Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.09

Ghostwriter-Vereinbarung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, dass eine sog. Ghostwriter-Vereinbarung auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Betracht kommt, zumindest außerhalb des Hochschulbereichs.

Bei einer Ghostwriter-Vereinbarung verpflichtet sich der wirkliche Urheber dazu, seine eigene Urheberschaft zu verschweigen und gestattet seinem Auftraggeber das Werk als eigenes zu veröffentlichen.

Das halte ich im wissenschaftlichen Bereich für verwerflich, weil man sich dadurch wissenschaftliches Renommee einfach erkaufen kann. Deshalb liegt die Annahme einer Sittenwidrigkeit meines Erachtens nahe.

Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom vom 01.09.2009 (Az.: 11 U 51/08) allerdings, zumindest für Fälle außerhalb des klassichen universitären Wissenschaftsbetriebs anders beurteilt.

Quelle: kanzlei.biz

posted by Stadler at 18:00  

16.9.09

Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern

Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.

posted by Stadler at 17:45  

16.9.09

Ghostwriter-Vereinbarung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Das OLG Frankfurt ist der Ansicht, dass eine sog. Ghostwriter-Vereinbarung auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Betracht kommt, zumindest außerhalb des Hochschulbereichs.

Bei einer Ghostwriter-Vereinbarung verpflichtet sich der wirkliche Urheber dazu, seine eigene Urheberschaft zu verschweigen und gestattet seinem Auftraggeber das Werk als eigenes zu veröffentlichen.

Das halte ich im wissenschaftlichen Bereich für verwerflich, weil man sich dadurch wissenschaftliches Renommee einfach erkaufen kann. Deshalb liegt die Annahme einer Sittenwidrigkeit meines Erachtens nahe.

Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom vom 01.09.2009 (Az.: 11 U 51/08) allerdings, zumindest für Fälle außerhalb des klassichen universitären Wissenschaftsbetriebs anders beurteilt.

Quelle: kanzlei.biz

posted by Stadler at 17:00  

16.9.09

Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern

Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.

posted by Stadler at 16:45  

16.9.09

Auskunftsanspruch gegen Provider

Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.

In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.

posted by Stadler at 13:30  

16.9.09

Auskunftsanspruch gegen Provider

Jens Ferner bietet eine gute Übersicht über den Stand der Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Asukunftsanspruch nach § 101 UrhG gegenüber Internet Service Provider auf Benennung eines Kunden, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten dynamischen IP-Adresse online war.

In den Fällen von Filesharing ist derzeit vor allem umstritten, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Während einige Gerichte wie das Landgericht Frankenthal hier durchaus eine vernünftige und lebensnahe Größenordnung in Ansatz bringen, gehen andere Gerichte (allen voran das Landgericht Köln, das sich deshalb auch über haufwenweise Anträge freut) bereits bei einzelnen Musikdateien bzw. einem Album von einem gewerblichen Ausmaß aus. Inwieweit das im typischen Fall eines minderjährigen Filesharers, der zumeist Schüler oder Auszubildender ist, der Lebenswirklichkeit entspricht, kann jeder für sich selbt beantworten.

posted by Stadler at 12:30  

16.9.09

Die falschen Propheten der Mediendemokratie

Gestern gegen 23 Uhr habe ich dann noch mal kurz den Fernseher eingeschaltet, das ZDF-Wahlforum lief schon drei Stunden. Und dann kam noch das Thema Netzsperren auf. Es wurden ruckelige Videos von Internetusern eingespielt, die Fragen stellten. Das Thema ist von der Co-Moderatorin schlecht eingeleitet worden und so bekam Ursula von der Leyen sogleich ihre Plattform. Wie immer bei diesem Thema setzte sie auf die emotionale Komponente, denn Fakten gibt es keine, die ihre Haltung untermauern könnten. Frau von der Leyen erklärt, dass Kinder vor laufenden Kameras vergewaltigt würden und diese Filme im Netz frei verfügbar seien und sie genau hiergegen vorgehen würde. Dem Einwand, diese Inhalte doch besser gleich vor Ort löschen zu lassen, begegnete sie einmal mehr mit der – längst widerlegten – Behauptung, dass es eine Reihe von Ländern gäbe, in denen Kinderpornografie nicht geächtet sei und man deshalb vor Ort nichts machen könne. Sigmar Gabriel hatte nichts Besseres zu tun, als ihr ausdrücklich zuzustimmen.

Wer wissen will, warum diese Form der Mediendemokratie nicht funktionieren kann, dem hat eine Sendung wie das Wahlforum die Antwort gegeben. Viele Themen und Probleme sind zu komplex für derartige Veranstaltungen, weil man Hintergründe und Zusammenhänge erklären müsste und keiner der Gäste dafür die Zeit bekommt. Und deshalb schlägt dort immer wieder die Stunde der wahlkämpfenden Heuchler und Demagogen. Für Frau von der Leyen ist problemlos möglich, mit einem Thema wie Netzsperren, für die es bei Lichte betrachtet nicht ein vernünftiges Sachargument gibt, zu punkten und Applaus zu bekommen. Wer sich tatsächlich informieren will, braucht derartige Sendungen erst gar nicht einzuschalten.

