Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.2.09

Kinderporno-Sperrung: Provider überarbeiten Vertragsentwurf

Der von den Providern überarbeitete Entwurf eines Sperrvertrags zwischen dem BKA und den Providern sieht nunmehr im Gegensatz zum Entwurf der Bundesregierung in § 3 Abs. 1 vor:
„Der ISP verpflichtet sich, den Zugang zu den in der Liste nach § 1 Abs. 1 S. 1 aufgeführten VDN durch technische Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen
und im Rahmen dieser Vereinbarung und nach zu erschweren.“

Damit wäre freilich die von Familienministerin von der Leyen erhoffte freiwillige Sperrung hinfällig. Wenn sich die Provider verpflichten, lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung zu sperren, muss auf Bundesebene zunächst die derzeit noch nicht vorhandene gesetzliche Regelung geschaffen werden, bevor es zu Sperrungen kommt. Und dazu munkelt man ja, dass es vor den Bundestagswahlen kein diesbezügliches Gesetz mehr geben wird.

Also vielleicht doch keine Sperrungen in nächster Zeit?

Möglicherweise haben sich die Internet Service Provider jetzt auch von der Kritik beindrucken lassen.

posted by Stadler at 09:02  

20.2.09

Netzsperren: Fordert die Bundesregierung die Provider zur Begehung von Straftaten auf?

Die geplanten Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie greifen, auch wenn man es unter dem Deckmantel eines Vertrags versucht, in die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG) und des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) ein. Dafür bedarf es, enteggen der eher abwegigen Rechtsansicht der Bundesregierung, einer Rechtsgrundlage, die es derzeit, zumindest für den Bund und das BKA nicht gibt.

Ob die verfassungsrechtlichen Probleme durch Schaffung einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung beseitigt werden können, ist wiederum eine andere Frage. Ohne jede gesetzliche Grundlage verstößt das Verhalten der Bundesregierung aber in jedem Fall gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und damit gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).

Daran ändert auch die Flucht in eine vertragliche Gestaltung nichts. Die geplante vertragliche Regelung stellt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag dar, bei dem auf Seiten der Verwaltung die zuständige Verwaltungsbehörde (BKA) bzw. der zuständige Rechtsträger (Bundesrepublik) handeln muss. Derzeit gibt es aber im Bereich von Netzsperren nur Zuständigkeiten von Landesbehörden. Allein aus diesem Grund ist der Vertrag rechtswidrig und rechtswidrige öffentlich-rechtliche Verträge sind nichtig.

Das ist auch deshalb besonders pikant, weil die DNS-Manipulation durchaus auch den Straftatbestand der Datenveränderung (§ 303a StGB) erfüllen könnte. Nachdem sich die Maßnahmen derzeit auf keine gesetzliche Grundlage stützen lassen, sind sie auch im strafrechtlichen Sinne nicht gerechtfertigt.

Um es pointiert zu formulieren: Die Bundesregierung fordert die Provider zu Handlungen auf, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen.

Warum das Vorhaben aber nicht nur rechtswidrig, sondern auch zur Bekämpfung der Kinderpornografie gänzlich untauglich ist, habe ich hier mehrfach erläutert.

posted by Stadler at 11:18  

20.2.09

Internetzensur in Itallien

In Deutschland wird seit einiger Zeit über Netzsperren diskutiert, um kinderpornografische Inhalte auszublenden.

In Italien, wen wunderts, geht man noch einen Schritt weiter. Dort sollen Internet Service Provider generell Websites mit strafbaren Inhalten blockieren und zwar auf Anordung des Innenministeriums.

Man kann sich leicht ausmalen, wozu das führt. Große Projekte und Plattformen wie Wikipedia, Wayback-Machine oder YouTube werden komplett ausgesperrt, weil man glaubt dort auf einzelne rechtswidrige Inhalte gestoßen zu sein.
Quellen:
Corinna di Gennaro
Beppe Grillo’s Blog

posted by Stadler at 09:31  

17.2.09

Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?

Die Analyse der Standorte der Server, die von europäischen Staaten derzeit zur Bekämpfung der Kinderpornografie gesperrt werden, führt zu überraschenden Ergebnissen. Deutschland ist, was die Standorte angeht, immer ganz vorne dabei und eine beträchtliche Zahl der Server steht innerhalb der EU.
Frau von der Leyen, Herr Schäuble und auch eine Vizefraktionschefin der Union, deren Namen ich leider vergessen habe, müssen sich fragen lassen, warum in unserem Land nicht gegen die Täter vorgegangen wird, wenn ausweislich der Sperrlisten anderer europäischer Staaten doch 321 Server mit kinderpornografischem Inhalt in Deutschland stehen.

Politische Heuchelei, die sich selbst entlarvt.

posted by Stadler at 21:50  

13.2.09

Zum Sperrvertrag zwischen dem Staat und den Providern

Jens Ferner macht sich erste Gedanken zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BKA und einzelnen Internet Service Providern.

Zu Recht weist Ferner darauf hin, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, bei dem auf Seiten des Staates die zuständige Behörde handeln muss. Eine gesetzliche Zuständigkeit des BKA für Sperrungsmaßnahmen sieht das Gesetz aber nicht vor.

Es handelt sich zudem, trotz der vertraglichen Hülle um eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung. Und Grundrechtseingriffe bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Eine solche gibt es zumindest in einem Bundesgesetz aber nicht.

Das staatliche Vorgehen ist deshalb formell und materiell rechtswidrig.

