Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 01.09.09 (Az. 6 W 47/09) entschieden, dass eine Bereitstellung eines neuen Films zum Download im Wege des Filesharing in der ersten Verkaufsphase des Films eine Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß darstellt.
Diese Entscheidung bestätigt die Tendenz der meisten Gerichte, möglichst bald ein gewerbliches Ausmaß anzunehmen. Für die Annahme von Filesharing in privatem Ausmaß bleibt damit wenig Raum. Diese Rechtsprechungslinie entspricht freilich nicht der Lebenswirklichkeit, denn gerade das Austauschen von neuen Filmen und neuen Musikdateien entspricht dem typischen Verhalten eines privaten Tauschbörsennutzers.
Wenn man das so sehen will, wie viele Gerichte es derzeit tun, hätte man ehrlicherweise auf das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes gänzlich verzichten sollen. Denn wer sich einen neuen Kinofilm über ein Filesharingnetzwerk besorgt – und regelmäßig dann anschließend auch zum Download durch andere zur Verfrügung stellt – macht sich möglicherwiese strafbar und handelt auch zivilrechtswidrig. Dennoch bleibt es im Regelfall typischer privater Konsum. Mit dem Wortsinn des Rechtsbegriffs des gewerblichen Ausmaßes ist die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Köln nicht vereinbar. Und eine Auslegung, die dazu führt, dass es praktisch kaum mehr ein privates Ausmaß gibt, ist auch mit dem Sinn und Zweck der Norm nicht in Einklang zu bringen.
Positiv anzumerken bleibt, dass das OLG Karlsruhe IP-Adressen als Verkehrsdaten betrachtet. Immerhin.
posted by Stadler at 20:40
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Nachdem die französische Nationalversammlung erneut eine leicht modifiziertes Gesetz zur Einführung der sog. Three Strikes Out Regelung verabschiedet hatte, soll nochmals das französische Verfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte die im Frühjahr verabschiedete Variante bereits für verfassungswidrig erklärt.
Quelle: ORF Futurezone
posted by Stadler at 13:52
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Habe wieder mal zwei Abmahnungen einer Münchener Kanzlei auf dem Tisch, die im Auftrag von Sony Music diesmal u.a. das Angebot von Werken der Künstlerin Annett Louisan über Filesharing-Netzwerke abmahnt.
Es wird wie immer behauptet, dass der Anschlussinhaber als Störer haftet, obwohl dies mittlerweile auch in der Rechtsprechung höchst umstritten ist und sogar so getan, als würde diese Haftung auch für Schadensersatzansprüche gelten.
In Deutschland haben im Laufe der Jahre vor allem zwei Anwaltskanzleien bestens mit diesen Abmahnungen verdient, während sich die großen Labels wie hier Sony Music sukzessive ihren Ruf ruinierten, ohne, dass dieses juristische Vorgehen erkennbare Effekte erzielt hätte. Ob die Musikindustrie eigentlich irgendwann zur Vernunft kommt? Es sieht irgendwie nicht danach aus.
posted by Stadler at 17:13
Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.
In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.
posted by Stadler at 12:30
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Sascha Blach hat in dem Musikmagazin Zillo einen interessanten Hintergrundartikel über Ursachen und Chancen der Krise der Musikindustrie verfasst. Lesen!
posted by Stadler at 12:49
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Thomas Hoeren, einer der schillerndsten Figuren des Internetrechts, hat dem elektrischen Reporter ein Interview zur Notwendigkeit einer Neuordnung des Urheberrechts gegeben. Wie immer ganz erfrischend.
posted by Stadler at 14:12
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10 Jahre nach dem Start der ersten bekannten Filesharing-Plattform „Napster“ kämpft die Musikindustrie immer noch erfolglos mit denselben Mitteln gegen das Raubkopieren von Musik. Die Industrie hat die Herausforderung des Internets nie angenommen, sondern stets einen juristischen Abwehrkampf geführt. Der Versuch, mithilfe der Gerichte und des Gesetzgebers, das Filesharing zu unterbinden, ist gescheitert und das obwohl die Musikindustrie dank intensiver Lobbyarbeit immer schärfere gesetzliche Regelungen zu ihren Gunsten durchsetzen konnte. Zumindest gelingt es der Industrie nicht mehr, in dem Ausmaß wie früher Musik zu „verkaufen“.
Die Industrie hätte die Entwicklung selbst vermutlich in eine ganz andere Richtung lenken können, wenn man dem Internet von Anfang offen gegenüber gestanden und die sich bietenden Chancen genutzt hätte. Andy Müller-Maguhn vom CCC hat es einmal sehr treffend formuliert. Die Musikindustrie hat es in den 90’ern versäumt, dem zahlungswilligen Kunden mitzuteilen, wohin er das Geld überweisen kann.
Anstatt ihr eigenes Geschäft zu betreiben und Musik über das Netz anzubieten, war die Industrie mit ihrer rückwärts gewandten Haltung vielmehr auch noch Geburtshelfer einer Gegenbewegung, die gerade als Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogen ist und auch in Deutschland starken Aufwind verspürt.
Aber auch das Verhalten des (deutschen) Gesetzgebers war und ist anachronistisch. Zugunsten der Rechteinhaber wurden u.a. die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie, der sog. Schutz technischer Maßnahmen und der Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gesetzlich verankert. Dieses gesetzgeberische Handeln ist nicht mehr konsens- und damit auch nicht zukunftsfähig. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, wird vermutlich aber noch eine Weile vergehen.
posted by Stadler at 13:30
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Amerika Du hast es besser. Dort gibt es wenigstens noch richtig spektakuläre Urteile.
Ein kalifornisches Gericht hat einen Blogger, der im letzten Jahr neun Songs der Band Guns N‘ Roses ins Netz gestellt hatte, zu zwei Monaten Hausarrest und einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Blogger muss außerdem in einem Werbespot des Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) auftreten.
Quelle: ORF Futurezone
posted by Stadler at 07:22
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Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.
Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.
Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.
Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.
posted by Stadler at 14:55
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Stefan Niggemeier analysiert ein Interview von Dieter Gorny, dem Vorsitzenden des Bundesverbands Musikindustrie e.V., und zeigt sehr deutlich auf, wie widersinnig und hilflos die Argumentation der Musikindustrie zum Thema Filesharing weiterhin ist. Ihr Chef-Lobbyist macht immer noch das, was die Musikindustrie seit über 10 Jahren macht, er ruft nach dem Staat, der endlich dem Urheberrecht im Internet Geltung verschaffen müsse. Dieses Konzept ist zwar ersichtlich gescheiert, aber andere Ideen scheint man bei der Musikindustrie schlicht nicht zu haben. Ihr Niedergang wird und muss daher weitergehen, bis sich andere Strukturen außerhalb der altüberkommenen Industrie etabliert haben.
Die Majors hatten die Möglichkeit, mehr als viele kleine Labels, auf die Herausforderung des Netzes zu reagieren und haben es nicht getan. Stattdessen irrt man weiterhin planlos umher und bezahlt Dieter Gorny dafür, dass er wirre Interviews gibt. Guter Artikel übrigens Herr Niggemeier.
posted by Stadler at 13:56
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