Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.4.09

Forderung nach Netzsperren auch aus Brüssel

Die EU-Kommission schlägt dem Rat einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vor.

Der Vorschlag enthält in Art. 18 auch die Forderung nach Access-Sperren:

„Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.“

Das klingt zumindest etwas rechtsstaatlicher als die derzeitige deutsche Gesetzesinitiative, weil die Inhaltsanbieter informiert werden müssen und eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten sollen.

posted by Stadler at 06:59  

27.4.09

Welches Massengeschäft will von der Leyen eigentlich eindämmen?

Wenn man sich die öffentlichen Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen und Wirtschaftsminister Karl- Theodor von und zu Guttenberg (CSU) zum Thema Netzsperren anschaut, so fällt auf, dass beide mantraartig wiederholen, den Markt der Kinderpornografie austrocknen zu wollen und das Massengeschäft mit Kinderpornografie einzudämmen und dadurch weniger lukrativ zu machen.

Warum wird dieser Punkt von den Journalisten nicht stärker hinterfragt? Denn die Unrichtigkeit der Aussagen der beiden Bundesminister erschließt sich unter Beachtung der Gesetzmäßigkeiten der Denklogik aus sich selbst heraus.

Ob es für Kinderpornografie tatsächlich einen kommerziellen Massenmarkt gibt, ist eine Frage, bei der sich die Antwort nicht ohne weiteres aufdrängt. Zumindest gibt es aber bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte für die These vom Massengeschäft und die Bundesregierung hat dafür auch keine Belege geliefert.

Aber unterstellen wir einfach, es gäbe einen solchen Massenmarkt und einer der Vertriebswege dieses Marktes wäre das Web. Dann müssten Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg zumindest erklären können, wie dieses Massengeschäft konkret funktioniert, insbesondere, mit welchen Bezahlmodellen gearbeitet wird.

Die geplanten Zugangssperren richten sich jedenfalls ausschließlich gegen im WWW frei zugängliche Websites. Mit frei abrufbaren, kostenlosen Websites können aber keine Milliardenumsätze erzielt werden.

Die Sperrung frei zugänglicher Websites ist also von vornherein nicht geeignet, einen Massenmarkt zu stören.

Entweder ist also die These vom Massenmarkt falsch oder die Zugangssperren stellen von Anfang an ein gänzlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie dar. Man sollte den Leuten deshalb nicht ernsthaft erzählen, mit der Sperrung des Zugangs zu frei zugänglichen Webangeboten, einen Massenmarkt empfindlich stören zu können. Denn gerade das ist denklogisch ausgeschlossen.

Es ist daher auch wenig erstaunlich, dass in Schweden insoweit keinerlei Erfolg erkennbar ist, denn das was sich die Bundesregierung angeblich erhofft, kann nicht eintreten.

Für diejenigen, die dies erkannt haben, stellt sich die Folgefrage, ob Frau von der Leyen und Herr von Guttenberg tatsächlich so naiv sind, oder sich nur naiv geben. Nachdem man der gesamten Bundesregiegerung ein solches Maß an Borniertheit nicht zutraut – obwohl man das vielleicht tun sollte – fragt man sich im Anschluss natürlich, welche Ziele mit dem Vorhaben in Wirklichkeit verfolgt werden.

Nach meinem Eindruck geht es vordergründig darum, mit diesem Wahlkampf zu machen. Hierfür spricht gerade auch der Umstand, dass man das Gesetezsvorhaben noch vor den Bundestagswahlen durch den Bundestag peitschen möchte. Nachdem in einigen anderen europäischen Staaten – allerdings ohne erkennbaren Erfolg – Access-Sperren schon seit Jahren praktiziert werden, ist es mehr als erstaunlich, dass die Bundesregierung die gesamte Legislaturperiode über untätig bleibt, um ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl urplötzlich und medienwirksam aktiv zu werden.

