Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.3.09

BKA-Präsident verteidigt Kinderporno-Blockade

BKA-Präsident Ziercke verteidigt das Vorhaben, mit Hilfe von Access-Providern kinderpornografische Webseiten zu blockieren. Ziercke behauptet, dass nach seinen Erkenntnissen vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheitskonsumenten seien. Diese ließen sich durch ein „Stopp-Schild“ abschrecken und geben ihr Vorhaben auf, sagte der BKA-Präsident.

Eine Quelle und Belege für seine These lieferte Ziercke nicht. Seine Behauptung ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil es im Web kaum frei und einfach zugängliche Webseiten mit solchen Inhalten gibt und das WWW als Vertriebskanal insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung ist. Wenn auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern verwiesen wird, dann sollte man wissen, dass die meisten Webseiten auf diesen Sperrlisten entweder ohnehin bereits inaktiv waren oder keine Kinderpornografie enthalten und zudem aufgrund der ganzen Sperrlistendiskussion primär Neugierige angelockt werden, die gar nicht auf der Suche nach Kinderpornos sind, sondern das aufgestellte „Stopp-Schild“ sehen wollen.

Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 10:55  

26.3.09

Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein sog. „Eckpunktepapier“ zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Kernpunkt der Bestrebungen der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der deutschen Internetprovider den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen.

1. Standort der Server

Weder in dem Eckpunktepapier noch in der Berichterstattung der Mainstreammedien wird darauf hingewiesen, dass die meisten Server, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird, in der EU und den USA stehen, wobei Deutschland und die Niederlande die Spitzenstellung innerhalb der EU einnehmen. Die Bundesregierung muss sich also fragen lassen, warum man nicht im eigenen Land, innerhalb der EU und auch in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten gegen die Täter vorgeht oder zumindest gegen deren Hostprovider. Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen.

Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen.

2. Erfolge in anderen europäischen Ländern

Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ist schlicht falsch.

Die Analyse der Sperrlisten der europäischen Vorbilder hat vielmehr ergeben, dass nur ein geringer Bruchteil der Seiten, die auf diesen Sperrlisten geführt werden, überhaupt kinderpornografische Inhalte aufweist. Viele der Seiten sind zudem gar nicht mehr erreichbar.

Aufgefallen ist in den anderen europäischen Staaten, dass es immer wieder zur Blockade legaler Websites gekommen ist, darunter so bekannte Sites wie die des W3C, von Wikipedia oder archive.org.

3. Verbreitung über kommerzielle Internetseiten

Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch.

Hauptumschlagsplatz für Kinderpornografie sind im Internet sog. Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats, in denen Pädophile stärker uner sich sind und einen direkten Datenaustausch pflegen können. Das World Wide Web, auf das die Maßnahmen der Bundesregierung ausschließlich abzielt, stellt keinen wesentlichen Vertriebsweg für Kinderpornografie dar. Eine empfindliche Störung des Massenmarktes wie von der Bundesregierung beabsichtigt, ist auf diesem Wege deshalb nicht möglich.

Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie.

4. Fehlender Sachverstand

Dem Verfasser des „Eckpunktepapiers“ scheint es auch an ausreichendem Sachverstand zu mangeln. Ein Satz wie „Dadurch ist sichergestellt,
dass von Zugangsanbietern in Deutschland keine kinderpornographischen Inhalte in
das Internet eingestellt werden.“
ist bezeichnend. Zugangsanbieter stellen niemals Inhalte ins Netz, sie vermitteln vielmehr lediglich den Zugang zu Inhalten, die von anderen eingestellt worden sind.

Solche Ausführungen verstärken den Eindruck, dass hier wirklich Blinde über Farbenlehre diskutieren. Wir haben es mit einem gefährlichen Gebräu aus Inkompetenz, Ignoranz und Wahlkampfgetöse zu tun. Und letzteres ist gerade bei einem solchen Thema schändlich.

