Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.4.09

Internet-Sperren: Ein Anruf würde genügen

Endlich einmal auch in einer großen Tageszeitung ein Artikel zum Thema „Netzsperren“, der eines der gewichtigsten Argumente anspricht und nicht ausschließlich die Rhetorik der Bundesregierung wiederkäut. Der Artikel „Ein Anruf würde genügen, um sie vom Netz zu nehmen“ von Anna Fischhaber in der Süddeutschen ist lesenswert.

Wobei die Aussage, es gäbe in Deutschland bis zu 450.000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, mehr als erstaunlich ist. Mich würde sehr interessieren, woher diese Zahlen stammen. Wenn es diese Seiten hier gibt, dann sollte man sie auch hier vom Netz nehmen lassen und sich nicht mit Zugangsblockaden begnügen. Das Jonglieren mit solchen Zahlen ist eigentlich ein Argument gegen Access-Sperren.

Sehr aufschlussreich ist auch ein Interview, das die Zeit mit Christian Bahls zu dessen Projekt „Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren“ geführt hat.

Heute soll in Berlin der Sperrvertrag unterzeichnet werden und auf den Aufruf zu einer zeitgleichen Mahnwache sei auch hingewiesen.

posted by Stadler at 06:10  

15.4.09

von der Leyens Sperrvertrag

Wie schon mehrfach vermeldet wurde, soll am kommenden Freitag (17.04.09) der von Familienministerin von der Leyen propagierte Vertrag zur Sperrung kinderpornografischer Websites von einigen großen deutschen Providern unterzeichnet werden. Hierzu wird es natürlich begleitend eine Pressekonferenz geben, auf der Ursula von der Leyen erneut Entschlossenheit im Kampf gegen Kinderpornografie vorgaukeln wird. Und ein großer Teil der schreibenden Zunft wird, gegen alle Fakten, genau in diesem Sinne berichten.

Dass dieser öffentlich-rechtliche Vertrag der da unterzeichnet werden wird, (offensichtlich) rechtswidrig und deshalb sogar nichtig ist, spielt in der Diskussion kaum eine Rolle.

Diese Diskussion verläuft nach einem sehr einfachen Gut-/Böse-Schema und das Thema eignet sich hervorragend dafür, populistisch ausgeschlachtet zu werden.

Trotzdem und gerade deshalb hier nochmals der Hinweis auf ein Faktum. In fast allen Staaten, in denen ausgehend von der norwegischen Sperrliste Server mit kinderpornografischen Inhalten stehen, ist die Verbreitung dieser Inhalte strafbar. Warum konzentriert man sich, im Wege der internationalen Zusammenarbeit, nicht auf die Täter und die Quellen vor Ort? Es ist weder notwendig noch sinnvoll, Zugangsblockaden durchzuführen.

Im Zweifel wäre aus Sicht der Opfer bereits viel damit gewonnen, wenn man beim BKA Abuse-Mails an ausländische Host-Provider und Registrare schreiben würde, anstatt rechtswidrige Sperrverträge auszuarbeiten. Wenn man die ohnehin knappen Ressourcen mit sinnlosen Maßnahmen wie der laufenden Aktualisierung von Sperrlisten vergeudet, dann fehlen diese Personalkapizitäten dort, wo man Kinderpornografie tatsächlich effektiv bekämpfen könnte.

Wenn von der Bundesregierung medienwirksam untaugliche Netzblockaden als effektives Mittel propagiert werden, dann zeigt das nur, dass man den Bürger und Wähler nach wie vor für dumm und uninformiert hält. Und dieses Kalkül geht leider immer wieder auf.

Zum Schluss nochmals der Hinweis auf meinen Blogbeitrag „Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung“

Update: Ein sehr lesenswerter Beitrag auf Scusiblog kommt nach Auswertung von Sperrlisten zu dem Ergebnis, dass 99 % der Server, zu denen der Zugang blockiert werden soll, in Staaten stehen, in denen Kinderpornografie strafbar und effektiv verfolgbar ist. Ein weiteres gutes Argument gegen die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Access-Sperren.

posted by Stadler at 15:30  

12.4.09

Eine Zensur findet statt: Wikileaks.de gesperrt

Bei der Eingabe von Wikileaks.de wird man derzeit (12.04.09, 10:23) auf eine Informationsseite der DENIC umgeleitet. Diese „Sperrung“ an der DENIC unmittelbar beteiligt ist, soll angeblich wegen der Veröffentlichung der australischen Kinderporno-Sperrliste erfolgt sein, wie Heise berichtet.

