Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.4.09

BMI-Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw.Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet verfasst, der zur Vorlage an den Innenausschuss des Bundestages dient.

Das liest sich an manchen Stellen so, als hätte sich Klein-Fritzchen Gedanken zum Internet gemacht.

posted by Stadler at 10:45  

1.4.09

Update: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste

Mein Beitrag vom 30.03.09 „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft“ hat ein erhebliches Echo verursacht und mir, wenn auch nur vereinzelt den Vorwurf einer verzerrenden Darstellung eingebracht.

Deshalb hierzu noch ein paar Worte. Die Sachverhaltsschilderung in meinem Ausgangsbeitrag ist zutreffend und sogar deutlich präziser, als das was in den Beschlüssen der beiden Gerichte zu lesen ist. Mir liegen zu dem Vorgang zugegebenermaßen noch weitere Unterlagen vor, die meine Einschätzung bestätigen.

Ich habe ganz gezielt eine Passage, die die rechtliche Würdigung und nicht die Sachverhaltsdarstellung betrifft, aus dem Beschluss hervorgehoben zitiert, weil ich sie für zentral und auch bezeichnend halte. Eine Hervorhebung ist keine Verfälschung. Jeder kann die beiden gerichtlichen Beschlüsse vollständig lesen und dazu den Beitrag „dänische Zensurliste“ des Blogs „Schutzalter“, der nach wie vor online ist und sich selbst eine Meinung bilden.

Allein der Umstand, dass ich den Blogbeitrag „dänische Zensurliste“ hier nicht verlinke, zeigt, dass der Einschüchterungseffekt, den Art. 5 Grundgesetz gerade verhindern möchte, bereits eingetreten ist. Und das geht sicher nicht nur mir so. Diese Form der Strafverfolgung beeinträchtigt die kritische Diskussion über Access-Sperren und ausländische Sperrlisten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich dieses Thema überhaupt aufgegriffen und in meinem Blog thematisiert habe.

Wenn man zudem weiß, dass im Zusammenhang mit der Verlinkung und Auseinandersetzung mit ausländischen Sperrlisten gegen den Betreiber des Blogs Schutzalter ebenfalls ermittelt wird und beim Inhaber der Domain „wikileaks.de“ Wohnräume ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurden, ergibt sich in der Gesamtschau ein bedenkliches Bild der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir sehen uns einer Strafjustiz gegenüber, die gerade auch Gegner und Kritiker von Access-Sperren pönalisiert und dies wie ich finde mit z.T. konstruierter und haarsträubender Begründung. Und hierüber sollte die Öffentlichkeit und die Netz-Community informiert werden.

posted by Stadler at 09:46  

31.3.09

Frau von der Leyenhaft

Der Kollege Melchior beleuchtet die Sperrpläne einer gewissen Frau von der Leyenhaft. Schön!

posted by Stadler at 13:06  

30.3.09

Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes

Der Arbeitsentwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes (KPBekG)vom 25.03.09 ist jetzt via odem.org online.

posted by Stadler at 20:38  

30.3.09

Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

posted by Stadler at 15:38  

30.3.09

LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links – wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? – ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

posted by Stadler at 09:45  

28.3.09

BKA-Präsident verteidigt Kinderporno-Blockade

BKA-Präsident Ziercke verteidigt das Vorhaben, mit Hilfe von Access-Providern kinderpornografische Webseiten zu blockieren. Ziercke behauptet, dass nach seinen Erkenntnissen vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheitskonsumenten seien. Diese ließen sich durch ein „Stopp-Schild“ abschrecken und geben ihr Vorhaben auf, sagte der BKA-Präsident.

Eine Quelle und Belege für seine These lieferte Ziercke nicht. Seine Behauptung ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil es im Web kaum frei und einfach zugängliche Webseiten mit solchen Inhalten gibt und das WWW als Vertriebskanal insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung ist. Wenn auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern verwiesen wird, dann sollte man wissen, dass die meisten Webseiten auf diesen Sperrlisten entweder ohnehin bereits inaktiv waren oder keine Kinderpornografie enthalten und zudem aufgrund der ganzen Sperrlistendiskussion primär Neugierige angelockt werden, die gar nicht auf der Suche nach Kinderpornos sind, sondern das aufgestellte „Stopp-Schild“ sehen wollen.

Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 10:55  

26.3.09

Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein sog. „Eckpunktepapier“ zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Kernpunkt der Bestrebungen der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der deutschen Internetprovider den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen.

1. Standort der Server

Weder in dem Eckpunktepapier noch in der Berichterstattung der Mainstreammedien wird darauf hingewiesen, dass die meisten Server, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird, in der EU und den USA stehen, wobei Deutschland und die Niederlande die Spitzenstellung innerhalb der EU einnehmen. Die Bundesregierung muss sich also fragen lassen, warum man nicht im eigenen Land, innerhalb der EU und auch in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten gegen die Täter vorgeht oder zumindest gegen deren Hostprovider. Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen.

Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen.

