Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.7.09

10 Jahre nach Napster

10 Jahre nach dem Start der ersten bekannten Filesharing-Plattform „Napster“ kämpft die Musikindustrie immer noch erfolglos mit denselben Mitteln gegen das Raubkopieren von Musik. Die Industrie hat die Herausforderung des Internets nie angenommen, sondern stets einen juristischen Abwehrkampf geführt. Der Versuch, mithilfe der Gerichte und des Gesetzgebers, das Filesharing zu unterbinden, ist gescheitert und das obwohl die Musikindustrie dank intensiver Lobbyarbeit immer schärfere gesetzliche Regelungen zu ihren Gunsten durchsetzen konnte. Zumindest gelingt es der Industrie nicht mehr, in dem Ausmaß wie früher Musik zu „verkaufen“.

Die Industrie hätte die Entwicklung selbst vermutlich in eine ganz andere Richtung lenken können, wenn man dem Internet von Anfang offen gegenüber gestanden und die sich bietenden Chancen genutzt hätte. Andy Müller-Maguhn vom CCC hat es einmal sehr treffend formuliert. Die Musikindustrie hat es in den 90’ern versäumt, dem zahlungswilligen Kunden mitzuteilen, wohin er das Geld überweisen kann.

Anstatt ihr eigenes Geschäft zu betreiben und Musik über das Netz anzubieten, war die Industrie mit ihrer rückwärts gewandten Haltung vielmehr auch noch Geburtshelfer einer Gegenbewegung, die gerade als Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogen ist und auch in Deutschland starken Aufwind verspürt.

Aber auch das Verhalten des (deutschen) Gesetzgebers war und ist anachronistisch. Zugunsten der Rechteinhaber wurden u.a. die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie, der sog. Schutz technischer Maßnahmen und der Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gesetzlich verankert. Dieses gesetzgeberische Handeln ist nicht mehr konsens- und damit auch nicht zukunftsfähig. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, wird vermutlich aber noch eine Weile vergehen.

posted by Stadler at 14:30  

15.7.09

10 Jahre nach Napster

10 Jahre nach dem Start der ersten bekannten Filesharing-Plattform „Napster“ kämpft die Musikindustrie immer noch erfolglos mit denselben Mitteln gegen das Raubkopieren von Musik. Die Industrie hat die Herausforderung des Internets nie angenommen, sondern stets einen juristischen Abwehrkampf geführt. Der Versuch, mithilfe der Gerichte und des Gesetzgebers, das Filesharing zu unterbinden, ist gescheitert und das obwohl die Musikindustrie dank intensiver Lobbyarbeit immer schärfere gesetzliche Regelungen zu ihren Gunsten durchsetzen konnte. Zumindest gelingt es der Industrie nicht mehr, in dem Ausmaß wie früher Musik zu „verkaufen“.

Die Industrie hätte die Entwicklung selbst vermutlich in eine ganz andere Richtung lenken können, wenn man dem Internet von Anfang offen gegenüber gestanden und die sich bietenden Chancen genutzt hätte. Andy Müller-Maguhn vom CCC hat es einmal sehr treffend formuliert. Die Musikindustrie hat es in den 90’ern versäumt, dem zahlungswilligen Kunden mitzuteilen, wohin er das Geld überweisen kann.

Anstatt ihr eigenes Geschäft zu betreiben und Musik über das Netz anzubieten, war die Industrie mit ihrer rückwärts gewandten Haltung vielmehr auch noch Geburtshelfer einer Gegenbewegung, die gerade als Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogen ist und auch in Deutschland starken Aufwind verspürt.

Aber auch das Verhalten des (deutschen) Gesetzgebers war und ist anachronistisch. Zugunsten der Rechteinhaber wurden u.a. die Einschränkung des Rechts auf Privatkopie, der sog. Schutz technischer Maßnahmen und der Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gesetzlich verankert. Dieses gesetzgeberische Handeln ist nicht mehr konsens- und damit auch nicht zukunftsfähig. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, wird vermutlich aber noch eine Weile vergehen.

posted by Stadler at 13:30  

15.7.09

BVerfG: Beschlagnahme von E-Mails vom Mailserver des Providers

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.09 (Az.: 2 BvR 902/06) eine
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung
und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers des Beschwerdeführers richtete.

Das BVerfG stellt zunächst klar, dass solche Maßnahmen in das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs. 1 GG eingreifen. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen diesen Eingriff jedoch, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

posted by Stadler at 10:48  

15.7.09

BVerfG: Beschlagnahme von E-Mails vom Mailserver des Providers

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.09 (Az.: 2 BvR 902/06) eine
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung
und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers des Beschwerdeführers richtete.

