Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.6.10

Time For Kids sperrt „netzpolitik.org“

„Time For Kids“ ist ein Jugendschutzfilter, der u.a. an Schulen eingesetzt wird bzw. werden soll. Speziell der Freistaat Bayern hat sich hier als sog. „Musterland“ vor den Karren eines Softwareherstellers spannen lassen und propagiert die „Initiative für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen„.

Wie dieses saubere Internet konkret aussieht, kann man z.B. hier sehen. „Time For Kids“ sperrt bzw. filtert offenbar „netzpolitik.org“ eines der besten und renommiertesten Blogs für Netzpolitik in Deutschland. Ist die kritische Befassung mit netzpolitischen Themen an (bayerischen) Schulen etwa unerwünscht? Vielleicht sollte man sich einfach mal genauer ansehen, was Time For Kids noch so alles filtert.

posted by Stadler at 12:37  

10.6.10

Enquete-Kommission diskutiert über Netzneutralität

Die Enquete-Kommission des Bundestages „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.

Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.

Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.

posted by Stadler at 17:48  

22.4.10

Meinungsfreiheit und Jugendschutz

Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.03.2010 (Az.: 22 K 181/08) beschäftigt sich mit der Aufahme von Schriften der NPD, die sowohl online als auch offline verbreitet worden sind, in die Liste jugendgefährdender Medien.

Die Entscheidung zeigt das Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Jugendschutz sehr gut auf und macht außerdem deutlich, dass wegen Art. 5 Abs. 2 GG aus Jugendschutzgründen sehr weitreichende Einschränkungen der Meinungsfreiheit möglich sind. Dass damit natürlich auch die Möglichkeit aller Bürger – nicht nur der minderjährigen – beeinträchtigt wird, sich über die Ziele der NPD anhand solcher indizierter Pamphlete zun informieren, nimmt man damit bewusst in Kauf.

posted by Stadler at 12:36  

18.3.10

Prozessberichterstattung ist kein Stalking

Der Berliner Medienanwalt Dr. Christian Schertz ist beim Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Autor und Blogger Rolf Schälike (buskeismus.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, kritisch über Prozesse zu berichten, als „Stalker“ nach dem Gewaltschutzgesetz qualifizieren zu lassen. Das Landgericht hat die Berufung des Anwalts gegen ein Urteil des AG Berlin Charlottenburg zurückgewiesen.

Dieses Verfahren entbehrt nicht einer gewissen Absurdität. Schertz stört sich daran, dass er von Schälike namentlich genannt wird und wollte deshalb u.a. erreichen, dass sich Schälike ihm nicht mehr nähern darf, was darauf hinaus gelaufen wäre, dass Rolf Schälike als Zuhörer keine Prozesse mehr hätte verfolgen dürfen, in denen Schertz als Anwalt auftritt.

Über den Prozess und eine weitere denkwürdige Randnotiz berichtet Stefan Niggemeier. Rechtsanwalt Schertz habe ihm gegenüber, so Niggemeier, angekündigt, jeden Satz in seinem Text auf sachliche Fehler zu prüfen und gegebenenfalls dagegen juristisch vorzugehen.

Weil derartige Einschüchterungsversuche, gerade gegenüber wichtigen und meinungsbildenden Autoren wie Niggemeier, faktisch die Meinungs- und Informationsfreiheit beeinträchtigen, habe ich mich entschlossen, den Kollegen Dr. Schertz hier ebenfalls beim Namen zu nennen. Denn ein solches Verhalten bedarf offener und öffentlicher Kritik.

posted by Stadler at 13:36  

18.3.10

Der BGH und das Hamburger Landrecht

Dass der BGH in schöner Regelmäßigkeit meinungsfeindliche Urteile der Hamburger Gerichte aufhebt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Eine dieser Entscheidungen des BGH, über die ich bereits vor einigen Wochen berichtet hatte, ist jetzt im Volltext online.

Es geht um die Zulässigkeit von sogenannten Dossiers bei SpiegelOnline, in denen die wegen Mordes an Walter Sedlmayr verurteilten Täter namentlich genannt und auch bildlich dargestellt sind.

Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2010 (VI ZR 243/08) erneut ausgeführt, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlerhaft vorgenommen haben.

posted by Stadler at 11:10  

12.3.10

LG Berlin: In einem Prozessbericht darf der Name der klagenden Anwaltskanzlei genannt werden

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 21.01.2010 (Az. 27 O 938/09) die Klage einer bekannten Medienrechtskanzlei gegen Rolf Schälike, der unter „buskeismus-lexikon.de“ über Prozesse berichtet, abgewiesen. Die Kanzlei hatte beantragt, es dem Beklagten zu untersagen, unter Nennung ihres Namens über ein Verfahren beim Landgericht Berlin zu berichten. Die Anwaltskanzlei sah ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht und ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Dem ist das Landgericht nicht gefolgt und zwar primär mit dem Argument, dass die Berichterstattung des Beklagten auch dem Zweck dient, kritisch über die Arbeitsweise der klagenden Medienrechtskanzkei zu berichten. Insoweit besteht auch ein Informationsinteresse der Allgemeinheit.

Chapeau Herr Schälike!

posted by Stadler at 08:27  

2.2.10

Verschärfung oder Liberalisierung des Urheberrechts?

Das von der Europäischen Union geförderte Forschungsnetzwerk COMMUNIA fordert eine Veränderung und Liberalisierung des Urheberrechts zugunsten der Interessen der Allgemeinheit, u.a. auch eine Freigabe der Nutzung (digitaler) Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken.

In Widerspruch hierzu wird bei den ACTA-Verhandlungen, an denen auch die EU beteiligt ist, gerade eine Verschärfung des Urheberrechts zugunsten der Rechteinhaber vorangetrieben.

Gut möglich, dass sich die gegensätzlichen Positionen früher oder später in einer Art Kulturkampf entladen. Denn die Weiterentwicklung des Urheberrechts ist in einer Wissengesellschaft von zentraler Bedeutung. Die nach wie vor von den Urheberrechtslobbyisten dominierte politische und gesetzgeberische Entwicklung der letzten Jahre weist in ihrer Tendenz bislang in eine falsche Richtung und entfernt sich immer stärker von den Interessen der Allgemeinheit. Aber Klientelpolitik ist in allen möglichen Bereichen nach wie vor der Normalfall, wie sich fast jeden Tag beobachten lässt.

posted by Stadler at 17:30  

7.1.10

Wikileaks braucht Unterstützung

Wikileaks veröffentlicht Dokumente, die als vertraulich oder geheim gelten und macht dadurch weltweit Missstände öffentlich. Obwohl die Aktivisten von Wikileaks nach eigenen Angaben unentgeltlich arbeiten, reichen die Einnahmen aus Spenden derzeit nicht aus, um die Kosten, u.a. für die enormen Serverkapazitäten, zu decken.

Wikileaks hat sich deshalb medienwirksam dazu entschlossen, die Website bis zum 11.01.2009 vom Netz zu nehmen und um Spenden und Unterstützung zu bitten.

Als ich im November wegen eines Blogbeitrags – die Informationen auf denen der Beitrag basierte, stammten von Wikileaks – über das Geschäftsmodell Filesharingabmahnungen vom Anwaltskollegen Kornmeier abgemahnt worden bin, haben mir Leser dieses Blogs spontan finanzielle Unterstützung angeboten. Das war sehr beruhigend, aber nicht notwendig.

Wer die Informationsfreiheit fördern will, sollte stattdessen Wikileaks (finanziell) unterstützen, damit deren Arbeit fortgesetzt werden kann.

posted by Stadler at 11:00  
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