Nach der Diskussion, die in Deutschland seit Wochen zum Thema der geplanten Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Datennetzen geführt wird, hätte man sich eigentlich erhoffen dürfen, dass das BKA wenigstens auf internationaler Ebene primär dafür eintritt, die Täter zu ergreifen und kinderpornografische Inhalte tatsächlich zu löschen.
Aber weit gefehlt. Das zuständige europäische Interpolgremium hat auf Empfehlung des BKA nämlich unlängst folgendes beschlossen:
1. Die nationalen Zentralbüros der europäischen Interpol-Mitgliedsstaaten forcieren ihre Maßnahmen gegen die weltweite Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen zu Webseiten mit kinderpornografischen Bildinhalten.
2. Basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten wird die Erstellung einer globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen (URL) durch das Interpol-Generalsekretariat in Lyon angeregt.
Es soll also jetzt eine globale Sperrliste geschaffen werden. Die verfehlte nationale Sicherheitspolitik wird damit weiter auf die internationale Ebene getragen, obwohl man gerade dort, effektive Maßnahmen ergreifen könnte. Versteht man es wirklich nicht?
Quelle: Presseportal
posted by Stadler at 15:18
Kommentare deaktiviert für Auch Interpol setzt primär auf Access-Sperren
Diese Europawahl hat das Ende einer Volkspartei (SPD) eingeläutet und den Einzug der (schwedischen) Piratenpartei ins EU-Parlament gebracht. In Deutschland haben die Piraten immerhin 0,9 Prozent der Stimmen erhalten, vermutlich überwiegend von internetaffinen Menschen.
Durch konstruktive Vorschläge oder die Mitarbeit bei Projekten oder Aktionen, gerade auch im Netz, ist die deutsche Piratenpartei allerdings bislang nicht wirklich aufgefallen. Eine vernünftige Programmatik lässt sich bisher auch nicht erkennen. Dass für eine radikale Änderung des Urheberrechts eingetreten wird, liest man ständig. Schaut man sich auf der Website um, ist dort insoweit nicht viel mehr zu finden, als die Forderung nach einem mehr oder weniger bedingslosen Recht auf Privatkopie. Ein durchaus bescheidener inhaltlicher Beitrag.
Von den Piraten gehen derzeit kaum Impulse aus. Sie sind daher (bislang) politisch verzichtbar. Ein guter Kommentar zum Thema findet sich im Notizblog.
posted by Stadler at 14:50
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Welt Online meldet, dass die Innenministerkonferenz als Reaktion auf Winnenden ein Verbot von Killerspielen beschlossen hat.
Das scheint mir ziemlich kalter Wahlkampfkaffee zu sein. Denn gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten bzw. in die Liste jugendgefährender Schriften aufgenommen. Das Problem bleibt weiterhin, wie man „Killerspiele“ überhaupt definieren will und welche Spiele im Einzelnen als gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend einzustufen sind.
posted by Stadler at 13:50
Welt Online meldet, dass die Innenministerkonferenz als Reaktion auf Winnenden ein Verbot von Killerspielen beschlossen hat.
Das scheint mir ziemlich kalter Wahlkampfkaffee zu sein. Denn gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten bzw. in die Liste jugendgefährender Schriften aufgenommen. Das Problem bleibt weiterhin, wie man „Killerspiele“ überhaupt definieren will und welche Spiele im Einzelnen als gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend einzustufen sind.
posted by Stadler at 12:50
Der Streit um Google Street View scheint zu eskalieren. Der hanseatische Datenschutzbeauftragte teilt in einer Presseerklärung mit, Google würde sich weiterhin weigern, KFZ-Kennzeichen und Gesichter von Personen auch in den Rohdaten unkenntlich zu machen.
Der Datenschutzbeauftragte Caspar bereitet deshalb eine Löschungsanordung gegen Google auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Caspar ermunterte außerdem die zuständigen Landesbehörden zu prüfen, ob die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.
posted by Stadler at 12:36
Kommentare deaktiviert für Google Street View: Hamburger Datenschutzbeauftragter bereitet Löschungsanordnung vor
Der Streit um Google Street View scheint zu eskalieren. Der hanseatische Datenschutzbeauftragte teilt in einer Presseerklärung mit, Google würde sich weiterhin weigern, KFZ-Kennzeichen und Gesichter von Personen auch in den Rohdaten unkenntlich zu machen.
Der Datenschutzbeauftragte Caspar bereitet deshalb eine Löschungsanordung gegen Google auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Caspar ermunterte außerdem die zuständigen Landesbehörden zu prüfen, ob die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.
posted by Stadler at 11:36
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Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat einen Beitrag mit der Überschrift „CDU: Kampf gegen Kinderpornographie im Internet scheitert am BKA-Dienstweg“ veröffentlicht, der schon eifrig via Twitter und über diverse Blogs wiedergekäut wird.
