Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.7.09

BVerfG: Beschlagnahme von E-Mails vom Mailserver des Providers

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.06.09 (Az.: 2 BvR 902/06) eine
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung
und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers des Beschwerdeführers richtete.

Das BVerfG stellt zunächst klar, dass solche Maßnahmen in das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs. 1 GG eingreifen. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen diesen Eingriff jedoch, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

posted by Stadler at 09:48  

Ein Kommentar

  1. […] Maßnahme ist auf Basis des deutschen Rechts grundsätzlich denkbar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Mailserver des […]

    Pingback by Schwäbischer Richter lässt Facebook Account beschlanahmen « Photogene — 10.02, 2012 @ 17:35

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