Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.5.09

E-Democracy: Die Petition gegen Netzsperren

Die Petition zum Deutschen Bundestag „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ ist erst den dritten Tag online und kann schon auf 36.000 Mitzeichner verweisen. Die notwendige Hürde von 50.000 für eine Anhörung wird sie also spielend nehmen, denn die Petition kann noch fast sechs Wochen lang unterstützt werden.

Mündige Bürger und Internetnetzer machen auf sich und ihr Anliegen aufmerksam und das bewirkt mehr als der bloße formale Umstand einer Anhörung im Petitionsausschuss.

Vielleicht wird man auch in Deutschland bald erkennen, dass das Netz die Spielregeln der Politik verändert. Bürgerdemokratie ensteht durch die Beteiligung und die findet gerade massiv statt.

posted by Stadler at 17:13  

6.5.09

Zensursula Fanclub und die Abnicker im Deutschen Bundestag

Es war nur eine Frage der Zeit, aber jetzt ist er online, der Ursula von der Leyen Fanclub.

Wie Frau von der Leyen den Niedergang der parlamentarischen Demokratie vorantreibt, wird man heute im Bundestag anlässlich der ersten Lesung des sog. Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet beobachten können.

Den Abgeordneten wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der in formeller und materieller Hinsicht (evident) verfassungswidrig ist.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird sich freilich von solchen Kleinigkeiten nicht davon abhalten lassen, das Gesetz abzunicken. Vielleicht sollte man zeitgleich dort auch beschließen, die Anzahl der Senate beim Bundesverfassungsgericht zu verdoppeln, damit die steigende Zahl verfassungswidriger Gesetze wenigstens einmal einer rechtsstaatlichen Prüfung unterzogen wird, zumal das im Parlament nicht mehr gewährleistet ist.
Update: Wie der brave Hinterbänkler die fragwürdigen Zahlen und Argumente der Bundesrgierung – ich unterstelle zu seinen Gunsten unreflektiert – wiederkäut, lässt sich am Beispiel von MdB Thul nachlesen.

posted by Stadler at 08:55  

4.5.09

Was wollen wir heute sperren?

Der Sperrfantasie sind eigentlich keine Grenzen gesetzt. Was wollen wir also morgen alles sperren?

Technische Infrastruktur sollte neutral bleiben, wenn wir ein Netz wollen, das dauerhaft funktioniert. Vielleicht sind die Sperrbemühungen jenseits der Kinderpornografie deshalb sogar sehr wichtig, weil sie die Absurdität des grundsätzlichen Ansatzes der Zugangsblockaden deutlicher illustrieren.

posted by Stadler at 22:47  

4.5.09

Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Auf dem elektronischen Petition-System des Deutschen Bundestages kann die „Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ bis zum 16.06.09 gezeichnet werden.

Der Text der Petition lautet:
„Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.“

posted by Stadler at 10:57  

2.5.09

Die Sperrliste und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nach dem Entwurf eines § 8a Abs. 1 TMG führt das BKA eine Liste von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).

Nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen das BKA Websites auf diese Sperrliste setzt, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Andererseits ist es aber so, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl den Gesetzgeber als auch das BKA als ausführende Behörde verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, ob nicht mildere und gleich effiziente Mittel zur Verfügung stehen, um das angestrebte Ziel ebenfalls zu erreichen.

Anstatt kinderpornografische Inhalte nur auszublenden und vor den deutschen Internetnutzern zu verstecken, wäre es sicherlich vorzugswürdig, die inkriminierten Inhalte an ihrer Quelle tatsächlich aus dem Netz zu nehmen. Eine solche Maßnahme wäre im rechtlichen Sinne auch das mildere Mittel gegenüber der Zugangsblockade. Denn Access-Sperren beinhalten u.a. eine erhöhte Gefahr, dass unbeteiligte Dritte pönalisiert und stigmatisiert werden und die Informationsfreiheit der Nutzer beeinträchtigt wird.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, müsste also, bevor eine Website auf die Sperrliste gesetzt wird, geprüft und sichergestellt werden, dass es nicht möglich ist, die Inhalte, durch ein Einwirken auf die zuständigen Behörden vor Ort bzw. die Host-Provider aus dem Netz zu bekommen.

