Morgen findet in Frankfurt das erste deutsche LawCamp statt, das die Kanzlei Bird & Bird veranstaltet. Bei den Juristen dauert es eben meistens ein bisschen länger. ;-)
Die Veranstaltung ist naheliegender Weise auf das IT-Recht ausgerichtet. Ich werde vor Ort sein und freue mich darauf, viele bekannte Kollegen und Kolleginnen zu treffen und neue kennen zu lernen. Und natürlich auf spannende Themen.
posted by Stadler at 14:22
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Habe dem Sport-Blog SportsWire ein E-Mail-Interview zum Thema Stadionverbote und zum Streit um das Spiel St. Pauli gegen Rostock gegeben, das man hier nachlesen kann.
posted by Stadler at 09:54
Die Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes hatten ihre Kritik auf den sehr zutreffenden Slogan „Löschen statt Sperren“ zugespitzt. Wie kaum anders zu erwarten war, zieht das Bundeskriminalamt diesen Ansatz nunmehr in Zweifel. Das darf man als Beginn einer politisch geleiteten Kampagne sehen, die das Ziel verfolgt, das Konzept der Sperrlisten und Stopp-Schilder doch noch Realität werden zu lassen. Denn der Vorgang befindet sich derzeit wieder im parlamentarischen Prozess.
Das BKA argumentiert damit, dass „Löschen statt Sperren“ deshalb nicht funktionieren würde, weil der Content nach der Löschung an der Quelle häufig nach einigen Tagen an anderer Stelle wieder im Netz auftaucht. Das mag in einigen Fällen so sein, taugt aber nicht als Argument pro Access-Blockaden. Denn im Falle von DNS-Sperren müssen die Inhaltsanbieter noch nicht einmal den Server wechseln, sondern nur die Domain ändern, während der Content durchgehend online bleiben kann. Das vom BKA ins Feld geführte Argument spricht also erst recht gegen Access-Sperren.
Das Bundeskriminalamt ist im Grunde bislang nicht viel mehr als eine Koordinierungsstelle und kämpft deshalb für eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen. Und insoweit wäre das Zugangserschwerungsgesetz aus Sicht des BKA ein wichtiger Baustein.
posted by Stadler at 23:00
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Seit kurzem gibt es von Mathias Gisch ein iPhone-App „Gesetze im Internet“, der gleichnamigen Gesetzessammmlung des BMJ. Ebenfalls erhältlich ist sein App „iAdvocate“, mit dem man u.a. das Prozesskostenrisiko und das pfändbare Einkommen berechnen kann. Empfehlenswert!
posted by Stadler at 18:28
In einem neuen Beitrag für JurPC greift die Strafrechtlerin Ines Hassemer die kontroverse Diskussion um die Neufassung des § 202c StGB auf, der die Herstellung von Programmen und Tools, die dem Ausspähen und Abfangen von Daten dienen, unter Strafe stellt.
Der Beitrag von Hassemer bietet einen Überblick über die Thematik aber keine (neuen) Lösungsansätze. Ebenfalls mit dem Thema befasst hatte sich Jens Ferner.
Anders als die Kollegin Hassemer gehe ich allerdings davon aus, dass das Thema mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.5.2009 (Az.: 2 BvR 2233/07) seine Brisanz weitgehend verloren hat. Auch wenn das Gericht die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat, wird doch sehr deutlich, dass das BVerfG davon ausgeht, dass sog. „Dual Use Programme“ nicht ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Norm unterfallen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auslegeung von § 202a StGB u.a. ausgeführt:
„Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben. (…) Schon nach dem Wortlaut nicht ausreichend wäre, dass ein Programm – wie das für so genannte dual use tools gilt – für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist.“
Das dürfte unter dem Strich doch für Rechtssicherheit gesorgt haben.
posted by Stadler at 11:53
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Der Kollege Vetter verweist auf ein Gustostück im Zusammenhang mit dem umstrittenen Elektronischen Entegltnachweis hin. Man speichert zwar seit 01.01.2010 munter Arbeitnehmerdaten, teilt aber gleichzeitig mit, dass man vor 2012 den Betroffenen keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen will.
Auf diese Auskunft haben die Betroffenen allerdings nicht nur Anspruch nach dem Gesetz (§ 103 Absatz 4 SGB IV). Dieses Auskunftsrecht ist vielmehr ein Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbtbestimmung. Hier maßt sich also eine Behörde wieder einmal an, ein Gesetz nicht anzuwenden und verletzt damit auch gleichzeitig das Grundrecht der betroffenen Bürger.
Tausende Bürger entschließen sich auch gerade dazu, ELENA vor dem Bundesverfassungsgericht anzugreifen.
posted by Stadler at 18:50
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Die Axel Springer AG hat u.a. in der Welt behauptet, der CCC würde für den BND arbeiten. Das hat der Chaos Computer Club dem Verlag nun mittels einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin untersagt.
Quelle: chaosupdates (via Twitter)
posted by Stadler at 19:15
Die Forderung nach Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage nimmt langsam Gestalt an. Die Verlage wollen offenbar eine Art Gebühr von allen gewerblichen Nutzern von PC’s erheben lassen.
Weshalb diese Forderung auch nur ansatzweise legitim sein soll, erschließt sich mir aber nicht. Warum sollen ausgerechnet gewerbliche Nutzer von PC’s für die Inhalte von Springer, Burda und Co. bezahlen? Mein Vorschlag an die Verlage: Wenn Sie Geld für Ihre Internetangebote wollen, dann verlangen Sie es doch einfach. Niemand verbietet den Verlagen Paid Content Angebote einzuführen.
Da kann man nur hoffen, dass die Politik langsam dazu lernt und nicht auf jeden lobbyistischen Unfug mehr anspringt.
Ulrike Langer hat das Thema für Carta kommentiert.
posted by Stadler at 13:38
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Auf Grundlage eines interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundestag heute eine Internet-Enquete-Kommission einsetzen.
Ziel der Kommission soll es nach der Pressemitteilung des Bundestages sein, politische Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland dienen. Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf benennen.
Zusammensetzen soll sich das Gremium aus 17 Mitglieder des Bundestages und 17 Sachverständigen. Was den politischen Teil angeht, stehen die Mitglieder offenbar bereits fest. Wer die Sachverständigen sind, dürfte vermutlich die sogar spannendere Frage sein.
Der Kommission gehören allerdings auch Abgeordnete wie Ansgar Heveling (CDU) und Martin Dörmann (SPD) an, bei denen, wenn man sich ihre Äußerungen zu Netzthemen ansieht, selbt noch erheblicher Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz besteht. Handelt es sich am Ende gar um ein Schulungsprogramm für Abgeordnete?
posted by Stadler at 13:48
Wie die Süddeutsche Zeitung am 25.02.10 meldete, wird Andreas Paulus, auf Vorschlag der FDP, zum Richter am Bundesverfasungsgericht berufen. Paulus ist derzeit Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Mitglied der FDP und als 68’er Jahrgang – ich hoffe, das verheißt Gutes – vergleichsweise jung. Er soll dem scheidenden Präsidenten Papier – freilich nicht als Vorsitzender – nachfolgen und in den ersten Senat aufrücken. Der Schwerpunkt seiner bisherigen wissenschaftlichen Arbeit liegt im Bereich des Völkerrechts, wie seine Veröffentlichungsliste belegt, weshalb er möglicherweise im 2. Senat besser aufgehoben wäre. Man darf dennoch auf eine liberale Stimme hoffen, wenn es um die Auslegung der Freiheitsrechte geht.
posted by Stadler at 14:55
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