Gegen die wahlkampftaktischen Verdummungsstrategien helfen nur Aufklärung und Information. Ich würde mir wünschen, dass auch große meinungsbildende Medien die Zusammenhänge erklären und das Vorhaben der Bundesregierung kritisch hinterfragen.

Ausdrücklich enthalten habe ich mich hier einer juristischen Bewertung. Es genügt hier auf die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung hinzuweisen. Denn die Fakten sprechen für sich.

Update vom 29.03.09: Nachdem mir hier vorgeworfen wurde, ich würde keine Quellen für meine Thesen nennen – das Eckpunktepapier der Bundesregiegerung nennt übrigens keine einzige Quelle – hier nochmals der ausdrückliche Hinweis auf verschiedene meiner Blogeinträge, die Quellenhinweise enthalten:
Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?
Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht
Bundestagsgutachten zu Netzsperren
Internes „Rechtsgutachten“ des BMI zu Access-Sperren
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider (Ein älterer Beitrag von mir für die Zeitschrift Multimedia und Recht, der sich mit den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen juristisch auseinandersetzt)

posted by Stadler at 11:50  

25.3.09

Bundesregierung will Gesetz für Access-Sperren schaffen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet zu intensivieren, wie die Süddeutsche meldet. Das Kabinett des guten Willens von dem die SZ spricht, ist in Wahrheit eines des schwachen Verstandes.

Ich möchte vorschlagen, in einem ersten Schritt, die mehr als 300 Server die allein in Deutschland stehen und nach den Angaben ausländischer Sperrlisten kinderpornografisches Material beherbergen, mal unter die Lupe zu nehmen. Unsere Staatsanwaltschaften sind aber offenbar stärker damit beschäftigt, Wikileaks zu verfolgen. Und was macht die Bundesregierung? Die Zugangsprovider sollen nur Inhalte vor ihren Nutzern verbergen.

Bezeichnend ist da zum Beispiel die Aussage von CDU-Generalsekretär Pofalla: „Ein Weg ist, das Internet als Plattform für Kinderpornografie so weit wie möglich auszuschalten. Deshalb müsse es schnell zu einer Vereinbarung mit den Internetprovidern kommen.“

Da spricht erneut ein Blinder über Farbenlehre. Dass es kein einziges Sachargument für diese „Sperren“ gibt, stört im Bundeskabinett offenbar niemanden mehr.

posted by Stadler at 13:20  

25.3.09

W3C war in Finland auf Kinderporno-Sperrliste

Was diese unsäglichen Sperrlisten anrichten, zeigt ein spektakulärer Fall aus dem letzten Jahr. Die Website des World Wide Web Consortium (W3C) wurde in Finland im Jahr 2008 von einigen Providern als Kinderporno-Site gesperrt.

Es ist beeindruckend, wie gut diese Sperrungen in Skandinavien funktionieren.

Quelle: Neural Broadcaster

posted by Stadler at 10:18  

24.3.09

Morgen, Kabinett, wirds was geben

Sehr trefflicher Beitrag von Thomas Knüwer im Handelsblatt Weblog zu Ursula von der Leyens Gesetzesentwurf zu „Internetsperren“ den die Ministerin morgen ins Bundeskabinett einbringen wird.

Manchmal ist es tröstlich zu sehen, dass es noch ein paar Leute gibt, die denken.

posted by Stadler at 23:32  

24.3.09

Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

Offenbar hat beim Domaininhaber von „wikileaks.de“ eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen Verlinkung auf ausländische Kinderporno-Sperrlisten stattgefunden.

Wieder einmal werden hier nicht die Täter verfolgt.
Quelle: netzpolitik.org

Update: Es gibt dazu jetzt auch eine Pressemitteilung von Wikileaks.

