Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.3.09

Morgen, Kabinett, wirds was geben

Sehr trefflicher Beitrag von Thomas Knüwer im Handelsblatt Weblog zu Ursula von der Leyens Gesetzesentwurf zu „Internetsperren“ den die Ministerin morgen ins Bundeskabinett einbringen wird.

Manchmal ist es tröstlich zu sehen, dass es noch ein paar Leute gibt, die denken.

posted by Stadler at 23:32  

24.3.09

Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

Offenbar hat beim Domaininhaber von „wikileaks.de“ eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen Verlinkung auf ausländische Kinderporno-Sperrlisten stattgefunden.

Wieder einmal werden hier nicht die Täter verfolgt.
Quelle: netzpolitik.org

Update: Es gibt dazu jetzt auch eine Pressemitteilung von Wikileaks.

Der Hinweis auf „Gefahr in Verzug“ bedeutet übrigens nichts anderes, als, dass ein richterlicher Beschluss nicht eingeholt worden ist. Wenn der Tatvorwurf tatsächlich auf die Veröffentlichung skandinavischer Sperrlisten auf Wikileaks abzielt, dann ist Gefahr in Verzug aber allenfalls ein schlechter Witz, weil diese Informationen schon längere Zeit online sind. Vielleicht hatte man auch Bedenken, dass sich ein Richter das mal genauer anschaut und dann zu der Einschätzung gelangt, dass eine Strafbarkeit nicht in Betracht kommt.

Das bedenkliche an dieser Polizeiaktion ist aber auch, dass sich diese Strafverfolgung gegen ein Projekt richtet, das den Mut hat, brisante Dokumente und Informationen zu veröffentlichen und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

posted by Stadler at 22:55  

20.3.09

Access-Sperren: FDP fällt wieder einmal um

Nachdem man von FDP-Politikern bislang eine insgesamt ablehnende Haltung gegenüber Access-Sperren und Sperrungsanordungen präsentiert bekam, macht sich die FDP nunmehr offenbar für eine gesetzliche Regelung von Sperrungsanordungen stark und betont lediglich noch, dass eine vertragliche Regelung wie von Familienministerin von der Leyen gewünscht, nicht ausreichend sei.

Die Partei, die sich liberal nennt, es aber nicht ist, dreht sich nicht zum ersten mal wie ein Fähnchen im Wind und ist ohne nennenswerte Hemmungen auch immer dafür gut, fundamentale rechtsstaatliche Bedenken beiseite zu schieben. Das war bereits in den 90’er Jahren beim großen Lauschangriff so und wird nicht anders sein, wenn die Partei wie von ihr erhofft im Herbst wieder mitregieren kann.

Dass eine gesetzliche Regelung von Sperrungsverfügungen auf Bundesebene gegenüber einem „Sperrvertrag“ mit den Providern vorzugswürdig ist, mag sein.

Aber auch eine gesetzliche Regelung wäre angesichts der Grundrechtseingriffe einerseits und der fehlenden Erforderlichkeit und Effizienz von Zugangssperren andererseits unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Leider existiert in unserer parlamentarischen Demokratie keine einzige Partei, die im Gesetzgebungsverfahren mehrheitlich und konsequent für die Einhaltung der Grundrechte und fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien steht. Die FDP ist diese Partei jedenfalls nicht.

posted by Stadler at 10:54  

19.3.09

Schavan will als Reaktion auf Winnenden Gewaltseiten im Netz sperren

Der Reflex war so vorhersehbar wie sonst noch was. Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden will Bundesbildungsministerin Schavan „Gewaltseiten“ im Internet „sperren“.

Hierzu müsste freilich vorab geklärt werden, was „Gewaltseiten“ genau sind und wie und wodurch solche Angebote Einfluss haben auf Taten wie die von Winnenden.

Fest steht aber bereits, dass Access-Sperren wirkungslos und nicht geeignet sind, den Zugriff auf inkriminierte Inhalte nennenswert zu erschweren.

Da es politische Ohnmacht offiziell nicht geben kann, propagieren hilflose Politiker in ihrer Not dennoch auch gerne sinnlose Maßnahmen, um den Eindruck der Untätigkeit zu vermeiden.

Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sollte man sich aber zuerst mit naheliegenden Dingen beschäftigen, wie dem Einfluss der Waffenlobby in Deutschland und den Schützenvereinen.

Denn Menschen werden nicht durch Gewaltseiten und Killerspiele getötet, sondern durch Waffen. Und bei den beiden schrecklichsten Amokläufen von Erfurt und Winnenden haben die Täter den Umgang mit Waffen immer in Schützenvereinen erlernt. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, darüber nachzudenken, Jugendliche vom Umgang mit Waffen in Schützenvereinen auszuschließen. Aber dem steht eine mächtige Lobby im Weg. Dann doch lieber wieder eine Phantomdiskussion über Killerspiele und das böse Internet führen.

posted by Stadler at 09:54  

18.3.09

Netzsperren: Telekom arbeitet angeblich an Einigung mit von der Leyen

Wie Heise berichtet, arbeitet man bei der Telekom an einer Lösung, um die von Ursula von der Leyen propagierten „freiwilligen“ Netzsperren doch noch auf vertraglicher Grundlage umzusetzen.