2. Erfolge in anderen europäischen Ländern

Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ist schlicht falsch.

Die Analyse der Sperrlisten der europäischen Vorbilder hat vielmehr ergeben, dass nur ein geringer Bruchteil der Seiten, die auf diesen Sperrlisten geführt werden, überhaupt kinderpornografische Inhalte aufweist. Viele der Seiten sind zudem gar nicht mehr erreichbar.

Aufgefallen ist in den anderen europäischen Staaten, dass es immer wieder zur Blockade legaler Websites gekommen ist, darunter so bekannte Sites wie die des W3C, von Wikipedia oder archive.org.

3. Verbreitung über kommerzielle Internetseiten

Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch.

Hauptumschlagsplatz für Kinderpornografie sind im Internet sog. Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats, in denen Pädophile stärker uner sich sind und einen direkten Datenaustausch pflegen können. Das World Wide Web, auf das die Maßnahmen der Bundesregierung ausschließlich abzielt, stellt keinen wesentlichen Vertriebsweg für Kinderpornografie dar. Eine empfindliche Störung des Massenmarktes wie von der Bundesregierung beabsichtigt, ist auf diesem Wege deshalb nicht möglich.

Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie.

4. Fehlender Sachverstand

Dem Verfasser des „Eckpunktepapiers“ scheint es auch an ausreichendem Sachverstand zu mangeln. Ein Satz wie „Dadurch ist sichergestellt,
dass von Zugangsanbietern in Deutschland keine kinderpornographischen Inhalte in
das Internet eingestellt werden.“
ist bezeichnend. Zugangsanbieter stellen niemals Inhalte ins Netz, sie vermitteln vielmehr lediglich den Zugang zu Inhalten, die von anderen eingestellt worden sind.

Solche Ausführungen verstärken den Eindruck, dass hier wirklich Blinde über Farbenlehre diskutieren. Wir haben es mit einem gefährlichen Gebräu aus Inkompetenz, Ignoranz und Wahlkampfgetöse zu tun. Und letzteres ist gerade bei einem solchen Thema schändlich.

Gegen die wahlkampftaktischen Verdummungsstrategien helfen nur Aufklärung und Information. Ich würde mir wünschen, dass auch große meinungsbildende Medien die Zusammenhänge erklären und das Vorhaben der Bundesregierung kritisch hinterfragen.

Ausdrücklich enthalten habe ich mich hier einer juristischen Bewertung. Es genügt hier auf die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung hinzuweisen. Denn die Fakten sprechen für sich.

Update vom 29.03.09: Nachdem mir hier vorgeworfen wurde, ich würde keine Quellen für meine Thesen nennen – das Eckpunktepapier der Bundesregiegerung nennt übrigens keine einzige Quelle – hier nochmals der ausdrückliche Hinweis auf verschiedene meiner Blogeinträge, die Quellenhinweise enthalten:
Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?
Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht
Bundestagsgutachten zu Netzsperren
Internes „Rechtsgutachten“ des BMI zu Access-Sperren
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider (Ein älterer Beitrag von mir für die Zeitschrift Multimedia und Recht, der sich mit den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen juristisch auseinandersetzt)

posted by Stadler at 11:50  

25.3.09

Bundesregierung will Gesetz für Access-Sperren schaffen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet zu intensivieren, wie die Süddeutsche meldet. Das Kabinett des guten Willens von dem die SZ spricht, ist in Wahrheit eines des schwachen Verstandes.

Ich möchte vorschlagen, in einem ersten Schritt, die mehr als 300 Server die allein in Deutschland stehen und nach den Angaben ausländischer Sperrlisten kinderpornografisches Material beherbergen, mal unter die Lupe zu nehmen. Unsere Staatsanwaltschaften sind aber offenbar stärker damit beschäftigt, Wikileaks zu verfolgen. Und was macht die Bundesregierung? Die Zugangsprovider sollen nur Inhalte vor ihren Nutzern verbergen.

Bezeichnend ist da zum Beispiel die Aussage von CDU-Generalsekretär Pofalla: „Ein Weg ist, das Internet als Plattform für Kinderpornografie so weit wie möglich auszuschalten. Deshalb müsse es schnell zu einer Vereinbarung mit den Internetprovidern kommen.“

Da spricht erneut ein Blinder über Farbenlehre. Dass es kein einziges Sachargument für diese „Sperren“ gibt, stört im Bundeskabinett offenbar niemanden mehr.

posted by Stadler at 13:20  

25.3.09

W3C war in Finland auf Kinderporno-Sperrliste

Was diese unsäglichen Sperrlisten anrichten, zeigt ein spektakulärer Fall aus dem letzten Jahr. Die Website des World Wide Web Consortium (W3C) wurde in Finland im Jahr 2008 von einigen Providern als Kinderporno-Site gesperrt.

Es ist beeindruckend, wie gut diese Sperrungen in Skandinavien funktionieren.

Quelle: Neural Broadcaster

posted by Stadler at 10:18  
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