Der Hinweis auf „Gefahr in Verzug“ bedeutet übrigens nichts anderes, als, dass ein richterlicher Beschluss nicht eingeholt worden ist. Wenn der Tatvorwurf tatsächlich auf die Veröffentlichung skandinavischer Sperrlisten auf Wikileaks abzielt, dann ist Gefahr in Verzug aber allenfalls ein schlechter Witz, weil diese Informationen schon längere Zeit online sind. Vielleicht hatte man auch Bedenken, dass sich ein Richter das mal genauer anschaut und dann zu der Einschätzung gelangt, dass eine Strafbarkeit nicht in Betracht kommt.

Das bedenkliche an dieser Polizeiaktion ist aber auch, dass sich diese Strafverfolgung gegen ein Projekt richtet, das den Mut hat, brisante Dokumente und Informationen zu veröffentlichen und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

posted by Stadler at 22:55  

20.3.09

Access-Sperren: FDP fällt wieder einmal um

Nachdem man von FDP-Politikern bislang eine insgesamt ablehnende Haltung gegenüber Access-Sperren und Sperrungsanordungen präsentiert bekam, macht sich die FDP nunmehr offenbar für eine gesetzliche Regelung von Sperrungsanordungen stark und betont lediglich noch, dass eine vertragliche Regelung wie von Familienministerin von der Leyen gewünscht, nicht ausreichend sei.

Die Partei, die sich liberal nennt, es aber nicht ist, dreht sich nicht zum ersten mal wie ein Fähnchen im Wind und ist ohne nennenswerte Hemmungen auch immer dafür gut, fundamentale rechtsstaatliche Bedenken beiseite zu schieben. Das war bereits in den 90’er Jahren beim großen Lauschangriff so und wird nicht anders sein, wenn die Partei wie von ihr erhofft im Herbst wieder mitregieren kann.

Dass eine gesetzliche Regelung von Sperrungsverfügungen auf Bundesebene gegenüber einem „Sperrvertrag“ mit den Providern vorzugswürdig ist, mag sein.

Aber auch eine gesetzliche Regelung wäre angesichts der Grundrechtseingriffe einerseits und der fehlenden Erforderlichkeit und Effizienz von Zugangssperren andererseits unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Leider existiert in unserer parlamentarischen Demokratie keine einzige Partei, die im Gesetzgebungsverfahren mehrheitlich und konsequent für die Einhaltung der Grundrechte und fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien steht. Die FDP ist diese Partei jedenfalls nicht.

posted by Stadler at 10:54  

19.3.09

Schavan will als Reaktion auf Winnenden Gewaltseiten im Netz sperren

Der Reflex war so vorhersehbar wie sonst noch was. Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden will Bundesbildungsministerin Schavan „Gewaltseiten“ im Internet „sperren“.

Hierzu müsste freilich vorab geklärt werden, was „Gewaltseiten“ genau sind und wie und wodurch solche Angebote Einfluss haben auf Taten wie die von Winnenden.

Fest steht aber bereits, dass Access-Sperren wirkungslos und nicht geeignet sind, den Zugriff auf inkriminierte Inhalte nennenswert zu erschweren.

Da es politische Ohnmacht offiziell nicht geben kann, propagieren hilflose Politiker in ihrer Not dennoch auch gerne sinnlose Maßnahmen, um den Eindruck der Untätigkeit zu vermeiden.

Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sollte man sich aber zuerst mit naheliegenden Dingen beschäftigen, wie dem Einfluss der Waffenlobby in Deutschland und den Schützenvereinen.

Denn Menschen werden nicht durch Gewaltseiten und Killerspiele getötet, sondern durch Waffen. Und bei den beiden schrecklichsten Amokläufen von Erfurt und Winnenden haben die Täter den Umgang mit Waffen immer in Schützenvereinen erlernt. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, darüber nachzudenken, Jugendliche vom Umgang mit Waffen in Schützenvereinen auszuschließen. Aber dem steht eine mächtige Lobby im Weg. Dann doch lieber wieder eine Phantomdiskussion über Killerspiele und das böse Internet führen.

posted by Stadler at 09:54  

18.3.09

Netzsperren: Telekom arbeitet angeblich an Einigung mit von der Leyen

Wie Heise berichtet, arbeitet man bei der Telekom an einer Lösung, um die von Ursula von der Leyen propagierten „freiwilligen“ Netzsperren doch noch auf vertraglicher Grundlage umzusetzen.

