Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.2.09

Sperrverfügungen gegen Provider wegen kinderpornografischer Inhalte noch im Februar?

Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers möchte Familienministerin von der Leyen noch im Februar 2009 die sieben größten Zugangsprovider zwingen, den Zugang zu ausländischen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren.

Es dürfte interessant sein, wie solche Sperrungsverfügungen rechtlich ausgestaltet werden und vor allem, welche Behörde sie erlässt.

Die m.E. einzig denkbare Rechtsgrundlage ergibt sich derzeit aus § 20 ABs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der wiederum auf § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages verweist und außerdem vorsieht, dass die Regelungen zur Verantwortlichkeit nach den §§ 7 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind.

Zuständig für solche Maßnahmen sind die Landesmedienanstalten, eine Kompetenz des Bundes für eine bundeseinheitliche Anordnung besteht derzeit nicht.

§ 59 Abs. 4 RStV sieht vor, dass sich Maßnahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen den Diensteanbieter von fremden Inhalten nach den §§ 8 bis 10 TMG (also auch Zugangsprovider) richten können, sofern eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.

Ob diese Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage für Sperrungsanordungen gegenüber Access-Providern darstellt, war und ist juristisch äußerst umstritten.

Von der Leyen will die Provider deswegen jetzt angeblich zunächst vertraglich verpflichten, worauf sich die Provider hoffentlich nicht einlassen werden und sodann eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung im TMG schaffen.

Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht, hatte ich hier schon dargestellt.

posted by Stadler at 10:03  

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