Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.6.09

SPD-Parteitag ignoriert Antrag "Löschen statt sperren"

Eigentlich sollte auf dem gestrigen SPD-Parteitag über den Initiativantrag „Löschen statt sperren“ abgestimmt werden. Aber man hat sich entschlossen, den Antrag schlicht zu ignorieren. Offenbar hielt man bei der SPD bereits die Diskussion des Themas für medial unerwünscht. Die SPD hat bei diesem Thema augenscheinlich Angst davor, dass die Sachargumente nicht vermittelt werden können und man stattdessen im Wahlkampf in die Kinderpornoecke gedrängt wird. Aber wer soll andererseits eine Partei wählen, die so mutlos ist?

Update: Björn Böhning, Mitglied des SPD-Parteivorstandes, spricht davon, dass der Bundesparteitag die Debatte um die Internetsperren bewusst verschlafen habe. Das spricht irgendwie Bände. Dennoch will Böhning in der Partei weiter für seine Position und gegen den aktuellen Gesetesentwurf kämpfen. Und Böhning muss auch den Demagogen unseres Bildungsblattes trotzen. Siehe hierzu auch Stefan Niggemeier im BILDblog.

posted by Stadler at 13:20  

15.6.09

Kriminalitätsstatistik widerlegt Gesetzesbegründung zum Kinderporno-Sperrgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet den gesetzgeberischen Handlungsbedarf so:

„Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11 357 Fälle; Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2006: 7 318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111 Prozent festzustellen (von 2 936 auf 6 206 Fälle)“

In der gerade veröffentlichten PKS 2008 heißt es hierzu:

„Für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) ist, nachdem 2007 eine geringe Steigerung zu verzeichnen war, 2008 der niedrigste Wert (minus 5,6 auf 12.052 Fälle)seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. (…) Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um minus 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen“

Es wird nun zumindest eingeräumt, dass der starke Anstieg der polizeilichen Verdachtsfälle(denn mehr besagt die deutsche Kriminalitätssatistik nicht) im Jahr 2007 auf verstärkte polizeiliche Bemühungen zurückzuführen ist. Interessant ist auch, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern weiter zurückgeht und den niedrigsten Wert seit 1993 erreicht hat.

Die Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln ist sogar um 64,6 Prozent zurückgegangen.

Dieses Zahlenmaterial ist somit zur Begründung der Notwendigkeit von Access-Sperren nicht wirklich geeignet, sondern belegt, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung schlicht falsch sind.

posted by Stadler at 13:08  

15.6.09

Keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung durch allgemein gehaltene Klausel

Das OLG Köln (Urteil vom 29.04.2009 – 6 U 218/08) hat sich mit der Frage befasst unter welchen Voraussetzungen eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts standhält.

Zumindest eine allgemein gehalte Klausel, die die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen ermöglicht, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beanstanden.
Quelle: justiz.nrw.de

posted by Stadler at 10:48  

15.6.09

Die innenpolitische Sackgasse aka Schäuble

Hier gehts zum Schäubleweg. ;-)

posted by Stadler at 10:03  

15.6.09

Keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung durch allgemein gehaltene Klausel

Das OLG Köln (Urteil vom 29.04.2009 – 6 U 218/08) hat sich mit der Frage befasst unter welchen Voraussetzungen eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts standhält.

Zumindest eine allgemein gehalte Klausel, die die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen ermöglicht, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beanstanden.
Quelle: justiz.nrw.de

posted by Stadler at 09:48  

15.6.09

Die innenpolitische Sackgasse aka Schäuble

Hier gehts zum Schäubleweg. ;-)

posted by Stadler at 09:03  

13.6.09

Netzsperren: Die Ahnungslosigkeit der Bundesregierung

Wer schon immer der Meinung war, dass diese Bundesregierung keine Ahnung hat, der bekommt das jetzt auch noch schriftlich und zwar von der Bundesregierung selbst in Person von Staatssekretär Bernd Pfaffenbach. Wir werden in der Tat von (der) Laien regiert. Jetzt ist es amtlich.

posted by Stadler at 21:09  

13.6.09

Netzsperren: Die Ahnungslosigkeit der Bundesregierung

Wer schon immer der Meinung war, dass diese Bundesregierung keine Ahnung hat, der bekommt das jetzt auch noch schriftlich und zwar von der Bundesregierung selbst in Person von Staatssekretär Bernd Pfaffenbach. Wir werden in der Tat von (der) Laien regiert. Jetzt ist es amtlich.

posted by Stadler at 20:09  

10.6.09

Beschließt der Bundestag das Sperrgesetz doch noch vor den Wahlen?

Nach der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sah es kurzzeitig so aus, als würde das Gesetz doch nicht oder nicht mehr vor den Wahlen kommen. Denn die Mehrheit der Sachverständigen hat erhebliche (verfassungsrechtliche) Bedenken geäußert und die SPD-Fraktion sah erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Wie man jetzt allerdings hört, soll ein geänderter Entwurf doch noch vor der Sommerpause des Parlaments, also bis Anfang Juli, vom Bundestag beschlossen werden. Wie der geänderte Entwurf aussieht, ist derzeit noch unklar.

