Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.8.09

Bin als Zeuge geladen

Gerade bekomme ich eine Ladung der seltenen Art. Ich bin, ebenso wie der gegnerische Kollege, als Zeuge zu dem Beweisthema geladen, ob bei einem gerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien eine zusätzliche, nicht protokollierte Vereinbarung, verbindlich getroffen worden sein soll. Da finde ich doch, dass auch der Richter, der die Verhandlung geleitet und den Vergleich protokolliert hat, als Zeuge benannt werden muss. Bin gespannt woran der sich erinnert.

posted by Stadler at 12:30  

10.8.09

Bin als Zeuge geladen

Gerade bekomme ich eine Ladung der seltenen Art. Ich bin, ebenso wie der gegnerische Kollege, als Zeuge zu dem Beweisthema geladen, ob bei einem gerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien eine zusätzliche, nicht protokollierte Vereinbarung, verbindlich getroffen worden sein soll. Da finde ich doch, dass auch der Richter, der die Verhandlung geleitet und den Vergleich protokolliert hat, als Zeuge benannt werden muss. Bin gespannt woran der sich erinnert.

posted by Stadler at 11:30  

10.8.09

BGH: Irreführung durch Zusatz ®

Der BGH hatte sich mit Urteil vom 26.02.2009 erneut mit der Frage zu befassen, ob der Zusatz ® (für registered trademark) eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung darstellt.

Der BGH führt aus, dass die wettbewerbliche Erheblichkeit ein dem Irreführungstatbestand (§ 5 UWG) immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis darstellt, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt. Eine Werbung ist nach der Rechtsprechung des BGH nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen.

Außerdem bestätigt der BGH, dass derjenige, der ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irreführt. Die Beifügung des ® wird vom Verkehr nämlich dahingehend verstanden, dass es eine Marke genau dieses Inhalts gibt und ein Recht zu deren Benutzung besteht.

Ein Ausnahemfall kann allerdings dann gegeben sein, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 (Az.: I ZR 219/06) – „Thermoroll“

posted by Stadler at 11:25  

10.8.09

Freiheit und Sicherheit gleichzeitig

Im Sommerinterview des ZDF verspricht Guido Westerwelle den Bürgern Freiheit und Sicherheit.

Das darf man als erste Ankündigung dahingehend verstehen, dass die FDP in der Regierungsverantwortung das tun wird, was sie immer getan hat, nämlich auch bürgerrechtsfeindliche Gesetze wie den großen Lauschangriff mitzutragen. Liberale Positionen hat man stets nur in der Opposition vertreten. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein.

Wer in Deutschland wirklich liberal wählen möchte, hat es schwer. Die FDP ist insoweit keine Option, denn sie ist eines mit Sicherheit nicht, nämlich liberal.

posted by Stadler at 10:35  

10.8.09

BGH: Irreführung durch Zusatz ®

Der BGH hatte sich mit Urteil vom 26.02.2009 erneut mit der Frage zu befassen, ob der Zusatz ® (für registered trademark) eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung darstellt.

Der BGH führt aus, dass die wettbewerbliche Erheblichkeit ein dem Irreführungstatbestand (§ 5 UWG) immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis darstellt, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt. Eine Werbung ist nach der Rechtsprechung des BGH nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen.

Außerdem bestätigt der BGH, dass derjenige, der ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irreführt. Die Beifügung des ® wird vom Verkehr nämlich dahingehend verstanden, dass es eine Marke genau dieses Inhalts gibt und ein Recht zu deren Benutzung besteht.

Ein Ausnahemfall kann allerdings dann gegeben sein, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 (Az.: I ZR 219/06) – „Thermoroll“

posted by Stadler at 10:25  

10.8.09

Freiheit und Sicherheit gleichzeitig

Im Sommerinterview des ZDF verspricht Guido Westerwelle den Bürgern Freiheit und Sicherheit.

Das darf man als erste Ankündigung dahingehend verstehen, dass die FDP in der Regierungsverantwortung das tun wird, was sie immer getan hat, nämlich auch bürgerrechtsfeindliche Gesetze wie den großen Lauschangriff mitzutragen. Liberale Positionen hat man stets nur in der Opposition vertreten. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein.

Wer in Deutschland wirklich liberal wählen möchte, hat es schwer. Die FDP ist insoweit keine Option, denn sie ist eines mit Sicherheit nicht, nämlich liberal.

posted by Stadler at 09:35  

8.8.09

Guttenberg lässt Gesetz von internationaler Großkanzlei schreiben

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat das „Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes“ nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vollständig von der Anwaltskanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Offenbar wurde der Entwurf der Kanzlei auch mehr oder weniger unverändert übernommen.

