Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.6.09

Surfprotokollierung durch das BSI kommt wohl doch

Das umstrittene BSI-Gesetz, dessen Entwurf in § 5 eine Befugnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorsieht, bei der Kommunikation des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten, kommt nun offenbar doch. Im Innenausschuss des Bundestages wurden zwar noch Korrekturen vorgenommen, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 des ursprünglichen Entwurfs blieb aber unangetastet.

Damit erhält das BSI u.a. auch die Befugnis, die Websites des Bundes zu loggen und entsprechend auszuwerten. Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorgesehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Surfprotokollierung.

Bevor man sich dieser Einschätzung vorschnell anschließt, sollte man sich freilich klar machen, dass der Bund damit nichts anderes macht, als das was fast jeder Betreiber eines Webservers macht, er führt Logdateien. Das machen die Bundesbehörden vermutlich bereits jetzt, künftig dann eben auf gesetzlicher Grundlage.

Die Einschätzung des AK Vorrat, dass User damit anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden können(§ 113 TKG)und das Gesetz deshalb verfassungswidrig ist, teile ich nicht. Das Problem ist insoweit einmal mehr wohl eher die problematische Vorschrift des § 113 TKG.

posted by Stadler at 13:45  

9.6.09

Surfprotokollierung durch das BSI kommt wohl doch

Das umstrittene BSI-Gesetz, dessen Entwurf in § 5 eine Befugnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorsieht, bei der Kommunikation des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten, kommt nun offenbar doch. Im Innenausschuss des Bundestages wurden zwar noch Korrekturen vorgenommen, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 des ursprünglichen Entwurfs blieb aber unangetastet.

Damit erhält das BSI u.a. auch die Befugnis, die Websites des Bundes zu loggen und entsprechend auszuwerten. Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorgesehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Surfprotokollierung.

Bevor man sich dieser Einschätzung vorschnell anschließt, sollte man sich freilich klar machen, dass der Bund damit nichts anderes macht, als das was fast jeder Betreiber eines Webservers macht, er führt Logdateien. Das machen die Bundesbehörden vermutlich bereits jetzt, künftig dann eben auf gesetzlicher Grundlage.

Die Einschätzung des AK Vorrat, dass User damit anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden können(§ 113 TKG)und das Gesetz deshalb verfassungswidrig ist, teile ich nicht. Das Problem ist insoweit einmal mehr wohl eher die problematische Vorschrift des § 113 TKG.

posted by Stadler at 12:45  

9.6.09

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.04.2009 – 4 U 216/08) vertritt die Ansicht, dass für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, auch der Umstand spricht, dass ein pauschalierter Schadensersatz von EUR 100,- gefordert wird, zumal dann, wenn die Abmahntätigkeit ein Volumen erreicht hat (dort ca. 60 – 80 Abmahnungen) die nicht in Relation zum Umfang des eigenen Geschäftsbetriebs steht.

Wen stystematisch bei jeder Abmahnung zusätzlich pauschal EUR 100,- Schadensersatz gefordert werden, spricht dies nach Ansicht des OLG Hamm nämlich für die Absicht, dass mit der Abmahntätigkeit primär Einnahmen erzielt werden sollen.

posted by Stadler at 10:36  

9.6.09

Notruf für das Internet

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das Projekt „Web-Patrol“ vorgestellt. Es soll eine Art Notrufsäule für das Internet entstehen. Die pressemitteilung des BDK erklärt dazu:

„Im Falle des Findens von Webangeboten mit suspektem Inhalt (z.B. Kinderpornografie, radikales Gedankengut, Chatinhalte mit Ankündigungen von Suizid/Amoklauf, verbale/sexuelle Belästigung innerhalb von Chatrooms usw.) kann der User durch einfaches Anklicken eines zusätzlichen Buttons im Browser eine automatisch generierte Meldung an eine Clearing-Stelle absetzen, die sich dann um den Sachverhalt unmittelbar kümmert.“

Ich weiß noch nicht so recht, was ich davon halten soll. Wird diese Clearing-Stelle personell und technisch so ausgestattet sein, dass es wirklich gelingt, die relevanten Informationen zeitnah zu filtern und sofort an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben? Wird diese Clearingstelle eine polizeiliche Stelle sein?

Richtig am Ansatz des BDK ist jedenfalls die Forderung nach einer „Kripo 2.0“, also einer besseren technischen Ausstattung und Schulung der Polizei.

posted by Stadler at 10:20  

9.6.09

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.04.2009 – 4 U 216/08) vertritt die Ansicht, dass für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, auch der Umstand spricht, dass ein pauschalierter Schadensersatz von EUR 100,- gefordert wird, zumal dann, wenn die Abmahntätigkeit ein Volumen erreicht hat (dort ca. 60 – 80 Abmahnungen) die nicht in Relation zum Umfang des eigenen Geschäftsbetriebs steht.

Wen stystematisch bei jeder Abmahnung zusätzlich pauschal EUR 100,- Schadensersatz gefordert werden, spricht dies nach Ansicht des OLG Hamm nämlich für die Absicht, dass mit der Abmahntätigkeit primär Einnahmen erzielt werden sollen.

posted by Stadler at 09:36  

9.6.09

Notruf für das Internet

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das Projekt „Web-Patrol“ vorgestellt. Es soll eine Art Notrufsäule für das Internet entstehen. Die pressemitteilung des BDK erklärt dazu:

„Im Falle des Findens von Webangeboten mit suspektem Inhalt (z.B. Kinderpornografie, radikales Gedankengut, Chatinhalte mit Ankündigungen von Suizid/Amoklauf, verbale/sexuelle Belästigung innerhalb von Chatrooms usw.) kann der User durch einfaches Anklicken eines zusätzlichen Buttons im Browser eine automatisch generierte Meldung an eine Clearing-Stelle absetzen, die sich dann um den Sachverhalt unmittelbar kümmert.“

Ich weiß noch nicht so recht, was ich davon halten soll. Wird diese Clearing-Stelle personell und technisch so ausgestattet sein, dass es wirklich gelingt, die relevanten Informationen zeitnah zu filtern und sofort an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben? Wird diese Clearingstelle eine polizeiliche Stelle sein?

