Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.4.09

Kinderporno-Sperrung: Echtzeitüberwachung zugreifender Nutzer?

In den letzten Tagen wird, ausgelöst durch Äußerungen des Bundesjustizministeriums, die Frage diskutiert, ob das BKA im Zuge des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auch eine Echtzeitüberwachung derjenigen Nutzer durchführen kann und wird, die Websites aufrufen, die auf der Sperrliste stehen.

Entgegen anderslautender Ansichten, bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein solches Vorhaben. Andererseits weiß man natürlich, dass eine fehlende Eingriffsermächtigung das BKA nicht zwingend davon abhält, es nicht doch zu tun. Andererseits bietet das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gelegenheit, das Gesetz noch weiter zu verschärfen.

posted by Stadler at 19:48  

24.4.09

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig.

Telemedicus sieht es zudem kritisch, dass im Ergebnis den Providern die Auswahl der konkreten „Sperrmaßnahme“ überlasen wird, was deshalb problematisch ist, weil der Gesetzgeber die für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden hat und nicht der Verwaltung überlassen darf. Das ist ein Ausfluss des Grundsatzes vom sog. Vorbehalt des Gesetzes. Selbst wenn man die Regelung insoweit als noch konkret genug betrachten möchte, ist der Umstand, den Providern die Entscheidung über die technische Auswahl zu überlassen, auch deshalb problematisch, weil dann wirklich alle in Betracht kommenden Sperrtechniken rechtmäßig sein müssen. Denn es ist nie auszuschließen, dass sich der einzelne Provider ansonsten gerade für diejenige Sperrtechnik entscheidet, die nicht verfassungskonform ist. Mit dieser Problematik habe ich mich bereits im Jahre 2002 in meinem Aufsatz für die MMR beschäftigt.

Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem ergibt sich daraus, dass die Provider auf eigene Kosten quasi als Hilfssherriff des Staates agieren müssen, ohne für ihren Aufwand nach dem Gesetz entschädigt zu werden.

Kernpunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen.

Durch die Vorschrift des § 8a TMG wird in jedem Fall in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und der Informationsfreiheit der Bürger (Art. 5 Abs. 1 GG) eingegriffen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe muss bezweifelt werden.

Die Maßnahmen bewegen sich an der Grenze zur Ungeeignetheit und sind jedenfalls wenig effektiv. Gerade im Bereich der Kinderpornografie gibt es zudem andere besser geeignete Mittel der Bekämpfung, da die Kinderpornografie in fast allen zivilsierten Staaten untersagt und strafbar ist. Deshalb kann im Wege der Einschaltung der zuständigen Behörden am Standort des Servers erreicht werden, diese Inhalte tatsächlich vom Netz zu bekommen. In vielen Fällen ist es sogar ausreichend Abuse-Mails an die Provider vor Ort zu verschicken. Access-Sperren könnten somit allenfalls dann rechtmäßig sein, wenn sie sich auf Angebote aus Staaten beschränken, in denen Kinderpornografie nicht verfolgt wird. Tatsächlich ist es aber so, dass ein großer Teil der zu sperrenden Angebote, zumnindest auf den skandinavischen Sperrlisten, sogar aus den USA oder der EU stammen.

Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben außerdem gezeigt, dass dort überwiegend Angebote gesperrt werden, die keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Es steht also auch hier zu befürchten, dass durch diese Maßnahme in großem Umfang legale Inhaltsangebote beeinträchtigt werden. Eine Maßnahme die wenig Erfolg verspricht aber gleichzeitig in erheblichem Umfang die Inhalte und damit Rechtspositionen anderer beeinträchtigt, ist nicht verhältnismäßig.

§ 8a TMG-E ist deshalb formell und materiell verfassungswidrig.

posted by Stadler at 11:37  

23.4.09

In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf wie erwartet verabschiedet, die erste Lesung soll bereits am 06.05.09 im deutschen Bundestag stattfinden.

Nachdem – entgegen früher Aussagen der Bundesregierung – nunmehr auch die IP-Adressen der Nutzer mitgeloggt werden, die auf eine „gesperrte“ Site zugreifen, hat sich Justizminsterin Zypries gegenüber Heise zu einer interessanten Aussage hinreißen lassen.

