Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.9.09

LG Köln untersagt den Republikanern Bezugnahme auf Horst Schlämmer in Wahlspot

Das Landgericht Köln hat – was ich für durchaus fragwürdig halte – nach einer Meldung von heute den Republikanern nun tatsächlich untersagt, in einem Wahlwerbespot auf Hape Kerkelings Figur „Horst Schlämmer“ Bezug zu nehmen.

Letztlich werden sich die rechten Republikaner über die kostenlose Medienberichterstattung freuen und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch und ggf. anschließend auch Berufung einlegen.

Das Landgericht Köln fällt neben dem Landgericht Hamburg leider öfter durch eine presse- und meinungsfeindliche Rechtsprechung auf.

Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare zum Thema rechte Parteien kommen: Die Republikaner sind mir zutiefst zuwider, aber die Meinungsfreiheit und das Parteienprivileg gelten uneingeschränkt auch für diese Partei.

posted by Stadler at 11:15  

15.9.09

LG Köln untersagt den Republikanern Bezugnahme auf Horst Schlämmer in Wahlspot

Das Landgericht Köln hat – was ich für durchaus fragwürdig halte – nach einer Meldung von heute den Republikanern nun tatsächlich untersagt, in einem Wahlwerbespot auf Hape Kerkelings Figur „Horst Schlämmer“ Bezug zu nehmen.

Letztlich werden sich die rechten Republikaner über die kostenlose Medienberichterstattung freuen und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch und ggf. anschließend auch Berufung einlegen.

Das Landgericht Köln fällt neben dem Landgericht Hamburg leider öfter durch eine presse- und meinungsfeindliche Rechtsprechung auf.

Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare zum Thema rechte Parteien kommen: Die Republikaner sind mir zutiefst zuwider, aber die Meinungsfreiheit und das Parteienprivileg gelten uneingeschränkt auch für diese Partei.

posted by Stadler at 10:15  

14.9.09

Opfer der Polizeigewalt widerspricht Darstellung der Berliner Polizei

Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.

Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.

Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.

posted by Stadler at 16:30  

14.9.09

Opfer der Polizeigewalt widerspricht Darstellung der Berliner Polizei

Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.

Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.

Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.

posted by Stadler at 15:30  

14.9.09

Ist das Live-Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt?

Auf Twitter – wo auch sonst – gab es gerade die Diskussion, ob das Twittern direkt aus dem Gerichtssaal gegen § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstößt. Die Vorschrift verbietet Ton-, Film- und Rundfunkaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

Andererseits dürfen öffentliche Gerichtsverhandlungen von Journalisten und interessierten Bürgern besucht werden, die sich sich dort Notizen machen und anschließend über die Verhandlung berichten dürfen. Das ist in jedem Fall unstreitig. In dieser traditionellen Variante findet freilich keine Liveberichterstattung statt.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war gerade in den letzten Jahren von der Tendenz geprägt, das Verbot des § 169. S 2 GVG eher eng zu interpretieren und das öffentliche Informationsinteresse stärker zu gewichten. Rechtsdogmatisch betrachtet ist auch der Grundsatz zu beachten, dass Ausnahmevorschriften – und eine solche ist § 169 S. 2 GVG – eng auszulegen sind. Eine Textberichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal z.B. via Twitter stellt keine Ton- oder Filmaufnahme dar, Twitter ist kein Rundfunkmedium.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass eine Live-Berichterstattung via Twitter nicht gegen § 169 S. 2 GVG verstößt. Die Frage ist freilich bisher nicht diskutiert worden und damit letztlich noch offen.

posted by Stadler at 11:30  

14.9.09

Rette Deine Freiheit

Der Macher des vielbeachteten Videos „Du bist Terrorist“, Alexander Lehmann, hat mit „Rette Deine Freiheit“ ein neues Projekt vorgestellt, das sich im Schwerpunkt mit den Netzsperren beschäftigt.

Mit feiner Ironie legt sein Film die politische Heuchelei schonungslos offen. Bitte verlinkt dieses großartige Video weiter.

posted by Stadler at 10:45  

14.9.09

Ist das Live-Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt?

Auf Twitter – woch auch sonst – gab es gerade die Diskussion, ob das Twittern direkt aus dem Gerichtssaal gegen § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstößt. Die Vorschrift verbietet Ton-, Film- und Rundfunkaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

Andererseits dürfen öffentliche Gerichtsverhandlungen von Journalisten und interessierten Bürgern besucht werden, die sich sich dort Notizen machen und anschließend über die Verhandlung berichten dürfen. Das ist in jedem Fall unstreitig. In dieser traditionellen Variante findet freilich keine Liveberichterstattung statt.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war gerade in den letzten Jahren von der Tendenz geprägt, das Verbot des § 169. S 2 GVG eher eng zu interpretieren und das öffentliche Informationsinteresse stärker zu gewichten. Rechtsdogmatisch betrachtet ist auch der Grundsatz zu beachten, dass Ausnahmevorschriften – und eine solche ist § 169 S. 2 GVG – eng auszulegen sind. Eine Textberichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal z.B. via Twitter stellt keine Ton- oder Filmaufnahme dar, Twitter ist kein Rundfunkmedium.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass eine Live-Berichterstattung via Twitter nicht gegen § 169 S. 2 GVG verstößt. Die Frage ist freilich bisher nicht diskutiert worden und damit letztlich noch offen.

posted by Stadler at 10:30  

14.9.09

Rette Deine Freiheit

Der Macher des vielbeachteten Videos „Du bist Terrorist“, Alexander Lehmann, hat mit „Rette Deine Freiheit“ ein neues Projekt vorgestellt, das sich im Schwerpunkt mit den Netzsperren beschäftigt.

Mit feiner Ironie legt sein Film die politische Heuchelei schonungslos offen. Bitte verlinkt dieses großartige Video weiter.

posted by Stadler at 09:45  

14.9.09

Hape Kerkeling will gegen Wahlspot der Republikaner vorgehen

Hape Kerkeling will die Republikaner angeblich gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, weil die Rechtspartei in einem Wahlwerbespot auf die Figur Horst Schlämmer Bezug genommen hat. Das meldet die Bild Zeitung.

In dem Spot heißt es u.a.: „Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 % würden auch uns gut stehen“

Vermutlich wird das den Republikanern nur etwas mehr Aufmerksamkeit verschaffen, während die prozessualen Aussichten auf eine Unterlassung eher gering sein dürften. Deshalb: Lass es Hape.

posted by Stadler at 08:25  

14.9.09

Hape Kerkeling will gegen Wahlspot der Republikaner vorgehen

Hape Kerkeling will die Republikaner angeblich gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, weil die Rechtspartei in einem Wahlwerbespot auf die Figur Horst Schlämmer Bezug genommen hat. Das meldet die Bild Zeitung.

In dem Spot heißt es u.a.: „Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 % würden auch uns gut stehen“

Vermutlich wird das den Republikanern nur etwas mehr Aufmerksamkeit verschaffen, während die prozessualen Aussichten auf eine Unterlassung eher gering sein dürften. Deshalb: Lass es Hape.

posted by Stadler at 07:25  
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