Die überwiegende Zahl der Fachleute hält dieses Netzsperren für technisch wirkungslos und juristisch höchst fragwürdig.
Quelle: Heise-Newsticker

posted by Stadler at 16:06  

12.3.09

Internes "Rechtsgutachten" des BMI zu Access-Sperren

Seit kurzem kursiert im Web ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium, das zu rechtlichen Problemen der Sperrung von kinderpornografischen Webseiten Stellung nimmt.

Bemerkenswert ist zunächst die Erläuterung der verschiedenen Sperrtechnologien. Der Autor spricht einmal von Sperrung über das Domain System (DNS) und dann von den beiden anderen Sperrtechniken „Sperrung der Internet-Adresse“ und „Sperrung über den Uniform Ressource Identifier (URI)“.

Unklar bleibt, wie sich diese drei Sperrtechniken voneinander unterscheiden. Ich habe den Eindruck, dass sich hinter der verwirrenden Terminologie eine grundsätzliche Fehlvorstellung des Autors im Hinblick auf die technischen Hintergründe der „Access-Sperrung“ verbirgt.

Die Ausführungen zum Fernmeldegeheimnis und warum das Grundrecht für webbasierte Kommunikation nicht gelten soll, sind wenig überzeugend. Im Ausgangspunkt korrekt wird die Rechtsprechung des BVerfG zitiert, wonach Art. 10 GG u.a. die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs schützt.

Darunter lässt sich aber zwanglos der Abruf von Inhalten über das Web subsumieren. Ein einzelner Nutzer ruft eine bestimmte Website auf, bzw. kommuniziert mit einem bestimmten Server und dieser Webserver übermittelt ihm auf seine Anfrage hin Informationen und Inhalte. Das entspricht exakt der Definition des Verfassungsgerichts.

Damit steht fest, dass der Vorgang der Kommunikation eines Internetnutzers mit einem Webserver zum Abruf von Content dem Schutzbereich des Fernmeldegeheimnis unterfällt. Die abweichende Ansicht des BMI ist abwegig.

Auch die vom Autor bemühte Differenzierung zwischen Massen- und Individualkommunikation ist nicht zielführend. Diese Unterscheidung ist für webbasierte Kommunikationsvorgänge sinnlos, weil sich derselbe Vorgang aus Sicht des Nutzers als Individualkommunikation darstellt, während er aus Sicht des Inhaltsanbieters als Massenkommunikation zu qualifizieren ist. Der Nutzer ruft individuell eine bestimmte Information ab, die der Anbieter zuvor für einen unbestimmten Kreis von Nutzern ins Netz gestellt hat.

Die Unterscheidung zwischen Massen- und Individualkommunikation beruht auf einem traditionellen Verständnis von Massenmedien (Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen) einerseits und individueller Kommunikation (Sprachtelefonie) andererseits. Anhand dieser Unterscheidung lässt sich das WWW nicht erklären, weshalb sie für die webbasierte Kommunikation auch gänzlich ohne Belang ist.

Ob es dagegen bei Access-Sperren zu Eingriffen in das Fernmeldegheimnis der Nutzer kommt, ist eine andere Frage.

Meines Erachtens ist aber aus grundrechtlicher Sicht ohnehin der Eingriff in die Informationsfreiheit der Nutzer naheliegender als eine evtl. Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Bezeichnenderweise thematisiert das Papier Art. 5 GG überhaupt nicht.

posted by Stadler at 11:31  

7.3.09

MdB Beck: Zweifel am Instrument der Internetsperre angebracht

Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) schildert in seimem Blog, wie er Familienministerin von der Leyen im Bundestag danach gefragt hat, welche Länder an vorderster Stelle liegen, was das Einstellen von Kinderpornografie ins Internet angeht, und welche Initiativen die Bundesregierung dagegen ergriffen hat. Frau von der Leyen konnte die Frage nicht beantworten. Weiß sie wirklich nicht, dass ein ganz erheblicher Teil der Websites, die in Skandinavien geblockt werden, in der EU und den USA gehostet werden?

Vielleicht muss man im Fall von Ursula von der Leyen gar keine böse Absicht unterstellen. Es genügt vermutlich, von Inkompetenz auszugehen. Was die Sache freilich nicht besser macht, weil man von politischen Entscheidungsträgern erwarten darf, dass sie sich mit den Fakten vertraut machen.

posted by Stadler at 11:31  

5.3.09

Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden

Die Kinderschutzorganisation Care Child hat in einem Test versucht, 20 Websites, die die dänische Sperrliste als kinderpornografisch einstuft, an der Quelle aus dem Netz zu bekommen und das mit verblüffendem Ergebnis.

