Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.
Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.
Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.
Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.
Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.
Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.
posted by Stadler at 12:45
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom 14.07.09 gegen die sozialen Netzwerke MySpace, Facebook, Lokalisten, wer-kennt-wen.de und Xing Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Der Verband forderte die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Nutzung personenbezogener Daten schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. Die Nutzer müssen nach Ansicht der Verbraucherschützer auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch urheberrechtliche Klauseln wurden beanstandet, vor allem wegen den z.T. sehr umfangreichen Nutzungsrechten an Inhalten und Bildern die von den Nutzern eingestellt werden.
posted by Stadler at 12:15
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Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.
Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.
Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.
Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.
posted by Stadler at 11:35
Gestern habe ich über einen Brief an Bundespräsident Köhler berichtet, den ich für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur verfasst habe.
Es gibt mittlerweile ein Antwortschreiben des Bundespräsidialamtes vom 13.07.09, in dem mir mitgeteilt wird, dass man zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten möchte. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Entscheidung des Bundesrats von letzter Woche allerdings mittlerweile beeendet.
Das Schreiben des Bundespräsidialamtes schließt mit dem Satz: „Ihre Ausführungen wird er (der Bundespräsident, Anm. des Verfassers) berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind„.
Man darf also gespannt sein, ob Horst Köhler dieses evident verfassungswidrige Gesetz beanstanden wird.
posted by Stadler at 10:48
Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.
Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.
Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.
Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.
posted by Stadler at 10:35
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Gestern habe ich über einen Brief an Bundespräsident Köhler berichtet, den ich für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur verfasst habe.
Es gibt mittlerweile ein Antwortschreiben des Bundespräsidialamtes vom 13.07.09, in dem mir mitgeteilt wird, dass man zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten möchte. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Entscheidung des Bundesrats von letzter Woche allerdings mittlerweile beeendet.
Das Schreiben des Bundespräsidialamtes schließt mit dem Satz: „Ihre Ausführungen wird er (der Bundespräsident, Anm. des Verfassers) berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind„.
Man darf also gespannt sein, ob Horst Köhler dieses evident verfassungswidrige Gesetz beanstanden wird.
posted by Stadler at 09:48
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Der Volltext der Entscheidung des BGH vom 23.06.09 (Az.: VI ZR 196/08) zum Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ ist jetzt bei Telemedicus online.
posted by Stadler at 16:19
Kommentare deaktiviert für Urteil spickmich.de ist online
Lesetipp:
Ein sehr guter, analytischer Artikel von Jakob Jochmann zum Zustand der Medien in der Debatte über Netzsperren.
Für den Autor deutet der Umstand, dass Familineminsterin von der Leyen in der politischen Diskussion Unwahrheiten verbreiten kann, ohne von den traditionellen Medien dafür gerügt zu werden, auf eine Medienkrise hin.
Einer der Kernsätze seines Beitrags lauet:
„Nach Jahren der Sabine Christiansenisierung der Politik, in denen Fernsehen aber auch Print immer häufiger ein willfähriges Forum für politische Scheindebatten bieten, ähnelt die Situation der deutschen Medien in manchen Punkten der Situation des Medienversagens in den USA. Wenn spin doctors unwidersprochen die öffentliche Meinung manipulieren, kommt schlechte Politik dabei heraus.„
posted by Stadler at 16:10
Der Volltext der Entscheidung des BGH vom 23.06.09 (Az.: VI ZR 196/08) zum Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ ist jetzt bei Telemedicus online.
posted by Stadler at 15:19
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Lesetipp:
Ein sehr guter, analytischer Artikel von Jakob Jochmann zum Zustand der Medien in der Debatte über Netzsperren.
Für den Autor deutet der Umstand, dass Familineminsterin von der Leyen in der politischen Diskussion Unwahrheiten verbreiten kann, ohne von den traditionellen Medien dafür gerügt zu werden, auf eine Medienkrise hin.
Einer der Kernsätze seines Beitrags lauet:
„Nach Jahren der Sabine Christiansenisierung der Politik, in denen Fernsehen aber auch Print immer häufiger ein willfähriges Forum für politische Scheindebatten bieten, ähnelt die Situation der deutschen Medien in manchen Punkten der Situation des Medienversagens in den USA. Wenn spin doctors unwidersprochen die öffentliche Meinung manipulieren, kommt schlechte Politik dabei heraus.„
posted by Stadler at 15:10
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