Eine Strafbarkeit liege laut Zypries schon dann vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Die Beweislastumkehr jetzt auch im Strafrecht? Es muss immer noch konkret nachgewiesen werden, dass der Täter den Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Innere Umstände wie vorsätzliches Verhalten sind aber häufig schwer feststellbar, weshalb man bei solchen subjektiven Elementen von äußeren Umständen auf die Motivation des Täters schließt. Hier müssen aber die Besonderheiten des Web beachtet werden und insbesondere der Umstand, dass man vorher nie genau weiß, welcher Inhalt einen erwartet, wenn man auf einen Link klickt. Nachdem Frau Zypries bekanntlich aber noch nicht einmal weiß, was ein Browser ist, sollte man ihr gerade bei diesem Thema kein überhohes Maß an Sachverstand unterstellen.

Langsam erkenne ich auch, warum die Fälle von Kinderpornografie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit so stark zunehmen. Deutsche Kriminalitätsstatistiken leiden bekanntlich seit jeher darunter, dass nicht etwa (nur) verurteile Fälle in der Statistik auftauchen, sondern einzig und allein (polizeiliche) Verdachtsfälle aufgenommen werden, was freilich wenig aussagt über die Zahl tatsächlich begangener Straftaten.

Denn 300.000 – 450.000 Zugriffe auf gesperrte Seiten pro Tag – diese Zahlen durfte Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg gestern nochmals in der FAZ zum Besten geben – ergibt wieviele Straftaten im Jahr? Schwindelerregend. Dass sich Herr von und zu Guttenberg für seine Berechnungen desselben Milchmädchens bedient wie Frau von der Leyen, hat die FAZ leider nicht erwähnt.

Interessant ist sicher auch die Frage, wie es um den Rechtsschutz derjenigen bestellt ist, die zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt werden. Diese Frage dürfte vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein.

Man muss auch kein Prophet sein, um sagen zu können, dass laufend Websites fälschlicher Weise auf diesee Sperrliste landen und damit täglich Unschuldige pönalisiert werden. Bei dieser Sachlage muss man eigentlich sogar hoffen, dass die Verwaltungsgerichte mit Klagen und Eilanträgen überhäuft und die Staatsanwaltschaften mit Strafverfahren der Zyprieschen Lesart geflutet werden, damit wirklich jeder das Ausmaß des Irrsinns erkennt. Das Tragische daran ist nur, dass die hierauf verwendeten behördlichen Ressourcen dann bei der Bekämpfung der wirklichen Kinderpornografie fehlen werden.

Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Lehrstück des politischen Versagens. Dass das Vorhaben im Bundestag gleichwohl eine Mehrheit finden wird, muss angesichts der Abnickmentalität die bei den meisten Abgeordneten vorherscht, als sicher gelten. Dennoch sollte man jetzt die Abgeordneten ansprechen, anschreiben und sie mit den Fakten konfrontieren.

posted by Stadler at 10:54  

21.4.09

Update: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.

Was die Regelungen in dem neu zu schaffenden § 8a TMG angeht, konnte ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Änderungen zum Entwurf vom 01.04.09 erkennen.

Die Bundesregierung plant also offenbar dieses Gesetzesvorhaben am 22.04.09 zu beschließen und dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.

Für morgen ist auch bereits eine entsprechende Pressekonferenz anberaumt worden.

Update: Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi).

Update: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist mittlerweile beim BMWi online.

posted by Stadler at 16:20  

21.4.09

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie genauer betrachtet

Der neue Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist online.

Das Gesetz führt einen neuen § 8a TMG ein, der mit „Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ überschrieben ist.