Insoweit muss man sich vor Augen führen, dass die überwiegende Mehrzahl derjenigen Websites, die sich auf den skandinavischen Sperrlisten befinden, in Ländern gehostet werden, in denen Kinderpornografie strafbar ist und damit effektiv bekämpft werden kann. Ein ganz erheblicher Teil der Server die von skandinavischen Behörden blockiert werden, befindet sich sogar innerhalb der EU und in Nordamerika.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hat demonstriert wie es funktioniert. Sie hat sich 20 Domains/Websites der dänischen Sperrliste vorgenommen und die Provider vor Ort angeschrieben und auf die kinderpornografischen Inhalte hingewiesen. Innerhalb weniger Tage waren 16 dieser 20 Inhaltsangebote vom Netz.

Was ein NGO wie CareChild kann, sollte das Bundeskriminalamt allemal können. Der Gesetzgeber gibt dem BKA dies aber nicht vor und es ist offenbar politisch auch gar nicht gewollt. In einem früheren Entwurf des Kinderporno-Sperrgesetzes war zumindest noch vorgesehen, Inhalte mit Standort innerhalb der EU von der Sperrung auszunehmen, weil davon auszugehen ist, dass hier ein unmittelbares Vorgehen effektiv möglich ist. Aber selbst diese Einschränkung wurde wieder fallengelassen und findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, sollte eine der zentralen Fragen lauten:
„Warum sieht der Gesetzesentwurf zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht vor, dass das BKA sicherzustellen hat, dass Maßnahmen zur tatsächlichen Entfernung der Inhalte am Serverstandort erfolglos waren?“

posted by Stadler at 08:30  

30.4.09

Fall Tauss: Seine Frau spricht mit der Süddeutschen

Die Ehefrau von Jörg Tauss kritisiert gegenüber der SZ sowohl die SPD als auch die Staatsanwaltschaft. Ein interessanter Beitrag.

Und wenn man sieht, wie sich fast alle Parteien in der Diskussion um die unseeligen Sperrungen zur „Bekämpfung der Kinderpornografie“ winden, kann man sich schon vorstellen, dass bestimmte Kreise froh darüber sind, dass einer wie Tauss nicht mehr da ist.
Quelle: Süddeutsche – Im Zweifel gegen den Angeklagten

posted by Stadler at 20:53  

30.4.09

Kinderpornografie, Steuerhinterziehung, Stromnetze

Sie finden diese Überschrift geschmacklos? Sie stammt vom Server des Deutschen Bundestags.

Für die erste Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz am 06.05.09 sind 60 Minuten angesetzt. Das ist für Abgeordnete, die mehrheitlich ohnehin nicht wissen worum es geht, sicherlich genug.

Kürzlich hat jemand die Frage gestellt, warum es nicht „Gesetz zur Bekämpfung der Homosexualität“ heißt? Eine berechtigte Frage angesichts der Tatsache, dass auf den skandinavischen Sperrlisten deutlich mehr Schwulensites zu finden sind, als solche mit kinderpornografischen Inhalten.

Auf einen neuen Beitrag bei MOGIS ist hinzuweisen, weil dort versucht wird, über die Zahlen und Fakten der Kriminalitätsstatistik zu sprechen. Und es zeigt sich letztlich, dass selbst die Zahlen und angeblichen Fakten, die in der Begründung des Gesetzesentwurfs stehen, teilweise falsch sind.

Update: Interessant dazu ist auch die gestrige Meldung des Heise-Newstickers, wonach die britische Internet Watch Foundation (IWF) einen Rückgang kinderpornografischer Websites um 10 % verzeichnet hat.

Vermutlich zählt das BKA aus politischen Gründen anders. Das BKA ermittelte ja angeblich bei der Verbreitung von Bildern und Videos über das Internet, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Das betont Frau von der Leyen auch in jedem zweiten Interview. Die offizielle Kriminalitätsstatistik weist diese Steigerung nicht aus, die Ergebnisse des IWF stützen die Angaben des BKA auch nicht.

posted by Stadler at 07:24  

29.4.09

Forderung nach Netzsperren auch aus Brüssel

Die EU-Kommission schlägt dem Rat einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vor.