Auch wenn die Gesetzgebung an sich Sache des Parlaments ist, entspricht es der Üblichkeit, dass ein erheblicher Teil der Gesetzesentwürfe von der Ministerialbürokratie verfasst werden. Dass man sich dafür auch externer Unterstützung bedient, ist zwar nicht neu, scheint aber in letzter Zeit zuzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer eigentlich die Fäden zieht, die Ziele definiert und die Entscheidungen trifft. Dass die Hypo Real Estate gerettet wurde, weil Josef Ackermann und andere Top-Akteure der Finanzwirtschaft der Bundesregierung eingeredet haben, dass andernfalls der Zusamenbruch des europäischen Bankensystems bevorgestanden hätte, passt in Zeiten der Finanzkrise ebenso ins Bild, wie dieses Vorgehen des Wirtschaftsministeriums.

Jeder Jurastudent hat die sog. Wesentlichkeitstheorie vermittelt bekommen, die als Ausfluss des Demokratieprinzips besagt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Die tatsächliche Situation könnte von der staatsrechtlichen Theorie gar nicht weiter entfernt sein. Denn der Bundestag entscheidet eigenständig vielfach gar nichts mehr, sondern nickt nur noch das ab, was ihm die Bundesregierung vorsetzt. Und die reicht offenbar in manchen Fällen eins zu eins das durch, was externe Berater ihr präsentieren. Irgendwie stelle ich mir parlamentarische Demokratie anders vor.

posted by Stadler at 21:35  

8.8.09

Guttenberg lässt Gesetz von internationaler Großkanzlei schreiben

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat das „Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes“ nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vollständig von der Anwaltskanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Offenbar wurde der Entwurf der Kanzlei auch mehr oder weniger unverändert übernommen.

Auch wenn die Gesetzgebung an sich Sache des Parlaments ist, entspricht es der Üblichkeit, dass ein erheblicher Teil der Gesetzesentwürfe von der Ministerialbürokratie verfasst werden. Dass man sich dafür auch externer Unterstützung bedient, ist zwar nicht neu, scheint aber in letzter Zeit zuzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer eigentlich die Fäden zieht, die Ziele definiert und die Entscheidungen trifft. Dass die Hypo Real Estate gerettet wurde, weil Josef Ackermann und andere Top-Akteure der Finanzwirtschaft der Bundesregierung eingeredet haben, dass andernfalls der Zusamenbruch des europäischen Bankensystems bevorgestanden hätte, passt in Zeiten der Finanzkrise ebenso ins Bild, wie dieses Vorgehen des Wirtschaftsministeriums.

Jeder Jurastudent hat die sog. Wesentlichkeitstheorie vermittelt bekommen, die als Ausfluss des Demokratieprinzips besagt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Die tatsächliche Situation könnte von der staatsrechtlichen Theorie gar nicht weiter entfernt sein. Denn der Bundestag entscheidet eigenständig vielfach gar nichts mehr, sondern nickt nur noch das ab, was ihm die Bundesregierung vorsetzt. Und die reicht offenbar in manchen Fällen eins zu eins das durch, was externe Berater ihr präsentieren. Irgendwie stelle ich mir parlamentarische Demokratie anders vor.

posted by Stadler at 20:35  

8.8.09

Angriff auf die Freiheit

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat mit „Corpus Delicti“ Anfang des Jahres ein beeindruckendes Werk der Gegenwartsliteratur veröffentlicht, in dem sie eine „Gesundheitsdiktatur“ skizziert, in der die Menschen durch einen vermeintlich wohlwollenden Staat bevormundet und unterdrückt werden. Jeder Bürger muss sich in dieser Gesellschaft den angeblich vernünftigen Regeln der „Methode“ fügen.

Zusammen mit ihrem Schriftstellerkollegen Ilja Trojanow veröffentlicht Juli Zeh in diesen Tagen unter dem Titel „Angriff auf die Freiheit“ eine 180-seitige politische Schrift zum Thema innere Sicherheit und Einschränkung der Grundrechte. Die Zeit veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe einen Vorabdruck dieses Werks, das sehr anschaulich erklärt, warum gerade auch der normale Bürger von den immer neuen Gesetzen, die angeblich seinem Schutz dienen, betroffen ist und wie das Netz der staatlichen Überwachung und Bevormundung seine Bürger immer stärker umspannt.

posted by Stadler at 12:48  

8.8.09

Angriff auf die Freiheit

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat mit „Corpus Delicti“ Anfang des Jahres ein beeindruckendes Werk der Gegenwartsliteratur veröffentlicht, in dem sie eine „Gesundheitsdiktatur“ skizziert, in der die Menschen durch einen vermeintlich wohlwollenden Staat bevormundet und unterdrückt werden. Jeder Bürger muss sich in dieser Gesellschaft den angeblich vernünftigen Regeln der „Methode“ fügen.

Zusammen mit ihrem Schriftstellerkollegen Ilja Trojanow veröffentlicht Juli Zeh in diesen Tagen unter dem Titel „Angriff auf die Freiheit“ eine 180-seitige politische Schrift zum Thema innere Sicherheit und Einschränkung der Grundrechte. Die Zeit veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe einen Vorabdruck dieses Werks, das sehr anschaulich erklärt, warum gerade auch der normale Bürger von den immer neuen Gesetzen, die angeblich seinem Schutz dienen, betroffen ist und wie das Netz der staatlichen Überwachung und Bevormundung seine Bürger immer stärker umspannt.

posted by Stadler at 11:48  
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