die Menschen in Clubs, Discotheken und auf öffentlichen Veranstaltungen fotografieren und diese Fotos dann auf speziellen Community-Plattformen im Internet veröffentlichen, regelmäßig ohne bei den abgebildeten Personen eine Zustimmung einzuholen. Was in persönlichkeitsrechtlicher Sicht davon zu halten ist, habe ich am Beispiel der Münchener „Nachtagenten“ vor einiger Zeit erläutert.

Für die Fotografierten kann das aber noch weit unangenehmere Konsequenzen haben, als sich in ausgelassener Stimmung im Netz wieder zu finden, wie ein Bericht der Süddeutschen zeigt.

Denn auch die Polizei durchstöbert für ihre Ermittlungen mittlerweile Online-Communities. In München ist die Polizei so zum Beispiel auf die Täter einer Körperverletzung aufmerksam geworden. Die Beamten zeigten den Opfern Fotos aus Party-Foren, auf denen auch die Schläger zu sehen waren. Und das hat anschließend zur Ermittlung und Festnahme der Tatverdächtigen geführt.

posted by Stadler at 08:00  

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