Die guten Menschen von der Leyen und von Guttenberg missbrauchen ein ernstes Thema zum Zwecke eines populistischen und schändlichen Wahlkampfs.

posted by Stadler at 11:35  

26.4.09

Pressemappe des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur

Der AK gegen Internetsperren und Zensur bietet eine Pressemappe mit Hintergründen und Fakten zu den geplanten Access-Sperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie an.
Pressematerialien des AK

posted by Stadler at 20:11  

26.4.09

Kinderporno-Sperrung: Echtzeitüberwachung zugreifender Nutzer?

In den letzten Tagen wird, ausgelöst durch Äußerungen des Bundesjustizministeriums, die Frage diskutiert, ob das BKA im Zuge des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auch eine Echtzeitüberwachung derjenigen Nutzer durchführen kann und wird, die Websites aufrufen, die auf der Sperrliste stehen.

Entgegen anderslautender Ansichten, bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein solches Vorhaben. Andererseits weiß man natürlich, dass eine fehlende Eingriffsermächtigung das BKA nicht zwingend davon abhält, es nicht doch zu tun. Andererseits bietet das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gelegenheit, das Gesetz noch weiter zu verschärfen.

posted by Stadler at 19:48  

24.4.09

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig.

Telemedicus sieht es zudem kritisch, dass im Ergebnis den Providern die Auswahl der konkreten „Sperrmaßnahme“ überlasen wird, was deshalb problematisch ist, weil der Gesetzgeber die für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden hat und nicht der Verwaltung überlassen darf. Das ist ein Ausfluss des Grundsatzes vom sog. Vorbehalt des Gesetzes. Selbst wenn man die Regelung insoweit als noch konkret genug betrachten möchte, ist der Umstand, den Providern die Entscheidung über die technische Auswahl zu überlassen, auch deshalb problematisch, weil dann wirklich alle in Betracht kommenden Sperrtechniken rechtmäßig sein müssen. Denn es ist nie auszuschließen, dass sich der einzelne Provider ansonsten gerade für diejenige Sperrtechnik entscheidet, die nicht verfassungskonform ist. Mit dieser Problematik habe ich mich bereits im Jahre 2002 in meinem Aufsatz für die MMR beschäftigt.

Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem ergibt sich daraus, dass die Provider auf eigene Kosten quasi als Hilfssherriff des Staates agieren müssen, ohne für ihren Aufwand nach dem Gesetz entschädigt zu werden.

Kernpunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen.

Durch die Vorschrift des § 8a TMG wird in jedem Fall in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und der Informationsfreiheit der Bürger (Art. 5 Abs. 1 GG) eingegriffen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe muss bezweifelt werden.

Die Maßnahmen bewegen sich an der Grenze zur Ungeeignetheit und sind jedenfalls wenig effektiv. Gerade im Bereich der Kinderpornografie gibt es zudem andere besser geeignete Mittel der Bekämpfung, da die Kinderpornografie in fast allen zivilsierten Staaten untersagt und strafbar ist. Deshalb kann im Wege der Einschaltung der zuständigen Behörden am Standort des Servers erreicht werden, diese Inhalte tatsächlich vom Netz zu bekommen. In vielen Fällen ist es sogar ausreichend Abuse-Mails an die Provider vor Ort zu verschicken. Access-Sperren könnten somit allenfalls dann rechtmäßig sein, wenn sie sich auf Angebote aus Staaten beschränken, in denen Kinderpornografie nicht verfolgt wird. Tatsächlich ist es aber so, dass ein großer Teil der zu sperrenden Angebote, zumnindest auf den skandinavischen Sperrlisten, sogar aus den USA oder der EU stammen.

Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben außerdem gezeigt, dass dort überwiegend Angebote gesperrt werden, die keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Es steht also auch hier zu befürchten, dass durch diese Maßnahme in großem Umfang legale Inhaltsangebote beeinträchtigt werden. Eine Maßnahme die wenig Erfolg verspricht aber gleichzeitig in erheblichem Umfang die Inhalte und damit Rechtspositionen anderer beeinträchtigt, ist nicht verhältnismäßig.