Die überwiegende Zahl der Fachleute hält dieses Netzsperren für technisch wirkungslos und juristisch höchst fragwürdig.
Quelle: Heise-Newsticker

posted by Stadler at 16:06  

12.3.09

Internes "Rechtsgutachten" des BMI zu Access-Sperren

Seit kurzem kursiert im Web ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium, das zu rechtlichen Problemen der Sperrung von kinderpornografischen Webseiten Stellung nimmt.

Bemerkenswert ist zunächst die Erläuterung der verschiedenen Sperrtechnologien. Der Autor spricht einmal von Sperrung über das Domain System (DNS) und dann von den beiden anderen Sperrtechniken „Sperrung der Internet-Adresse“ und „Sperrung über den Uniform Ressource Identifier (URI)“.

Unklar bleibt, wie sich diese drei Sperrtechniken voneinander unterscheiden. Ich habe den Eindruck, dass sich hinter der verwirrenden Terminologie eine grundsätzliche Fehlvorstellung des Autors im Hinblick auf die technischen Hintergründe der „Access-Sperrung“ verbirgt.

Die Ausführungen zum Fernmeldegeheimnis und warum das Grundrecht für webbasierte Kommunikation nicht gelten soll, sind wenig überzeugend. Im Ausgangspunkt korrekt wird die Rechtsprechung des BVerfG zitiert, wonach Art. 10 GG u.a. die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs schützt.

Darunter lässt sich aber zwanglos der Abruf von Inhalten über das Web subsumieren. Ein einzelner Nutzer ruft eine bestimmte Website auf, bzw. kommuniziert mit einem bestimmten Server und dieser Webserver übermittelt ihm auf seine Anfrage hin Informationen und Inhalte. Das entspricht exakt der Definition des Verfassungsgerichts.

Damit steht fest, dass der Vorgang der Kommunikation eines Internetnutzers mit einem Webserver zum Abruf von Content dem Schutzbereich des Fernmeldegeheimnis unterfällt. Die abweichende Ansicht des BMI ist abwegig.

Auch die vom Autor bemühte Differenzierung zwischen Massen- und Individualkommunikation ist nicht zielführend. Diese Unterscheidung ist für webbasierte Kommunikationsvorgänge sinnlos, weil sich derselbe Vorgang aus Sicht des Nutzers als Individualkommunikation darstellt, während er aus Sicht des Inhaltsanbieters als Massenkommunikation zu qualifizieren ist. Der Nutzer ruft individuell eine bestimmte Information ab, die der Anbieter zuvor für einen unbestimmten Kreis von Nutzern ins Netz gestellt hat.

Die Unterscheidung zwischen Massen- und Individualkommunikation beruht auf einem traditionellen Verständnis von Massenmedien (Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen) einerseits und individueller Kommunikation (Sprachtelefonie) andererseits. Anhand dieser Unterscheidung lässt sich das WWW nicht erklären, weshalb sie für die webbasierte Kommunikation auch gänzlich ohne Belang ist.

Ob es dagegen bei Access-Sperren zu Eingriffen in das Fernmeldegheimnis der Nutzer kommt, ist eine andere Frage.

Meines Erachtens ist aber aus grundrechtlicher Sicht ohnehin der Eingriff in die Informationsfreiheit der Nutzer naheliegender als eine evtl. Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Bezeichnenderweise thematisiert das Papier Art. 5 GG überhaupt nicht.

posted by Stadler at 11:31  
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