Die Sperrliste beim BKA soll nicht nur Sites mit kinderpornografischem Inhalt erfassen, sondern auch verweisende Sites. (§ 8a Abs. 1 TMG-E). Man wird sehen, welche Linkketten ausreichend sind, um auf die Sperrliste zu gelangen. ;-) Damit dürfte aber auch klargestellt sein, dass die einschlägigen Veröffentlichungen von Sperrlisten z.B. auf Wikileaks ebenfalls auf der Sperrliste des BKA auftauchen werden. Und das führt dann natürlich bei der von den Providern zumeist prakizierten DNS-Manipulation dazu, dass alles was unter einer Second-Level-Domain läuft, komplett ausgeblendet wird. Also kein Wikileaks mehr in Deutschland. Und das wäre dann wiederum eine Maßnahme – ich sage es nur sehr ungern – die tatsächlich wie eine echte Vorzensur wirkt.

Ausgenommen von der Sperrpflicht sind außerdem Provider mit weniger als 10.000 Teilnehmern bzw. Nutzungsberechtigten. Außerdem beschränkt sich die Pflicht auf Anbieter die ihre Leistung in der Regel gegen Entgelt erbringen (§ 8a Abs. 2 TMG-E). Damit dürfte z.B. auch das DFN ausgenommen sein. Die Gesetzesbegründung spricht sogar ausdrücklich davon, dass alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen)ausgenommen sein sollen. Das allerdings ist wenig konsequent, weil über diese staatlichen Internetzugänge bekanntlich auch Privatnutzung in großem Umfang stattfindet.

Die Sperrlisten sind von den Providern außerdem geheim zu halten (§ 8a Abs. 3 TMG-E). Wie gut das funktioniert, werden wir sehr bald sehen, wenn die ersten Sperrlisten auf Wikileaks oder in Blogs auftauchen.

Die Provider loggen nunmehr entgegen früher Verlaubarungen der Bundesregierung doch IP-Adressen und dürfen diese auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden übermitteln (§ 8a Abs. 4 TMG-E). Wer also eine „gesperrte“ Site aufruft, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Das Gesetz schränkt das Grundrecht aus Art. 10 GG ein (§ 8a Abs. 10 TMG-E). Damit soll das sog. Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) erfüllt werden.

Auch wenn Art. 5 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht dem Zitiergebot unterliegt, wird in materieller Hinsicht die durch das Gesetz bewirkte Einschränkung der Informationsfreiheit von zentraler Bedeutung sein, wenn es an die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit geht.

Die Gesetzesbegründung wiederholt außerdem eine ganze Reihe von unrichtigen Tatsachenbehauptungen, worauf in diesem Blog mehrfach hingewiesen wurde.

Es gilt meines Erachtens den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist und u.a. auch dazu führen wird, dass wichtige und nützliche unabhängige Informationsquellen gesperrt werden.

posted by Stadler at 13:07  

20.4.09

Kinderporno-Sperrung: Neuer Gesetzesentwurf

Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des TMG, enthält laut Heise einige Einschränkungen, von denen bisher die Rede war, nicht mehr.

So soll es nun doch keine Beschränkung der Blockade auf Nicht-EU-Staaten geben. Die Internet-Service-Provider sollen die STOPP-Server nunmehr doch selbst betreiben und wären jetzt befugt, die Zugriffe mitzuloggen. Gerade die Aufzeichnung von IP-Adressen war aber mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis einer der Hauptkritikpunkte, weshalb die Bundesregierung zwischenzeitlich davon abgerückt war. Damit dürfte dieser Gesetzesentwurf auch kaum den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Und last but not least sollen auch Links auf inkriminierte Seiten umfasst sein, was die Anzahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöht und sich mit Sicherheit gut in Frau von der Leyens Phantom-Statistik über die Anzahl der Zugriffe, die man verhindert hat, macht.
Quelle: Heise-Newsticker

posted by Stadler at 20:30  

17.4.09

Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen

Die Süddeutsche Zeitung titelt heute „Internet-Anbieter blockieren Kinderpornos“. Das Thema wird es heute auch in die Hauptnachrichten in Funk und Fernsehen schaffen.

Zu der großen Masse der Menschen wird dabei aber nicht durchdringen, dass es sich um eine medienwirksame Inszenierung Ursula von der Leyens im Wahlkampfjahr handelt, was nicht zuletzt an der verkürzten und unkritischen Übernahme der Angaben der Bundesregierung durch die Presse liegt. Die Bundesregierung operiert mit fragwürdigen Zahlen, für die sie keine Belege und Quellen benennen kann.