§ 8a TMG-E ist deshalb formell und materiell verfassungswidrig.

posted by Stadler at 11:37  

23.4.09

In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf wie erwartet verabschiedet, die erste Lesung soll bereits am 06.05.09 im deutschen Bundestag stattfinden.

Nachdem – entgegen früher Aussagen der Bundesregierung – nunmehr auch die IP-Adressen der Nutzer mitgeloggt werden, die auf eine „gesperrte“ Site zugreifen, hat sich Justizminsterin Zypries gegenüber Heise zu einer interessanten Aussage hinreißen lassen.

Eine Strafbarkeit liege laut Zypries schon dann vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Die Beweislastumkehr jetzt auch im Strafrecht? Es muss immer noch konkret nachgewiesen werden, dass der Täter den Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Innere Umstände wie vorsätzliches Verhalten sind aber häufig schwer feststellbar, weshalb man bei solchen subjektiven Elementen von äußeren Umständen auf die Motivation des Täters schließt. Hier müssen aber die Besonderheiten des Web beachtet werden und insbesondere der Umstand, dass man vorher nie genau weiß, welcher Inhalt einen erwartet, wenn man auf einen Link klickt. Nachdem Frau Zypries bekanntlich aber noch nicht einmal weiß, was ein Browser ist, sollte man ihr gerade bei diesem Thema kein überhohes Maß an Sachverstand unterstellen.

Langsam erkenne ich auch, warum die Fälle von Kinderpornografie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit so stark zunehmen. Deutsche Kriminalitätsstatistiken leiden bekanntlich seit jeher darunter, dass nicht etwa (nur) verurteile Fälle in der Statistik auftauchen, sondern einzig und allein (polizeiliche) Verdachtsfälle aufgenommen werden, was freilich wenig aussagt über die Zahl tatsächlich begangener Straftaten.

Denn 300.000 – 450.000 Zugriffe auf gesperrte Seiten pro Tag – diese Zahlen durfte Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg gestern nochmals in der FAZ zum Besten geben – ergibt wieviele Straftaten im Jahr? Schwindelerregend. Dass sich Herr von und zu Guttenberg für seine Berechnungen desselben Milchmädchens bedient wie Frau von der Leyen, hat die FAZ leider nicht erwähnt.

Interessant ist sicher auch die Frage, wie es um den Rechtsschutz derjenigen bestellt ist, die zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt werden. Diese Frage dürfte vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein.

Man muss auch kein Prophet sein, um sagen zu können, dass laufend Websites fälschlicher Weise auf diesee Sperrliste landen und damit täglich Unschuldige pönalisiert werden. Bei dieser Sachlage muss man eigentlich sogar hoffen, dass die Verwaltungsgerichte mit Klagen und Eilanträgen überhäuft und die Staatsanwaltschaften mit Strafverfahren der Zyprieschen Lesart geflutet werden, damit wirklich jeder das Ausmaß des Irrsinns erkennt. Das Tragische daran ist nur, dass die hierauf verwendeten behördlichen Ressourcen dann bei der Bekämpfung der wirklichen Kinderpornografie fehlen werden.

Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Lehrstück des politischen Versagens. Dass das Vorhaben im Bundestag gleichwohl eine Mehrheit finden wird, muss angesichts der Abnickmentalität die bei den meisten Abgeordneten vorherscht, als sicher gelten. Dennoch sollte man jetzt die Abgeordneten ansprechen, anschreiben und sie mit den Fakten konfrontieren.

posted by Stadler at 10:54  

21.4.09

Update: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.

Was die Regelungen in dem neu zu schaffenden § 8a TMG angeht, konnte ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Änderungen zum Entwurf vom 01.04.09 erkennen.

Die Bundesregierung plant also offenbar dieses Gesetzesvorhaben am 22.04.09 zu beschließen und dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.

Für morgen ist auch bereits eine entsprechende Pressekonferenz anberaumt worden.

Update: Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi).

Update: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist mittlerweile beim BMWi online.

posted by Stadler at 16:20  

21.4.09

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie genauer betrachtet

Der neue Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist online.