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken können aber kaum vollständig ausgeräumt werden, ohne den grundsätzlichen Sperransatz über Bord zu werfen.

Was die Politik auch weiterhin negiert, ist der Umstand, dass man durch diese Regelung eine Sperr- und Zensurinfrastruktur schafft, die bereits jetzt Begehrlichkeiten weckt und die künftig die Grundlage dafür bilden wird, beliebige Inhalte, die als unerwünscht angesehen werden, zu blockieren.

Sobald man damit anfängt, den Zugangsprovider und damit den Postboten zu verpflichten, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, setzt man einen Automatismus in Gang, den die Politik nicht mehr kontrollieren und stoppen kann.

Manche Gerichte, wie das Landgericht Hamburg, sehen den Zugangsprovider schon heute als (mittelbaren) Störer an, halten aber Sperrmaßnahmen durch ihn für (noch) nicht zumutbar, weil es derzeit noch zu aufwendig sei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn der Staat allerdings die Access-Provider mit dem geplanten § 8a TMG ohnehin dazu verpflichtet, diese technischen Voraussetzungen zu schaffen und tagtäglich hunderte von kinderpornografischen Websites auszublenden, dann kann der Provider ohne großen zusätzlichen Aufwand in Zukunft auch andere Inhalte die man aus ganz verschiedenen Gründen für rechtswidrig halten wird, sperren.

Die Musikindustrie hat ohnehin bereits eine Ausweitung dieser Zugangssperrung auf urheberrechtsverletzende Inhalte gefordert. Naeheliegend ist es sicher auch, alles zu blockieren, was man als jugendgefährdend einstuft, von den „Killerspielen“ bis zu gewöhnlichem Erotik-Content. Über die „Sperrung“ von Glückspielseiten, rechtsradikalen oder islamistischen Sites wurde auch schon diskutiert.

Wenn man außerdem sieht, dass Bundesbehörden bereits jetzt Druck auf Provider ausüben, um satirische und regierungskritische Websites vom Netz zu bekommen, ist es nicht übertrieben und nur angebracht, insoweit von einer Zensurinfrastruktur und der Gefahr einer Zensur zu sprechen.

Das ganze wird verstärkt durch den Effekt, den der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung des Bundestages als „Overblocking“ bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, dass solche Access-Sperren selten exakt und zielgenau möglich sind, sondern häufig eine Reihe legaler Webseiten gleichsam mitgesperrt werden.

Je stärker der Anwendungsbereich solcher Zugangsblockaden ausgeweitet wird, umso mehr wird sich dieser Effekt des Overblocking auch insgesamt bemerkbar machen und dazu führen, dass eine sehr große Zahl legaler Websites ausgeblendet wird.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, besteht darin, strikt an einem technisch neutralen Ansatz festzuhalten. Telekommunikationsdienstleister zu denen die Access-Provider gehören, ermöglichen nur den Zugang zu Datennetzen und übermitteln Daten. Diese technischen Dienstleister sind deshalb von vornherein der falsche Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle von Inhalten, zumal sie diese Inhalte auch nicht beherrschen. Die Politik muss endlich begreifen, dass die Vorstellung vom Zugangsprovider als Blockwart bereits im Ansatz verfehlt ist.

Es geht hier auch nicht darum, einen rechtsfreien Raum Internet zu beschwören, sondern darum, die Finger von den technischen Strukturen zu lassen.

Die Entscheidung dieser grundlegenden Fragen bedarf einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskusssion, der sich die Bundesregierung nicht stellen will.

Ursula von der Leyen hat zunächst offenbar gemeint, es könne bei diesem Thema nicht schwer sein, Emotionen zu erzeugen, die sich über alle Fakten hinwegsetzen. Der für sie überraschende und heftige Widerstand aus der Netzgemeinde konnte sie freilich nicht von ihrem Kurs abbringen, denn dazu hätte sie Fehler eingestehen müssen.

Die SPD gab sich zwischenzeitlich als Bedenkenträger, der aber anschließend – so kennen wir die Partei seit Jahren – fast jeden faulen Kompromiss mitträgt.

Ich bin gespannt, wieviele vernünftige Abgeordnete mit ausreichendem rechtsstaatlichen Bewusstsein sich gegen dieses Gesetzesvorhaben stellen werden. Für die Abgeordneten der SPD-Fraktion bietet sich die einmalige Gelegenheit, bei der Netzgemeinde punkten, anstatt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit auch noch zu verspielen.

posted by Stadler at 14:25  

10.6.09

Beschließt der Bundestag das Sperrgesetz doch noch vor den Wahlen?

