JurPC hat einen beachtenswerten Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 (Az.: 1 Ss 46/09) veröffentlicht. Es ging allerdings nicht um den Standardfall der Verbreitung von MP3-Dateien, sondern um das Zugänglichmachen gewaltpornographischer Inhalte.
Der Kernsatz der Entscheidung lautet:
„Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass ein bloßer auch wiederholter Nutzer einer Tauschbörse wisse oder doch damit rechne, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung stelle, existiert nicht. Der Name des Eingangsordners „incoming“ spricht jedenfalls dagegen und lässt ohne weiteres gerade nicht vermuten, dass hier auch „Ausgangs“Dateien gespeichert werden. Das Erfordernis eines gesonderten AusgangsOrdners ist auch deswegen naheliegend, weil andernfalls immer nur schon heruntergeladene Dateien zum Tauschen zur Verfügung ständen.“
posted by Stadler at 12:03
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Die GEMA hat nach eigenen Worten den Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie geschafft und beim Landgericht Hamburg am 12.06.09 ein Urteil erwirkt, das es dem Sharehoster Rapidshare untersagt, 5.000 Musiktitel über das Internet zugänglich zu machen.
Leider liegt hierzu bislang nur die Pressemitteilung der GEMA vom 23.06.09 vor
posted by Stadler at 13:59
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Nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) sind Access-Provider nicht verpflichtet, über diejenigen Daten, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben, gegenüber einem Rechteinhaber Auskunft zu erteilen. Konkret ging es um ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG wegen des Vorwurfs eines urheberrechtswidrigen Filesharings.
Privaten Unternehmen, die die auf Vorrat gespeicherten Daten zur Durchsetzung eigener Ansprüche verwenden wollen, haben danach keine rechtliche Möglichkeit, die Preisgabe dieser Verkehrsdaten zu verlangen.
Quelle: Beck-Blog
posted by Stadler at 09:10
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Thomas D. von den Fantastischen 4 fordert seine Fans dazu auf, sich seine Musik aus dem Netz zu klauen und das Geld für etwas sinnvolles auszugeben, z.B. für ein Hilfsprojekt des Dalai Lama.
Ist das jetzt die urheberrechtliche Gestattung dafür, die Musik von Thomas D. und den Fanta 4 aus P2P-Netzwerken runterzuladen? Wird damit ein Nutzungsrecht eingeräumt? Interessante Frage.
posted by Stadler at 16:18
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Der Sharehoster Rapidshare behauptet in einer am 30.04.2009 veröffentlichten Pressemitteilung, der Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG würde die meisten deutschen User nicht betreffen, ihre Privatsphäre und ihre Daten seien genau so geschützt wie bisher.
Rapidshare behauptet weiter:
„Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen „gewerblichen Ausmaßes“ vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht.“
Die Aussagen von Rapidshare entsprechen nicht der derzeit vorherrschenden deutschen Rechtsprechung. Filesharer sollten sich von dieser irreführenden Pressemitteilung daher nicht blenden lassen.
Zahlreiche Gerichte, z.B. das OLG Köln, nehmen beim Tausch/Download neuer Musiktitel ein gewerbliches Ausmaß teilweise schon bei einzelnen MP3-Dateien an.
Entgegen der Behauptung von Rapidshare ist die Mehrzahl der Filesharer deshalb von diesem Auskunftsanspruch sehr wohl betroffen.
Quelle: Presseportal
posted by Stadler at 12:54
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Im schwedischen Pirate Bay Prozess, einem weltweit beachteten Strafverfahren zum Thema Filesharing, sind die Angeklagten zu je einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Quelle: TorrentFreak
posted by Stadler at 10:20
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Das Gesetz zur Einführung des sog. Three Strikes Out Verfahrens ist in der französischen Nationalversammlung heute überraschend abgelehnt worden.
Quelle: TF1
posted by Stadler at 13:33
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Die Kollegen Wilde & Beuger berichten von einer neuen Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 6 O 60/09)nach § 101 Abs. 9 UrhG.
Internet-Zugangsprovider müssen seit dem 01.09.2008 unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 UrhG, Auskunft über die Person ihrer Kunden erteilen. Hierbei geht es primär um Fälle des File-Sharing.
Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist u.a., dass sowohl der Rechtsverletzer selbst in gewerblichem Ausmaß tätig gewesen ist, als auch, dass die Dienstleistung des Providers in gewerblichem Ausmaß erbracht wird. Außerdem muss es sich um einen Fall einer offensichtlichen Rechtsverletzung handeln oder bereits Klage erhoben worden sein.
Während manche Gerichte, wie das Landgericht Köln ein gewerbliches Ausmaß z.T. schon bei einer einzigen Datei annehmen, orientiert sich das Landgericht Frankenthal an der Schwelle von 3000 Musiktiteln oder 200 Filmen und erklärt, dass dies zwar keine feste Größe sei, aber andererseits einzelne Dateien nach der Intension des Gesetzgebers jedenfalls kein gewerbliches Ausmaß begründen.
Diese neue Entscheidung ist aber vor allem auch deshalb interessant, weil sich das Landgericht Frankentahl mit der Frage beschäftigt, ob mittels sog. Hash-Werte zweifelsfrei die Identität von zwei Dateien nachgewiesen werden kann, was vom Landgericht offenbar bezweifelt wird.
Diese Frage ist in der Praxis bedeutsam, weil die Industrie ihre Rechte nachweisen muss und sich deshalb zum Beleg dafür, dass es sich um bestimmte Filme oder Songs handelt, darauf verweist, dass man dies mithilfe von Hash-Werten zweifelsfrei festgesetellt habe.
posted by Stadler at 07:40
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Eine Gruppe z.T. sehr bekannter Musiker (u.a. Radiohead, Robbie Williams, Kaiser Chiefs) fordert eine Modernisierung des Urheberrechts. Der britische Künstler Billy Bragg verglich das aktuelle Verhalten der Musikindustrie mit dem Versuch, Zahnpasta in die Tube zurückzudrücken. Ein sehr treffender Vergleich, wie ich finde.
Die Gruppe hat jedenfalls zutreffend analysiert, dass die digitale Revolution die Mechanismen der Vermarktung von Musik bereits dauerhaft verändert hat. Alle Versuche der Industrie das Rad zurückzudrehen, sind daher zum Scheitern verurteilt.
Das haben leider bislang weder die Industrie, noch die Politik begriffen, die gerade in Europa seit Jahren das Urheberrecht zugunsten der Industrielobby verschärft, ohne erkennbaren Effekt. Frau Zypries und anderen könnte ein Reality-Check nicht schaden. Aber, dass Politiker informationsresistent sind, kann man ja laufend beobachten.
posted by Stadler at 14:10
Ausführlicher Artikel zur Parlamentsdebatte über das Three-Strikes-Out Vorhaben in Frankreich auf ORF-Futurezone.
posted by Stadler at 17:24
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