Inhaltlich findet man freilich nichts Neues, denn was die Abgeordnete Krogmann auf „abgeordnetenwatch.de“ ausgeführt hat, nämlich, dass sich das BKA nicht direkt an ausländische Hoster wendet, sondern den offiziellen Dienstweg über die ausländischen Behörden beschreitet, hat der Vertreter des BKA in der Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss am 27.05.09 bereits erläutert.
Ob das BKA in die Souveränität eines fremden Staates eingreift, wenn es sich direkt an ausländische Host-Provider wendet oder ob unsere Verfassung ein solches Vorgehen nicht geradezu verlangt, ist eine interessante Frage. Sie zeigt aber, wo die eigentlichen Probleme liegen. Wenn alle Staaten meinen, sie würden mit Access-Blockaden mehr erreichen als im Wege einer koordinierten internationalen Zusammenarbeit, dann wird auch die Neigung abnehmen, die bestehenden Defizite zu beseitigen und für effektive international wirkende Mechanismen zu sorgen.
Der eigentliche Denkfehler besteht einmal mehr in dem Glauben, die Probleme national lösen zu können. Das Internet macht an Landesgrenzen nicht halt, weshalb es bereits im Ansatz verfehlt ist, nationale Service-Provider zur Blockade ausländischer Websites anzuhalten. Die Bekämpfung von Kinderpornografie erfordert eine engmaschige internationale Zusammenarbeit, die zügig und unbürokratisch reagiert.
posted by Stadler at 18:20
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat einen Beitrag mit der Überschrift „CDU: Kampf gegen Kinderpornographie im Internet scheitert am BKA-Dienstweg“ veröffentlicht, der schon eifrig via Twitter und über diverse Blogs wiedergekäut wird.
Inhaltlich findet man freilich nichts Neues, denn was die Abgeordnete Krogmann auf „abgeordnetenwatch.de“ ausgeführt hat, nämlich, dass sich das BKA nicht direkt an ausländische Hoster wendet, sondern den offiziellen Dienstweg über die ausländischen Behörden beschreitet, hat der Vertreter des BKA in der Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss am 27.05.09 bereits erläutert.
Ob das BKA in die Souveränität eines fremden Staates eingreift, wenn es sich direkt an ausländische Host-Provider wendet oder ob unsere Verfassung ein solches Vorgehen nicht geradezu verlangt, ist eine interessante Frage. Sie zeigt aber, wo die eigentlichen Probleme liegen. Wenn alle Staaten meinen, sie würden mit Access-Blockaden mehr erreichen als im Wege einer koordinierten internationalen Zusammenarbeit, dann wird auch die Neigung abnehmen, die bestehenden Defizite zu beseitigen und für effektive international wirkende Mechanismen zu sorgen.
Der eigentliche Denkfehler besteht einmal mehr in dem Glauben, die Probleme national lösen zu können. Das Internet macht an Landesgrenzen nicht halt, weshalb es bereits im Ansatz verfehlt ist, nationale Service-Provider zur Blockade ausländischer Websites anzuhalten. Die Bekämpfung von Kinderpornografie erfordert eine engmaschige internationale Zusammenarbeit, die zügig und unbürokratisch reagiert.
posted by Stadler at 17:20
Kommentare deaktiviert für Scheitert die Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz tatsächlich am BKA-Dienstweg?
Nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) sind Access-Provider nicht verpflichtet, über diejenigen Daten, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben, gegenüber einem Rechteinhaber Auskunft zu erteilen. Konkret ging es um ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG wegen des Vorwurfs eines urheberrechtswidrigen Filesharings.
Privaten Unternehmen, die die auf Vorrat gespeicherten Daten zur Durchsetzung eigener Ansprüche verwenden wollen, haben danach keine rechtliche Möglichkeit, die Preisgabe dieser Verkehrsdaten zu verlangen.
Quelle: Beck-Blog
posted by Stadler at 10:10
Anthony La Russa, Manager der St. Louis Cardinals hat Twitter beim Superior Court des Staates Kalifornien verklagt, nachdem ein Unbekannter einen Twitter Account „TonyLaRussa“ angelegt hatte, dort das Foto des Sportmanagers eingestellt und einige Tweets veröffentlicht hat, die sich auf die Cardinals bezogen. Einer vorgerichtlichen Unterlassungsaufforderung hatte Twitter offenbar nicht Folge geleistet.
Angesichts der Vielzahl von Fake-Accounts bei Twitter eine interessante und relevante Fragestellung.
Quelle: Citizen Media Law Project
posted by Stadler at 09:54
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