Der Artikel der SZ greift, wie andere Medien auch, die Behauptung des BKAs und von der Leyens auf, es würden bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten am Tag verhindert. Hierzu verweist man auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden. Nun haben aber mehrere Analaysen ergeben, dass 99 % der auf skandinavischen Sperrlisten aufgeführten Websites gar keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Bereits dieser Umstand reduziert, immer ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung, die tatsächliche Zugriffszahl auf 4.500 am Tag, was gleichzeitig aber bedeutet, dass 445.000 vermutlich legale Zugriffe auf Webseiten unterbunden werden.

Die von der Bundesregierung genannten Zugriffszahlen sind aber ungeachtet dessen fragwürdig, weil nicht feststeht, wie sich die Zugriffe zusammensetzen und ob tatsächlich überwiegend solche Nutzer ausgesperrt werden, die ihren pädophilen Neigungen nachgehen. Nachdem es zu diesem Thema im Netz weltweit eine kritische Diskussion gibt und die Sperrlisten bei Wikileaks und anderswo veröffentlicht sind, erscheint es mir naheliegender anzunehmen, dass eine erhebliche Zahl der Zugriffe von Neugierigen und Kritikern ausgeht. Das Phänomen war anlässlich der sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen im Jahre 2002 schon einmal zu beobachten. Erst die Berichterstattung und die anschließende kontroverse Diskussion hat den bis zu diesem Zeitpunkt z.T. wenig frequentierten Nazi-Seiten, die Gegenstand der Sperrung waren, einen sprunghaften Anstieg der Zugriffszahlen beschert. Ein ähnlicher Effekt ist leider auch jetzt zu befürchten. Die Zugriffe die das BKA abwehrt, dürften zu einem beträchtlichen Teil durch die Sperrdiskussion selbst ausgelöst worden sein. Aber solange die Öffentlichkeit nicht bemerkt, dass Frau von der Leyen im Grunde nur auf das eigene Tor schießt, wird es ihr weiterhin gelingen, schlecht informierten Leuten vorzumachen, die Bundesregierung würde entschlossen und effektiv gegen Kinderpornografie vorgehen. Das Gegenteil ist der Fall, weil hier die Ressourcen beim BKA für ungeignete Maßnahmen verschwendet werden, die anschließend für eine effektive Bekämpfung der Kinderpornografie fehlen.

Wenn man wie die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus Schweden und Norwegen verweist, dann sollte man auch nicht verschweigen, dass sich bei den schwedischen Behörden längst Ernüchterung breitgemacht hat und die schwedische Polizei mittlerweile einräumt, dass die dort seit Jahren praktizierten Zugangssperren keine messbare Eindämmung der Verbreitung von Kinderpornografie bewirken konnten. Das kann diejenigen, die sich mit den Fakten beschäftigen, auch nicht überraschen.

Die großen Medien berichten ebenfalls nicht darüber, dass das WWW strukturbedingt nicht der Hauptvertriebskanal für Kinderpornografie ist, sondern Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats die primären Anlaufstellen für Pädophile im Netz sind. Access-Blockaden, wie sie jetzt durchgeführt werden, setzen daher von vornherein nur bei einem Seitenarm an. Wenn Frau von der Leyen demgegenüber behauptet, sie wolle den Hauptstrom zum Erlöschen bringen, dann bedarf es dafür anderer Maßnahmen.

posted by Stadler at 07:04  

17.4.09

Internet-Sperren: Ein Anruf würde genügen

Endlich einmal auch in einer großen Tageszeitung ein Artikel zum Thema „Netzsperren“, der eines der gewichtigsten Argumente anspricht und nicht ausschließlich die Rhetorik der Bundesregierung wiederkäut. Der Artikel „Ein Anruf würde genügen, um sie vom Netz zu nehmen“ von Anna Fischhaber in der Süddeutschen ist lesenswert.

