Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 13:45  

7 Comments

  1. Ein Politiker hat die Unwahrheit gesagt? Räumt die Seite 1 frei!

    Reality Check: Sie hat nicht gesagt "In Indien ist Kinderpornografie legal", sondern "aber man gerät an Grenzen, wenn der Server zum Beispiel in Indien steht". Das kann alles mögliche heißen.

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 14:02

  2. Tja, wieder mal erwischt!

    Comment by RA JM — 14.07, 2009 @ 14:12

  3. Kommando zurück – der Teil ist wohl im bei netzpolitik.org zu hörenden Radiointerview geschnitten worden. Sie sagte wirklich etwas, von einem Land "ohne Ächtung" von Kinderpornografie.

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 14:18

  4. @Anonym: Du solltest Dich mit wörtlicher Rede (Zitat) zurückhalten, wenn Du nur etwas sinngemäß wiedergibst. Sie sagte (ich habs grad nochmal rausgeschrieben):

    "Sie haben Recht, das erste Ziel muß sein, die Täter stellen, dass ist Polizeiarbeit, und das zweite entscheidende Ziel muß sein, die Quellen löschen, auf dem Server, da wo sie sind. Aber, dann gerät man an seine Grenzen wenn der Server zum Beispiel in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornographie hat. Da können Sie nicht mehr löschen."

    Und "keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornographie" ist wirklich nicht mehrdeutig … ;-)

    Comment by trigger — 14.07, 2009 @ 14:56

  5. @Alex:
    In Indien ist das "verboten". So wie in Deutschland ein Ladendiebstahl.
    "Aächtugn" geht über das Juristische hinaus ins Emotionale.

    Genau das scheint mir zu sein,w as die MInisterin will – Kinderpornographie als quais übergesetzlicher Notstand der alles rechtfertigt.

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 15:57

  6. wieso wird eigentlich noch immer mit beschönigenden begriffen wie "unwahrheiten" und "falschen tatsachenbehauptungen" gearbeitet? vdL manipuliert und lügt vorsätzlich wie gedruckt, um ihre ziele zu erreichen, das kann man gar nicht oft und deutlich genug sagen.

    Comment by Anonymous — 15.07, 2009 @ 16:17

  7. Eine Person der Öffentlichkeit und der Regierung sollte schon wissen wann sie mal besser nichts sagt…

    "zum Beispiel" bedeutet "eines unter vielen ähnlichen"

    Noch dazu sind die meisten solcher seiten in den USA und Deutschland wie man beim ak-zensur sehr schön sieht.

    MfG
    Seth

    Comment by Seth — 16.07, 2009 @ 15:34

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