Nach der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sah es kurzzeitig so aus, als würde das Gesetz doch nicht oder nicht mehr vor den Wahlen kommen. Denn die Mehrheit der Sachverständigen hat erhebliche (verfassungsrechtliche) Bedenken geäußert und die SPD-Fraktion sah erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Wie man jetzt allerdings hört, soll ein geänderter Entwurf doch noch vor der Sommerpause des Parlaments, also bis Anfang Juli, vom Bundestag beschlossen werden. Wie der geänderte Entwurf aussieht, ist derzeit noch unklar.

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken können aber kaum vollständig ausgeräumt werden, ohne den grundsätzlichen Sperransatz über Bord zu werfen.

Was die Politik auch weiterhin negiert, ist der Umstand, dass man durch diese Regelung eine Sperr- und Zensurinfrastruktur schafft, die bereits jetzt Begehrlichkeiten weckt und die künftig die Grundlage dafür bilden wird, beliebige Inhalte, die als unerwünscht angesehen werden, zu blockieren.

Sobald man damit anfängt, den Zugangsprovider und damit den Postboten zu verpflichten, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, setzt man einen Automatismus in Gang, den die Politik nicht mehr kontrollieren und stoppen kann.

Manche Gerichte, wie das Landgericht Hamburg, sehen den Zugangsprovider schon heute als (mittelbaren) Störer an, halten aber Sperrmaßnahmen durch ihn für (noch) nicht zumutbar, weil es derzeit noch zu aufwendig sei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn der Staat allerdings die Access-Provider mit dem geplanten § 8a TMG ohnehin dazu verpflichtet, diese technischen Voraussetzungen zu schaffen und tagtäglich hunderte von kinderpornografischen Websites auszublenden, dann kann der Provider ohne großen zusätzlichen Aufwand in Zukunft auch andere Inhalte die man aus ganz verschiedenen Gründen für rechtswidrig halten wird, sperren.

Die Musikindustrie hat ohnehin bereits eine Ausweitung dieser Zugangssperrung auf urheberrechtsverletzende Inhalte gefordert. Naeheliegend ist es sicher auch, alles zu blockieren, was man als jugendgefährdend einstuft, von den „Killerspielen“ bis zu gewöhnlichem Erotik-Content. Über die „Sperrung“ von Glückspielseiten, rechtsradikalen oder islamistischen Sites wurde auch schon diskutiert.

Wenn man außerdem sieht, dass Bundesbehörden bereits jetzt Druck auf Provider ausüben, um satirische und regierungskritische Websites vom Netz zu bekommen, ist es nicht übertrieben und nur angebracht, insoweit von einer Zensurinfrastruktur und der Gefahr einer Zensur zu sprechen.

Das ganze wird verstärkt durch den Effekt, den der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung des Bundestages als „Overblocking“ bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, dass solche Access-Sperren selten exakt und zielgenau möglich sind, sondern häufig eine Reihe legaler Webseiten gleichsam mitgesperrt werden.

Je stärker der Anwendungsbereich solcher Zugangsblockaden ausgeweitet wird, umso mehr wird sich dieser Effekt des Overblocking auch insgesamt bemerkbar machen und dazu führen, dass eine sehr große Zahl legaler Websites ausgeblendet wird.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, besteht darin, strikt an einem technisch neutralen Ansatz festzuhalten. Telekommunikationsdienstleister zu denen die Access-Provider gehören, ermöglichen nur den Zugang zu Datennetzen und übermitteln Daten. Diese technischen Dienstleister sind deshalb von vornherein der falsche Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle von Inhalten, zumal sie diese Inhalte auch nicht beherrschen. Die Politik muss endlich begreifen, dass die Vorstellung vom Zugangsprovider als Blockwart bereits im Ansatz verfehlt ist.

Es geht hier auch nicht darum, einen rechtsfreien Raum Internet zu beschwören, sondern darum, die Finger von den technischen Strukturen zu lassen.

Die Entscheidung dieser grundlegenden Fragen bedarf einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskusssion, der sich die Bundesregierung nicht stellen will.

Ursula von der Leyen hat zunächst offenbar gemeint, es könne bei diesem Thema nicht schwer sein, Emotionen zu erzeugen, die sich über alle Fakten hinwegsetzen. Der für sie überraschende und heftige Widerstand aus der Netzgemeinde konnte sie freilich nicht von ihrem Kurs abbringen, denn dazu hätte sie Fehler eingestehen müssen.

Die SPD gab sich zwischenzeitlich als Bedenkenträger, der aber anschließend – so kennen wir die Partei seit Jahren – fast jeden faulen Kompromiss mitträgt.

Ich bin gespannt, wieviele vernünftige Abgeordnete mit ausreichendem rechtsstaatlichen Bewusstsein sich gegen dieses Gesetzesvorhaben stellen werden. Für die Abgeordneten der SPD-Fraktion bietet sich die einmalige Gelegenheit, bei der Netzgemeinde punkten, anstatt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit auch noch zu verspielen.

posted by Stadler at 13:25  
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