Ich habe mich gefragt, wie man Frau von der Leyen in solch einer Situation hätte widersprechen müssen. Cem Özdemir hat es kurz versucht, aber er kam nicht richtig zum Zug. Ich denke, man hätte die Ministerin auffordern müssen, konkret drei Staaten zu benennen, in den Kinderpornografie nicht strafbar ist und die in der Vergangenheit tatsächlich bereits damit aufgefallen sind, dass bei ihnen solche Inhalte gehostet werden. Frau von der Leyen hätte solche Staaten nämlich nicht benennen können, weil es sie nicht gibt. Früher hatte sie insoweit gerne Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage falsch war und sie sich sogar bei der indischen Botschaft entschuldigen musste.

In so einer Runde wäre es vermutlich auch sinnvoll gewesen, nochmals deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben ungeeignet ist auch nur ein einziges Kind zu schützen, sondern, dass der Staat ganz im Gegenteil Wegweiser für Pädophile aufstellt, die ihnen das Auffinden solcher Inhalte noch erleichtert. Aber niemand hat Frau von der Leyen wirklich widersprochen, die Moderatoren wollten das offenbar auch gar nicht zulassen.

Dem Saalpublikum dürfte deshalb, wie vielen Menschen da draußen, auch nicht bewusst gewesen sein, dass sie mit Ursula von der Leyen einer falschen Prophetin Beifall gespendet haben.

posted by Stadler at 08:00  

16.9.09

Die falschen Propheten der Mediendemokratie

Gestern gegen 23 Uhr habe ich dann noch mal kurz den Fernseher eingeschaltet, das ZDF-Wahlforum lief schon drei Stunden. Und dann kam noch das Thema Netzsperren auf. Es wurden ruckelige Videos von Internetusern eingespielt, die Fragen stellten. Das Thema ist von der Co-Moderatorin schlecht eingeleitet worden und so bekam Ursula von der Leyen sogleich ihre Plattform. Wie immer bei diesem Thema setzte sie auf die emotionale Komponente, denn Fakten gibt es keine, die ihre Haltung untermauern könnten. Frau von der Leyen erklärt, dass Kinder vor laufenden Kameras vergewaltigt würden und diese Filme im Netz frei verfügbar seien und sie genau hiergegen vorgehen würde. Dem Einwand, diese Inhalte doch besser gleich vor Ort löschen zu lassen, begegnete sie einmal mehr mit der – längst widerlegten – Behauptung, dass es eine Reihe von Ländern gäbe, in denen Kinderpornografie nicht geächtet sei und man deshalb vor Ort nichts machen könne. Sigmar Gabriel hatte nichts Besseres zu tun, als ihr ausdrücklich zuzustimmen.

Wer wissen will, warum diese Form der Mediendemokratie nicht funktionieren kann, dem hat eine Sendung wie das Wahlforum die Antwort gegeben. Viele Themen und Probleme sind zu komplex für derartige Veranstaltungen, weil man Hintergründe und Zusammenhänge erklären müsste und keiner der Gäste dafür die Zeit bekommt. Und deshalb schlägt dort immer wieder die Stunde der wahlkämpfenden Heuchler und Demagogen. Für Frau von der Leyen ist problemlos möglich, mit einem Thema wie Netzsperren, für die es bei Lichte betrachtet nicht ein vernünftiges Sachargument gibt, zu punkten und Applaus zu bekommen. Wer sich tatsächlich informieren will, braucht derartige Sendungen erst gar nicht einzuschalten.

Ich habe mich gefragt, wie man Frau von der Leyen in solch einer Situation hätte widersprechen müssen. Cem Özdemir hat es kurz versucht, aber er kam nicht richtig zum Zug. Ich denke, man hätte die Ministerin auffordern müssen, konkret drei Staaten zu benennen, in den Kinderpornografie nicht strafbar ist und die in der Vergangenheit tatsächlich bereits damit aufgefallen sind, dass bei ihnen solche Inhalte gehostet werden. Frau von der Leyen hätte solche Staaten nämlich nicht benennen können, weil es sie nicht gibt. Früher hatte sie insoweit gerne Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage falsch war und sie sich sogar bei der indischen Botschaft entschuldigen musste.

In so einer Runde wäre es vermutlich auch sinnvoll gewesen, nochmals deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben ungeeignet ist auch nur ein einziges Kind zu schützen, sondern, dass der Staat ganz im Gegenteil Wegweiser für Pädophile aufstellt, die ihnen das Auffinden solcher Inhalte noch erleichtert. Aber niemand hat Frau von der Leyen wirklich widersprochen, die Moderatoren wollten das offenbar auch gar nicht zulassen.

Dem Saalpublikum dürfte deshalb, wie vielen Menschen da draußen, auch nicht bewusst gewesen sein, dass sie mit Ursula von der Leyen einer falschen Prophetin Beifall gespendet haben.

posted by Stadler at 07:00  

15.9.09

Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

JurPC hat heute einen Aufsatz von Markus Lang mit dem Titel „Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen Auszug aus einer Monographie des Autors. Markus Lang zieht insoweit anhand des BDSG sehr enge Grenzen. Lesenswert!

posted by Stadler at 22:50  

15.9.09

Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

JurPC hat heute einen Aufsatz von Markus Lang mit dem Titel „Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen Auszug aus einer Monographie des Autors. Markus Lang zieht insoweit anhand des BDSG sehr enge Grenzen. Lesenswert!

posted by Stadler at 21:50  
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