Das BVerfG stellt zunächst klar, dass solche Maßnahmen in das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs. 1 GG eingreifen. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen diesen Eingriff jedoch, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

posted by Stadler at 09:48  

15.7.09

Hausarrest für Uploader

Amerika Du hast es besser. Dort gibt es wenigstens noch richtig spektakuläre Urteile.

Ein kalifornisches Gericht hat einen Blogger, der im letzten Jahr neun Songs der Band Guns N‘ Roses ins Netz gestellt hatte, zu zwei Monaten Hausarrest und einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Blogger muss außerdem in einem Werbespot des Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) auftreten.

Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 08:22  

15.7.09

Hausarrest für Uploader

Amerika Du hast es besser. Dort gibt es wenigstens noch richtig spektakuläre Urteile.

Ein kalifornisches Gericht hat einen Blogger, der im letzten Jahr neun Songs der Band Guns N‘ Roses ins Netz gestellt hatte, zu zwei Monaten Hausarrest und einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Blogger muss außerdem in einem Werbespot des Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) auftreten.

Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 07:22  

14.7.09

Der Fall Demjanjuk

Die Staatsanwaltschaft München I hat nunmehr Anklage gegen den 89-jährigen John Demjanjuk, wegen NS-Verbrechen im Konzentrationslager Sobibor, erhoben.

Um zu verstehen, worum es hier geht, muss man sich mit den Eckdaten des Falles vertraut machen. Ein junger Ukrainer wird, als er gerade Anfang 20 ist, zur roten Armee eingezogen, um gegen die Wehrmacht zu kämpfen. Er gerät in deutsche Kriegsgefangenschaft und wird von den Nazis (zwangsweise) als Wächter im KZ Sobibor eingesetzt. Zumindest nimmt das die Münchener Staatsanwaltschaft an, während Demjanjuk behauptet, gar nicht dort gewesen zu sein.

Pikant an dem Fall ist auch, dass Demjanjuk in den 70’er Jahren in Israel bereits in der Todeszelle saß, bis sich herausstelle, dass eine Verwechslung vorgelegen hat. Weil Demjanjuk nichts nachzuweisen war, haben die Israelis ihn wieder auf freien Fuß gesetzt. Was vor über 30 Jahren in Israel nicht gelungen ist, soll jetzt in München möglich sein, nämlich John Demjanjuk des Massenmordes bzw. der Beihilfe dazu, zu überführen. Die SZ spricht von einem der letzten großen Prozesse über Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Belege für unmittelbare Tathandlungen von Demjanjuk gibt es offenbar nicht. Alleine der Umstand, dass er von den Nazis zwangsweise als KZ-Aufseher eingesetzt worden sein soll, genügt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für eine Beihilfe zum Mord. Denn Demjanjuk hätte sich weigern müssen, für die Nazis als KZ-Wärter zu arbeiten, meint die Münchener Staatsanwaltschaft.

Darüber, ob sich diese Fragestellung von einem Büro oder einem Gerichtssaal in München aus, 65 Jahre nach Kriegsende, tatsächlich verlässlich beurteilen lässt, kann sich jedermann seine eigene Meinung bilden. Juristische Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Die Frage ist nämlich nur die, was man von einem im Tatzeitpunkt 23 Jahre alter ukrainischer Bauernsohn erwarten darf, der in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten ist und mit Sicherheit bereits einige Greueltaten der Nazis selbst miterlebt und von noch mehr solcher Taten gehört hatte.

Die Staatsanwaltschaft wird dem Einwand des Angeklagten, er hätte sich in einem Befehlsnotstand befunden, entgegenhalten, es gäbe keinen dokumentierten Fall in dem ein solcher Befehlsnotstand großartig sanktioniert worden wäre, abgesehen von ein wenig Prügel vielleicht. Ob diese Annahme tatsächlich statthaft ist und ob man von einem Kriegsgefangenen, der selbst Opfer des Naziregimes ist und um sein eigenes Leben fürchtet, ernsthaft erwarten kann, dass er den Befehl verweigert, wird das Landgericht zu klären haben. Die meisten Menschen hätten sich in dieser Situation vermutlich ebenso wie Demjanjuk verhalten und sich aus Angst – ob objektiv begründet oder nicht – nicht geweigert, die Befehle der NS auszuführen. Zum Helden sind nämlich nur die wenigsten geboren.

Der Fall Demjanjuk ist denkbar ungeeignet, als letzter großer NS-Prozess in die Geschichte einzugehen, sondern er zeigt vielmehr, wie groß die Probleme der deutschen Justiz nach wie vor sind, zu einer sachgerechten Aufarbeitung des NS-Regimes zu finden.