Wobei die Aussage, es gäbe in Deutschland bis zu 450.000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, mehr als erstaunlich ist. Mich würde sehr interessieren, woher diese Zahlen stammen. Wenn es diese Seiten hier gibt, dann sollte man sie auch hier vom Netz nehmen lassen und sich nicht mit Zugangsblockaden begnügen. Das Jonglieren mit solchen Zahlen ist eigentlich ein Argument gegen Access-Sperren.

Sehr aufschlussreich ist auch ein Interview, das die Zeit mit Christian Bahls zu dessen Projekt „Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren“ geführt hat.

Heute soll in Berlin der Sperrvertrag unterzeichnet werden und auf den Aufruf zu einer zeitgleichen Mahnwache sei auch hingewiesen.

posted by Stadler at 06:10  

15.4.09

von der Leyens Sperrvertrag

Wie schon mehrfach vermeldet wurde, soll am kommenden Freitag (17.04.09) der von Familienministerin von der Leyen propagierte Vertrag zur Sperrung kinderpornografischer Websites von einigen großen deutschen Providern unterzeichnet werden. Hierzu wird es natürlich begleitend eine Pressekonferenz geben, auf der Ursula von der Leyen erneut Entschlossenheit im Kampf gegen Kinderpornografie vorgaukeln wird. Und ein großer Teil der schreibenden Zunft wird, gegen alle Fakten, genau in diesem Sinne berichten.

Dass dieser öffentlich-rechtliche Vertrag der da unterzeichnet werden wird, (offensichtlich) rechtswidrig und deshalb sogar nichtig ist, spielt in der Diskussion kaum eine Rolle.

Diese Diskussion verläuft nach einem sehr einfachen Gut-/Böse-Schema und das Thema eignet sich hervorragend dafür, populistisch ausgeschlachtet zu werden.

Trotzdem und gerade deshalb hier nochmals der Hinweis auf ein Faktum. In fast allen Staaten, in denen ausgehend von der norwegischen Sperrliste Server mit kinderpornografischen Inhalten stehen, ist die Verbreitung dieser Inhalte strafbar. Warum konzentriert man sich, im Wege der internationalen Zusammenarbeit, nicht auf die Täter und die Quellen vor Ort? Es ist weder notwendig noch sinnvoll, Zugangsblockaden durchzuführen.

Im Zweifel wäre aus Sicht der Opfer bereits viel damit gewonnen, wenn man beim BKA Abuse-Mails an ausländische Host-Provider und Registrare schreiben würde, anstatt rechtswidrige Sperrverträge auszuarbeiten. Wenn man die ohnehin knappen Ressourcen mit sinnlosen Maßnahmen wie der laufenden Aktualisierung von Sperrlisten vergeudet, dann fehlen diese Personalkapizitäten dort, wo man Kinderpornografie tatsächlich effektiv bekämpfen könnte.

Wenn von der Bundesregierung medienwirksam untaugliche Netzblockaden als effektives Mittel propagiert werden, dann zeigt das nur, dass man den Bürger und Wähler nach wie vor für dumm und uninformiert hält. Und dieses Kalkül geht leider immer wieder auf.

Zum Schluss nochmals der Hinweis auf meinen Blogbeitrag „Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung“

Update: Ein sehr lesenswerter Beitrag auf Scusiblog kommt nach Auswertung von Sperrlisten zu dem Ergebnis, dass 99 % der Server, zu denen der Zugang blockiert werden soll, in Staaten stehen, in denen Kinderpornografie strafbar und effektiv verfolgbar ist. Ein weiteres gutes Argument gegen die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Access-Sperren.

posted by Stadler at 15:30  

3.4.09

Einstiegsdroge Kinderpornografie?

Netzaktivist Alvar Freude hat am 02.04.09 auf der re:publica einen Vortrag mit dem Titel „Einstiegsdroge Kinderpornographie? – Warum Internet-Sperren nicht gegen
Kinderpornographie helfen und wie diese als Türöffner für weitergehende Sperren dienen“
gehalten. Die Folien des Vortrags sind jetzt online verfügbar.

posted by Stadler at 12:53  
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