Das Gesetz führt einen neuen § 8a TMG ein, der mit „Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ überschrieben ist.

Die Sperrliste beim BKA soll nicht nur Sites mit kinderpornografischem Inhalt erfassen, sondern auch verweisende Sites. (§ 8a Abs. 1 TMG-E). Man wird sehen, welche Linkketten ausreichend sind, um auf die Sperrliste zu gelangen. ;-) Damit dürfte aber auch klargestellt sein, dass die einschlägigen Veröffentlichungen von Sperrlisten z.B. auf Wikileaks ebenfalls auf der Sperrliste des BKA auftauchen werden. Und das führt dann natürlich bei der von den Providern zumeist prakizierten DNS-Manipulation dazu, dass alles was unter einer Second-Level-Domain läuft, komplett ausgeblendet wird. Also kein Wikileaks mehr in Deutschland. Und das wäre dann wiederum eine Maßnahme – ich sage es nur sehr ungern – die tatsächlich wie eine echte Vorzensur wirkt.

Ausgenommen von der Sperrpflicht sind außerdem Provider mit weniger als 10.000 Teilnehmern bzw. Nutzungsberechtigten. Außerdem beschränkt sich die Pflicht auf Anbieter die ihre Leistung in der Regel gegen Entgelt erbringen (§ 8a Abs. 2 TMG-E). Damit dürfte z.B. auch das DFN ausgenommen sein. Die Gesetzesbegründung spricht sogar ausdrücklich davon, dass alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen)ausgenommen sein sollen. Das allerdings ist wenig konsequent, weil über diese staatlichen Internetzugänge bekanntlich auch Privatnutzung in großem Umfang stattfindet.

Die Sperrlisten sind von den Providern außerdem geheim zu halten (§ 8a Abs. 3 TMG-E). Wie gut das funktioniert, werden wir sehr bald sehen, wenn die ersten Sperrlisten auf Wikileaks oder in Blogs auftauchen.

Die Provider loggen nunmehr entgegen früher Verlaubarungen der Bundesregierung doch IP-Adressen und dürfen diese auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden übermitteln (§ 8a Abs. 4 TMG-E). Wer also eine „gesperrte“ Site aufruft, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Das Gesetz schränkt das Grundrecht aus Art. 10 GG ein (§ 8a Abs. 10 TMG-E). Damit soll das sog. Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) erfüllt werden.

Auch wenn Art. 5 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht dem Zitiergebot unterliegt, wird in materieller Hinsicht die durch das Gesetz bewirkte Einschränkung der Informationsfreiheit von zentraler Bedeutung sein, wenn es an die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit geht.

Die Gesetzesbegründung wiederholt außerdem eine ganze Reihe von unrichtigen Tatsachenbehauptungen, worauf in diesem Blog mehrfach hingewiesen wurde.

Es gilt meines Erachtens den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist und u.a. auch dazu führen wird, dass wichtige und nützliche unabhängige Informationsquellen gesperrt werden.

posted by Stadler at 13:07  

20.4.09

Kinderporno-Sperrung: Neuer Gesetzesentwurf

Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des TMG, enthält laut Heise einige Einschränkungen, von denen bisher die Rede war, nicht mehr.

So soll es nun doch keine Beschränkung der Blockade auf Nicht-EU-Staaten geben. Die Internet-Service-Provider sollen die STOPP-Server nunmehr doch selbst betreiben und wären jetzt befugt, die Zugriffe mitzuloggen. Gerade die Aufzeichnung von IP-Adressen war aber mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis einer der Hauptkritikpunkte, weshalb die Bundesregierung zwischenzeitlich davon abgerückt war. Damit dürfte dieser Gesetzesentwurf auch kaum den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Und last but not least sollen auch Links auf inkriminierte Seiten umfasst sein, was die Anzahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöht und sich mit Sicherheit gut in Frau von der Leyens Phantom-Statistik über die Anzahl der Zugriffe, die man verhindert hat, macht.
Quelle: Heise-Newsticker

posted by Stadler at 20:30  

17.4.09

Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen

Die Süddeutsche Zeitung titelt heute „Internet-Anbieter blockieren Kinderpornos“. Das Thema wird es heute auch in die Hauptnachrichten in Funk und Fernsehen schaffen.

