Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.2.09

Positionspapier des BVDW zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat ein Positionspapier zur Frage der Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet veröffentlicht.

Der Verband bekräftigt darin seine ANsicht, dass Sperrungsanordungen gegen Access-Provider und auch Modelle einer „freiwilligen“ vertraglichen Verpflichtung der Provider wie sie der Familienministerin von der Leyen vorschweben, mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sind.

posted by Stadler at 09:27  

9.2.09

Bundestagsgutachten zu Netzsperren

Wie hier schon berichtet, hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten zu Sperrungsanordungen auf der Ebene der Access-Provider vorgelegt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.

Auch wenn das Gutachten nichts bahnbrechend neues enthält, sondern nur das bestätigt, was die Mehrzahl der Fachleute bisher schon vertreten hat, führt es den Abgeordneten des Bundestages vielleicht die Fakten dessen vor Augen, was Frau von der Leyen da gerade plant.

Netzpolitik.org hat das Gutachten jetzt im Volltext veröffentlicht

Und hier noch der Hinweis auf ein paar meiner (älteren) Veröffentlichungen zum Thema:
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider, MMR 2002, 343
Anmerkung zu einem Beschluss des VG Düsseldorf, MMR 2003, 205
Sperrungsanordnung gegen Access-Provider

posted by Stadler at 15:29  

7.2.09

Bundestagsgutachter: Netzsperren führen zu chinesischen Verhältnissen

Gegenwind für Familienministerin von der Leyen.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.

Die geplanten zentralen technischen Filtersysteme bedeuteten ein großes Missbrauchspotential und können mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von den Nutzern umgangen werden, so das Gutachten.

Vielleicht sickert das ja jetzt endlich auch bei den wirklich informationsresistenten Herrschaften der Bundesregierung durch.
Quelle: golem.de

posted by Stadler at 17:04  

5.2.09

Beabsichtigte Nebenwirkungen von Netzsperren

Die Aktivistin „Twister“, die unlängst Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz erhoben hat, schreibt in ihrem neuen Blog der Zeitung „der Freitag“ über konkrete und beabsichtigte Nebeneffekte der finnischen Access-Sperrungen, die Frau von der Leyen immer gerne als Vorbild für ihr Vorhaben kinderpornogarfische Webseiten zu sperren, nennt. Lesen!

posted by Stadler at 16:15  

4.2.09

Sperrverfügungen gegen Provider wegen kinderpornografischer Inhalte noch im Februar?

Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers möchte Familienministerin von der Leyen noch im Februar 2009 die sieben größten Zugangsprovider zwingen, den Zugang zu ausländischen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren.

Es dürfte interessant sein, wie solche Sperrungsverfügungen rechtlich ausgestaltet werden und vor allem, welche Behörde sie erlässt.

Die m.E. einzig denkbare Rechtsgrundlage ergibt sich derzeit aus § 20 ABs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der wiederum auf § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages verweist und außerdem vorsieht, dass die Regelungen zur Verantwortlichkeit nach den §§ 7 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind.

Zuständig für solche Maßnahmen sind die Landesmedienanstalten, eine Kompetenz des Bundes für eine bundeseinheitliche Anordnung besteht derzeit nicht.

§ 59 Abs. 4 RStV sieht vor, dass sich Maßnahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen den Diensteanbieter von fremden Inhalten nach den §§ 8 bis 10 TMG (also auch Zugangsprovider) richten können, sofern eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.

Ob diese Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage für Sperrungsanordungen gegenüber Access-Providern darstellt, war und ist juristisch äußerst umstritten.

Von der Leyen will die Provider deswegen jetzt angeblich zunächst vertraglich verpflichten, worauf sich die Provider hoffentlich nicht einlassen werden und sodann eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung im TMG schaffen.

Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht, hatte ich hier schon dargestellt.

posted by Stadler at 10:03  
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