Unabhängig von der juristischen Bewertung ist aber auch das Argument des CCC, dass diese Netzsperren nur den Tätern nützen, bedenkenswert. Die pädophilen Straftäter können wieder etwas ungestörter ihren Neigungen nachgehen, weil der Staat sich dazu entschlossen hat, einer schlecht informierten Öffentlichkeit eine heile Welt vorzugaukeln anstatt mit tauglichen Mitteln Straftaten zu verfolgen.

Nachtrag: Und rechtswidrige öffentlich-rechtliche Verträge sind nichtig. Juristisch betrachtet, wird dieser Vertrag, auch wenn er von beiden Seiten unterzeichnet wird, deshalb keine Rechtswirksamkeit entfalten.

posted by Stadler at 20:40  

13.2.09

Netzsperrung: Vertragsentwurf zwischen der Bundesrepublik und den Providern

Der CCC hat den Vertragsentwurf zwischen der Bundesrepubublik Deutschland (vertreten durch das BKA) und den Providern zur Umsetzung der Access-Sperren ins Netz gestellt.

posted by Stadler at 12:46  

13.2.09

Bundestagsanhörung zu Netzsperren

Bei netzpolitik.org findet sich ein ausführlicher Bericht zur gestrigen Anhörung im Bundestag zu dem Vorhaben, kinderpornografische Webseiten zu „sperren“. Offenbar sind die großen Provider bereit, sich auf „freiwilliger“ vertraglicher Basis zur Sperrung zu verpflichten.

Da dies auf Druck der Bundesregierung geschieht und dadurch die ansonsten notwendigen hoheitlichen Sperrungsverfügungen umgangen werden, gleichzeitig außerdem eine Zusammenarbeit mit dem BKA, das die Sperrlisten verwaltet – aber hierfür nach geltendem Recht keinerlei Kompetenzen besitzt – erfolgen soll, ist dieser Vorgang als Maßnahme der Eingriffsverwaltung zu qualifizieren. Als solche bedarf die Maßnahme einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

Nachdem der Bund derzeit für Sperrmaßnahmen keinerlei Zuständigkeit besitzt, sind diese Netzsperren allein aus diesem Grund nach geltendem Recht als rechtswidrig einzustufen.

Wenn es so kommt, wie offenbar gestern in der Anhörung besprochen, dann werden sich die großen deutschen Provider auf Druck der Bundesregierung zu rechtswidrigem Verhalten verpflichten.

Damit wurde gestern in der Ausschussanhörung des Bundestages nichts weniger als ein Rechtsbruch verabredet. Es scheint ferner offenbar auch unerheblich zu sein, dass selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Netzsperren als ineffektiv und gefährlich ansieht.

Die Bundesregierung und offensichtlich auch weite Teile des deutschen Bundestages möchten den Eindurck erwecken, gezielt gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen. Hierzu muss man den Bürgern Sand in die Augen streuen, weil Access-Sperren nach Ansicht fast aller Fachleute wirkungslos und womöglich sogar kontraproduktiv sind. Zudem ist aber auch noch der Bruch geltenden Rechts erforderlich, um die Netzsperren umzusetzen.

Das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verlangt, dass sich die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz hält. Darüber setzt man sich hier bewusst hinweg. Ein Staat, der selbst gezielt das Recht bricht, wird es insgesamt zunehmend schwerer haben, von seinen Bürgern andererseits Rechtstreue einzufordern. Maßnahmen dieser Art verschärfen damit vor allem die Legitimationskrise unseres Staates.

posted by Stadler at 09:09  

12.2.09

CCC zu Netzsperren

Pressemitteilung des Chaos Computer Club (CCC) vom 12.02.2009 zu von der Leyens Sperrplänen:

„Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu dem Vorschlag von der Leyens.

posted by Stadler at 18:18  

11.2.09

eco-Stellungnahme zum Expertengespräch des Bundestages zu Sperrungsverfügungen

Hier ist die Stellungnahme von eco zum öffentliches Expertengespräch am morgigen 12.02.2009 des Unterausschusses Neue Medien des
Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zu den rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen kinderpornographischer Inhalte im Internet.

Ein sehr aufschlussreiches Dokument. Zutreffend spricht eco anstelle von Sperrung von Zugangserschwerung, wobei auch das noch euphemistisch ist.

posted by Stadler at 20:35  

11.2.09

Von der Leyens Traum von den Scheuklappen

So lautet der Titel eines Beitrags von Twister in ihrem Freitagsblog zum unendlichen Thema Netzsperren. Und im Wege der Zweitverwertung füge ich noch meinen Kommentar zu dem Beitrag bei:

Nachdem jetzt sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt, dass effektive Netzsperren nur dann möglich sind, wenn man chinesische Verhältnisse etabliert, sollten zumindest ein paar Leute im Politbetrieb wachgerüttelt werden.

Jenseits der juristischen Betrachtung werden diese sog. Sperren – eigentlich werden ja nur Inhalte versteckt – auch mit Blick auf die Verbreitung von Kinderpornografie den gegenteiligen Effekt erzielen. Man hat das bei den Düsseldorfer Sperrverfügungen damals ja gesehen. Der Zugriff auf die zu sperrenden Seiten ist sprunghaft angestiegen. Man erhöht mit diesen Sperrlisten also v.a. die Zugriffe Neugieriger, die mal sehen wollen, ob die Sperrung funzt. Wichtig ist dabei auch nur, dass sich Frau von der Leyen am Ende des Tages hinstellen und sagen kann, dass sie heute wieder 10.000 Pädophile von einem Zugriff abhalten konnte. So stellt sich das nicht mal klein Fritzchen vor. Aber was soll schon rauskommen, wenn Blinde über Farbenlehre diskutieren.

posted by Stadler at 19:47  
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