Zu der großen Masse der Menschen wird dabei aber nicht durchdringen, dass es sich um eine medienwirksame Inszenierung Ursula von der Leyens im Wahlkampfjahr handelt, was nicht zuletzt an der verkürzten und unkritischen Übernahme der Angaben der Bundesregierung durch die Presse liegt. Die Bundesregierung operiert mit fragwürdigen Zahlen, für die sie keine Belege und Quellen benennen kann.

Der Artikel der SZ greift, wie andere Medien auch, die Behauptung des BKAs und von der Leyens auf, es würden bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten am Tag verhindert. Hierzu verweist man auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden. Nun haben aber mehrere Analaysen ergeben, dass 99 % der auf skandinavischen Sperrlisten aufgeführten Websites gar keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Bereits dieser Umstand reduziert, immer ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung, die tatsächliche Zugriffszahl auf 4.500 am Tag, was gleichzeitig aber bedeutet, dass 445.000 vermutlich legale Zugriffe auf Webseiten unterbunden werden.

Die von der Bundesregierung genannten Zugriffszahlen sind aber ungeachtet dessen fragwürdig, weil nicht feststeht, wie sich die Zugriffe zusammensetzen und ob tatsächlich überwiegend solche Nutzer ausgesperrt werden, die ihren pädophilen Neigungen nachgehen. Nachdem es zu diesem Thema im Netz weltweit eine kritische Diskussion gibt und die Sperrlisten bei Wikileaks und anderswo veröffentlicht sind, erscheint es mir naheliegender anzunehmen, dass eine erhebliche Zahl der Zugriffe von Neugierigen und Kritikern ausgeht. Das Phänomen war anlässlich der sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen im Jahre 2002 schon einmal zu beobachten. Erst die Berichterstattung und die anschließende kontroverse Diskussion hat den bis zu diesem Zeitpunkt z.T. wenig frequentierten Nazi-Seiten, die Gegenstand der Sperrung waren, einen sprunghaften Anstieg der Zugriffszahlen beschert. Ein ähnlicher Effekt ist leider auch jetzt zu befürchten. Die Zugriffe die das BKA abwehrt, dürften zu einem beträchtlichen Teil durch die Sperrdiskussion selbst ausgelöst worden sein. Aber solange die Öffentlichkeit nicht bemerkt, dass Frau von der Leyen im Grunde nur auf das eigene Tor schießt, wird es ihr weiterhin gelingen, schlecht informierten Leuten vorzumachen, die Bundesregierung würde entschlossen und effektiv gegen Kinderpornografie vorgehen. Das Gegenteil ist der Fall, weil hier die Ressourcen beim BKA für ungeignete Maßnahmen verschwendet werden, die anschließend für eine effektive Bekämpfung der Kinderpornografie fehlen.

Wenn man wie die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus Schweden und Norwegen verweist, dann sollte man auch nicht verschweigen, dass sich bei den schwedischen Behörden längst Ernüchterung breitgemacht hat und die schwedische Polizei mittlerweile einräumt, dass die dort seit Jahren praktizierten Zugangssperren keine messbare Eindämmung der Verbreitung von Kinderpornografie bewirken konnten. Das kann diejenigen, die sich mit den Fakten beschäftigen, auch nicht überraschen.

Die großen Medien berichten ebenfalls nicht darüber, dass das WWW strukturbedingt nicht der Hauptvertriebskanal für Kinderpornografie ist, sondern Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats die primären Anlaufstellen für Pädophile im Netz sind. Access-Blockaden, wie sie jetzt durchgeführt werden, setzen daher von vornherein nur bei einem Seitenarm an. Wenn Frau von der Leyen demgegenüber behauptet, sie wolle den Hauptstrom zum Erlöschen bringen, dann bedarf es dafür anderer Maßnahmen.

posted by Stadler at 07:04  
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