Richtig am Ansatz des BDK ist jedenfalls die Forderung nach einer „Kripo 2.0“, also einer besseren technischen Ausstattung und Schulung der Polizei.

posted by Stadler at 09:20  

8.6.09

Wiefelspütz und die Internetzensur

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz möchte die Internet-Zensur per Grundgesetz verbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Wenn man weiter liest, erfährt man, dass Wiefelspütz aus dem ungeschriebenen Computergrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht unlängst geschaffen hat, ein geschriebenes Internetgrundrecht machen möchte.

Leider formuliert Wiefelspütz nicht exakt, worum es ihm inhaltlich geht.

Das neue Computergrundrecht auf Schutz vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, das das BVerfG aus der Taufe gehoben hat, stellt eine Ausprägung des allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)dar.

Wenn Wiefelspütz allerdings von Zensur redet, dann müsste dieses „neue“ Grundrecht dogmatisch eher bei Art. 5 GG angesiedelt sein und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zuzuordnen sein. Der Verweis auf das neue „Computer-Grundrecht“ des BVerfG und die Absicht, das Internet vor Zensur zu schützen, passen also sachlich nicht zusammen. Der heimliche Zugriff des Staates auf informationstechnische Systeme einerseits und Eingriffe in Art. 5 GG andererseits sind grundverschiedende Dinge.

Wir haben es einmal mehr mit einem Fall von unreflektiertem Politikergeschwätz oder gezieltem Wahlkampfgetöse zu tun.

posted by Stadler at 18:07  

8.6.09

Wiefelspütz und die Internetzensur

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz möchte die Internet-Zensur per Grundgesetz verbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Wenn man weiter liest, erfährt man, dass Wiefelspütz aus dem ungeschriebenen Computergrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht unlängst geschaffen hat, ein geschriebenes Internetgrundrecht machen möchte.

Leider formuliert Wiefelspütz nicht exakt, worum es ihm inhaltlich geht.

Das neue Computergrundrecht auf Schutz vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, das das BVerfG aus der Taufe gehoben hat, stellt eine Ausprägung des allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)dar.

Wenn Wiefelspütz allerdings von Zensur redet, dann müsste dieses „neue“ Grundrecht dogmatisch eher bei Art. 5 GG angesiedelt sein und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zuzuordnen sein. Der Verweis auf das neue „Computer-Grundrecht“ des BVerfG und die Absicht, das Internet vor Zensur zu schützen, passen also sachlich nicht zusammen. Der heimliche Zugriff des Staates auf informationstechnische Systeme einerseits und Eingriffe in Art. 5 GG andererseits sind grundverschiedende Dinge.

Wir haben es einmal mehr mit einem Fall von unreflektiertem Politikergeschwätz oder gezieltem Wahlkampfgetöse zu tun.

posted by Stadler at 17:07  

8.6.09

Auch Interpol setzt primär auf Access-Sperren

Nach der Diskussion, die in Deutschland seit Wochen zum Thema der geplanten Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Datennetzen geführt wird, hätte man sich eigentlich erhoffen dürfen, dass das BKA wenigstens auf internationaler Ebene primär dafür eintritt, die Täter zu ergreifen und kinderpornografische Inhalte tatsächlich zu löschen.

Aber weit gefehlt. Das zuständige europäische Interpolgremium hat auf Empfehlung des BKA nämlich unlängst folgendes beschlossen:

1. Die nationalen Zentralbüros der europäischen Interpol-Mitgliedsstaaten forcieren ihre Maßnahmen gegen die weltweite Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen zu Webseiten mit kinderpornografischen Bildinhalten.

2. Basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten wird die Erstellung einer globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen (URL) durch das Interpol-Generalsekretariat in Lyon angeregt.

Es soll also jetzt eine globale Sperrliste geschaffen werden. Die verfehlte nationale Sicherheitspolitik wird damit weiter auf die internationale Ebene getragen, obwohl man gerade dort, effektive Maßnahmen ergreifen könnte. Versteht man es wirklich nicht?
Quelle: Presseportal

posted by Stadler at 16:18  

8.6.09

Piraten an die Macht?

Diese Europawahl hat das Ende einer Volkspartei (SPD) eingeläutet und den Einzug der (schwedischen) Piratenpartei ins EU-Parlament gebracht. In Deutschland haben die Piraten immerhin 0,9 Prozent der Stimmen erhalten, vermutlich überwiegend von internetaffinen Menschen.

Durch konstruktive Vorschläge oder die Mitarbeit bei Projekten oder Aktionen, gerade auch im Netz, ist die deutsche Piratenpartei allerdings bislang nicht wirklich aufgefallen. Eine vernünftige Programmatik lässt sich bisher auch nicht erkennen. Dass für eine radikale Änderung des Urheberrechts eingetreten wird, liest man ständig. Schaut man sich auf der Website um, ist dort insoweit nicht viel mehr zu finden, als die Forderung nach einem mehr oder weniger bedingslosen Recht auf Privatkopie. Ein durchaus bescheidener inhaltlicher Beitrag.

Von den Piraten gehen derzeit kaum Impulse aus. Sie sind daher (bislang) politisch verzichtbar. Ein guter Kommentar zum Thema findet sich im Notizblog.

posted by Stadler at 15:50  
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