DENIC oder der Provider über den die Domain registriert ist, werden sich möglicherweise die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Sperraktion stellen lassen müssen.

posted by Stadler at 09:22  

3.4.09

Einstiegsdroge Kinderpornografie?

Netzaktivist Alvar Freude hat am 02.04.09 auf der re:publica einen Vortrag mit dem Titel „Einstiegsdroge Kinderpornographie? – Warum Internet-Sperren nicht gegen
Kinderpornographie helfen und wie diese als Türöffner für weitergehende Sperren dienen“
gehalten. Die Folien des Vortrags sind jetzt online verfügbar.

posted by Stadler at 12:53  

1.4.09

BMI-Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw.Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet verfasst, der zur Vorlage an den Innenausschuss des Bundestages dient.

Das liest sich an manchen Stellen so, als hätte sich Klein-Fritzchen Gedanken zum Internet gemacht.

posted by Stadler at 10:45  

1.4.09

Update: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste

Mein Beitrag vom 30.03.09 „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft“ hat ein erhebliches Echo verursacht und mir, wenn auch nur vereinzelt den Vorwurf einer verzerrenden Darstellung eingebracht.

Deshalb hierzu noch ein paar Worte. Die Sachverhaltsschilderung in meinem Ausgangsbeitrag ist zutreffend und sogar deutlich präziser, als das was in den Beschlüssen der beiden Gerichte zu lesen ist. Mir liegen zu dem Vorgang zugegebenermaßen noch weitere Unterlagen vor, die meine Einschätzung bestätigen.

Ich habe ganz gezielt eine Passage, die die rechtliche Würdigung und nicht die Sachverhaltsdarstellung betrifft, aus dem Beschluss hervorgehoben zitiert, weil ich sie für zentral und auch bezeichnend halte. Eine Hervorhebung ist keine Verfälschung. Jeder kann die beiden gerichtlichen Beschlüsse vollständig lesen und dazu den Beitrag „dänische Zensurliste“ des Blogs „Schutzalter“, der nach wie vor online ist und sich selbst eine Meinung bilden.

Allein der Umstand, dass ich den Blogbeitrag „dänische Zensurliste“ hier nicht verlinke, zeigt, dass der Einschüchterungseffekt, den Art. 5 Grundgesetz gerade verhindern möchte, bereits eingetreten ist. Und das geht sicher nicht nur mir so. Diese Form der Strafverfolgung beeinträchtigt die kritische Diskussion über Access-Sperren und ausländische Sperrlisten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich dieses Thema überhaupt aufgegriffen und in meinem Blog thematisiert habe.

Wenn man zudem weiß, dass im Zusammenhang mit der Verlinkung und Auseinandersetzung mit ausländischen Sperrlisten gegen den Betreiber des Blogs Schutzalter ebenfalls ermittelt wird und beim Inhaber der Domain „wikileaks.de“ Wohnräume ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurden, ergibt sich in der Gesamtschau ein bedenkliches Bild der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir sehen uns einer Strafjustiz gegenüber, die gerade auch Gegner und Kritiker von Access-Sperren pönalisiert und dies wie ich finde mit z.T. konstruierter und haarsträubender Begründung. Und hierüber sollte die Öffentlichkeit und die Netz-Community informiert werden.

posted by Stadler at 09:46  

31.3.09

Frau von der Leyenhaft

Der Kollege Melchior beleuchtet die Sperrpläne einer gewissen Frau von der Leyenhaft. Schön!

posted by Stadler at 13:06  

30.3.09

Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes

Der Arbeitsentwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes (KPBekG)vom 25.03.09 ist jetzt via odem.org online.

posted by Stadler at 20:38  

30.3.09

Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

posted by Stadler at 15:38  

30.3.09

LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links – wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? – ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

posted by Stadler at 09:45  
« Vorherige SeiteNächste Seite »