Der Vorschlag enthält in Art. 18 auch die Forderung nach Access-Sperren:

„Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.“

Das klingt zumindest etwas rechtsstaatlicher als die derzeitige deutsche Gesetzesinitiative, weil die Inhaltsanbieter informiert werden müssen und eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten sollen.

posted by Stadler at 06:59  

27.4.09

Welches Massengeschäft will von der Leyen eigentlich eindämmen?

Wenn man sich die öffentlichen Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen und Wirtschaftsminister Karl- Theodor von und zu Guttenberg (CSU) zum Thema Netzsperren anschaut, so fällt auf, dass beide mantraartig wiederholen, den Markt der Kinderpornografie austrocknen zu wollen und das Massengeschäft mit Kinderpornografie einzudämmen und dadurch weniger lukrativ zu machen.

Warum wird dieser Punkt von den Journalisten nicht stärker hinterfragt? Denn die Unrichtigkeit der Aussagen der beiden Bundesminister erschließt sich unter Beachtung der Gesetzmäßigkeiten der Denklogik aus sich selbst heraus.

Ob es für Kinderpornografie tatsächlich einen kommerziellen Massenmarkt gibt, ist eine Frage, bei der sich die Antwort nicht ohne weiteres aufdrängt. Zumindest gibt es aber bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte für die These vom Massengeschäft und die Bundesregierung hat dafür auch keine Belege geliefert.

Aber unterstellen wir einfach, es gäbe einen solchen Massenmarkt und einer der Vertriebswege dieses Marktes wäre das Web. Dann müssten Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg zumindest erklären können, wie dieses Massengeschäft konkret funktioniert, insbesondere, mit welchen Bezahlmodellen gearbeitet wird.

Die geplanten Zugangssperren richten sich jedenfalls ausschließlich gegen im WWW frei zugängliche Websites. Mit frei abrufbaren, kostenlosen Websites können aber keine Milliardenumsätze erzielt werden.

Die Sperrung frei zugänglicher Websites ist also von vornherein nicht geeignet, einen Massenmarkt zu stören.

Entweder ist also die These vom Massenmarkt falsch oder die Zugangssperren stellen von Anfang an ein gänzlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie dar. Man sollte den Leuten deshalb nicht ernsthaft erzählen, mit der Sperrung des Zugangs zu frei zugänglichen Webangeboten, einen Massenmarkt empfindlich stören zu können. Denn gerade das ist denklogisch ausgeschlossen.

Es ist daher auch wenig erstaunlich, dass in Schweden insoweit keinerlei Erfolg erkennbar ist, denn das was sich die Bundesregierung angeblich erhofft, kann nicht eintreten.

Für diejenigen, die dies erkannt haben, stellt sich die Folgefrage, ob Frau von der Leyen und Herr von Guttenberg tatsächlich so naiv sind, oder sich nur naiv geben. Nachdem man der gesamten Bundesregiegerung ein solches Maß an Borniertheit nicht zutraut – obwohl man das vielleicht tun sollte – fragt man sich im Anschluss natürlich, welche Ziele mit dem Vorhaben in Wirklichkeit verfolgt werden.

Nach meinem Eindruck geht es vordergründig darum, mit diesem Wahlkampf zu machen. Hierfür spricht gerade auch der Umstand, dass man das Gesetezsvorhaben noch vor den Bundestagswahlen durch den Bundestag peitschen möchte. Nachdem in einigen anderen europäischen Staaten – allerdings ohne erkennbaren Erfolg – Access-Sperren schon seit Jahren praktiziert werden, ist es mehr als erstaunlich, dass die Bundesregierung die gesamte Legislaturperiode über untätig bleibt, um ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl urplötzlich und medienwirksam aktiv zu werden.

Die guten Menschen von der Leyen und von Guttenberg missbrauchen ein ernstes Thema zum Zwecke eines populistischen und schändlichen Wahlkampfs.

posted by Stadler at 11:35  

26.4.09

Pressemappe des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur

Der AK gegen Internetsperren und Zensur bietet eine Pressemappe mit Hintergründen und Fakten zu den geplanten Access-Sperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie an.
Pressematerialien des AK

posted by Stadler at 20:11  
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