Der Umstand, dass man in den 50’er und 60’er Jahren in Deutschland die Täter nicht verfolgt hat, von Mitläufern möchte ich erst gar nicht reden, wird nicht dadurch kompensiert, dass man jetzt Opfer zu Tätern erklärt. Dieses Strafverfahren beinhaltet die Gefahr, dass nicht Unrecht bestraft wird, sondern neues Unrecht begangen wird.

posted by Stadler at 22:20  

14.7.09

Der Fall Demjanjuk

Die Staatsanwaltschaft München I hat nunmehr Anklage gegen den 89-jährigen John Demjanjuk, wegen NS-Verbrechen im Konzentrationslager Sobibor, erhoben.

Um zu verstehen, worum es hier geht, muss man sich mit den Eckdaten des Falles vertraut machen. Ein junger Ukrainer wird, als er gerade Anfang 20 ist, zur roten Armee eingezogen, um gegen die Wehrmacht zu kämpfen. Er gerät in deutsche Kriegsgefangenschaft und wird von den Nazis (zwangsweise) als Wächter im KZ Sobibor eingesetzt. Zumindest nimmt das die Münchener Staatsanwaltschaft an, während Demjanjuk behauptet, gar nicht dort gewesen zu sein.

Pikant an dem Fall ist auch, dass Demjanjuk in den 70’er Jahren in Israel bereits in der Todeszelle saß, bis sich herausstelle, dass eine Verwechslung vorgelegen hat. Weil Demjanjuk nichts nachzuweisen war, haben die Israelis ihn wieder auf freien Fuß gesetzt. Was vor über 30 Jahren in Israel nicht gelungen ist, soll jetzt in München möglich sein, nämlich John Demjanjuk des Massenmordes bzw. der Beihilfe dazu, zu überführen. Die SZ spricht von einem der letzten großen Prozesse über Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Belege für unmittelbare Tathandlungen von Demjanjuk gibt es offenbar nicht. Alleine der Umstand, dass er von den Nazis zwangsweise als KZ-Aufseher eingesetzt worden sein soll, genügt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für eine Beihilfe zum Mord. Denn Demjanjuk hätte sich weigern müssen, für die Nazis als KZ-Wärter zu arbeiten, meint die Münchener Staatsanwaltschaft.

Darüber, ob sich diese Fragestellung von einem Büro oder einem Gerichtssaal in München aus, 65 Jahre nach Kriegsende, tatsächlich verlässlich beurteilen lässt, kann sich jedermann seine eigene Meinung bilden. Juristische Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Die Frage ist nämlich nur die, was man von einem im Tatzeitpunkt 23 Jahre alter ukrainischer Bauernsohn erwarten darf, der in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten ist und mit Sicherheit bereits einige Greueltaten der Nazis selbst miterlebt und von noch mehr solcher Taten gehört hatte.

Die Staatsanwaltschaft wird dem Einwand des Angeklagten, er hätte sich in einem Befehlsnotstand befunden, entgegenhalten, es gäbe keinen dokumentierten Fall in dem ein solcher Befehlsnotstand großartig sanktioniert worden wäre, abgesehen von ein wenig Prügel vielleicht. Ob diese Annahme tatsächlich statthaft ist und ob man von einem Kriegsgefangenen, der selbst Opfer des Naziregimes ist und um sein eigenes Leben fürchtet, ernsthaft erwarten kann, dass er den Befehl verweigert, wird das Landgericht zu klären haben. Die meisten Menschen hätten sich in dieser Situation vermutlich ebenso wie Demjanjuk verhalten und sich aus Angst – ob objektiv begründet oder nicht – nicht geweigert, die Befehle der NS auszuführen. Zum Helden sind nämlich nur die wenigsten geboren.

Der Fall Demjanjuk ist denkbar ungeeignet, als letzter großer NS-Prozess in die Geschichte einzugehen, sondern er zeigt vielmehr, wie groß die Probleme der deutschen Justiz nach wie vor sind, zu einer sachgerechten Aufarbeitung des NS-Regimes zu finden.

Der Umstand, dass man in den 50’er und 60’er Jahren in Deutschland die Täter nicht verfolgt hat, von Mitläufern möchte ich erst gar nicht reden, wird nicht dadurch kompensiert, dass man jetzt Opfer zu Tätern erklärt. Dieses Strafverfahren beinhaltet die Gefahr, dass nicht Unrecht bestraft wird, sondern neues Unrecht begangen wird.

posted by Stadler at 21:20  

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 13:45  

14.7.09

Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Facebook & Co. wegen deren Nutzungsbedingungen ab

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom 14.07.09 gegen die sozialen Netzwerke MySpace, Facebook, Lokalisten, wer-kennt-wen.de und Xing Unterlassungsverfahren eingeleitet.

Der Verband forderte die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Nutzung personenbezogener Daten schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. Die Nutzer müssen nach Ansicht der Verbraucherschützer auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch urheberrechtliche Klauseln wurden beanstandet, vor allem wegen den z.T. sehr umfangreichen Nutzungsrechten an Inhalten und Bildern die von den Nutzern eingestellt werden.

posted by Stadler at 13:15  
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