Care Child hat dabei das normale Abuse-Verfahren gewählt und die ausländischen Provider angeschrieben, bei denen diese Inhalte gehostet werden. Die Provider reagierten überwiegend schnell, innerhalb kürzester Zeit waren 16 der 20 Domains nicht mehr ereichbar, berichtet Care Child.

Wenn man zudem berücksichtigt, dass ein ganz erheblicher Teil der Server, auf denen sich nach verschiedenen Sperrlisten kinderpornografisches Material befindet, in der EU und den USA stehen, verstärkt sich der gewonnene Eindruck. Die Behörden könnten die Kinderpornografie im Netz effektiv bekämpfen, tun es aber nicht.

Solange deutsche Staatsanwälte Blogger verfolgen, die Links auf ausländische Sperrlisten setzen und Frau von der Leyen sich mit einheimischen Zugangsprovidern über sinnlose Netzsperren streitet, können sich die Täter wohl wirklich einigermaßen sicher fühlen.

Die Erkenntnisse von Care Child sind aber auch für die juristische Diskussion von Bedeutung. Denn in grundrechtsintensiven Bereichen wie Netzsperren, ist der Prüfung der Verhältnismäßigkeit zentrale Bedeutung beizumessen. Ein Grundrechtseingriff muss erforderlich sein, d.h., es dürfen keine weniger einschneidende und gleich wirksame Alternativen zur Verfügung stehen. Der Versuch von Care Child zeigt nun aber, dass weniger einschneidende Maßnahmen existieren, die sogar deutlich effektiver sind. Und damit erweisen sich die von Frau von der Leyen propagierten Netzsperren definitiv als unverhältnismäßig.

Der Versuch von Care Child zeigt, dass die deutsche Politik und die Sicherheitsbehörden handeln könnten, es aber nicht tun. Frau von der Leyen versucht eine Straße zu sperren, während die Navis der Täter die Ausweichroute bereits vorgeben. Vielleicht sollte die Ministerin sich endlich mit den Fakten befassen und solche Maßnahmen fordern und veranlassen, die tatsächlich dem Schutz der Kinder dienen.

posted by Stadler at 08:15  

4.3.09

Von der Leyens Sperrvorhaben wohl vorerst gescheitert

Was ich bereits letzte Woche vermutet habe, schreibt jetzt auch Focus-Online. Von der Leyens Traum von der Internetsperrung ist wohl vorerst gescheitert, die Arbeitsgruppe im Familineministerium wurde aufgelöst.

Die Provider waren offenbar nicht bereit, einen offensichtlich rechtswidrigen Vertrag zu schließen, sondern bestanden in einem von ihnen abgeänderten Entwurf darauf, nur im Rahmen bestehender Gesetze „sperren“ zu wollen.

Mal sehen, ob das Thema nach der Bundestagswahl wieder aufs Tapet kommt.

posted by Stadler at 12:46  

2.3.09

Interview mit Hoeren zum geplanten Sperrvertrag

Die aktuelle c’t bringt ein Interview mit Thomas Hoeren zu dem Vertrag zwischen BKA und Provider zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte.

Die Antworten von Hoeren bleiben aber ungenau. Auf die Frage, ob man das Problem Internet-Sperre überhaupt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag lösen kann, antwortet Hoeren: „Im öffentlichen Recht gibt es einen klaren Kriterienkatalog, wann man als Staat Verträge machen darf. Dieser Katalog berührt keine Fragen, die einen Eingriff in Grundrechte betreffen. Das entzieht sich nämlich der Vertragsfreiheit“

Es ist keineswegs so, dass im Bereich der hoheitlichen Verwaltung Verträge grundsätzlich nicht zulässig wären. § 54 S. 2 VwVfG besagt ausdrücklich, dass die Behörde anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem Adressaten auch einen Verwaltungsvertrag schließen kann. Hier tut sich mit Blick auf die Netzsperren freilich schon das erste Problem auf. Die Formulierung „anstatt“ besagt, dass ein Verwaltungsakt statthaft sein müsste, d.h. es muss bereits eine ausreichende rechtliche Grundlage existieren. Der Vertragsschluss unterliegt ebenso wie der Verwaltungsakt als einseitige Anordnung dem Grundsatz, dass ein Eingriff stets einer Rechtsgrundlage bedarf. Und gerade die fehlt dem Bund bzw. dem BKA bislang.

Problemtisch ist zudem die Vorschrift des § 58 VwVfG. Danach wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Der Sperrvertrag greift allerdings in jedem Fall in die Rechte des Seitenbetreibers ein. Darüber hinaus kommen auch Eingriffe in die Informationsfreiheit der Nutzer und das Fernmeldegeheimnis in Betracht.

Gerade wegen § 58 VwVfG ist der öffentlich-rechtliche Vertrag deshalb kein taugliches Instrumentarium zur Regelung von Access-Sperren.

posted by Stadler at 21:42  
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