Mehr als 130.000 Menschen haben die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ bereits unterstützt. Die Zeichnungsfrist endet heute.
Nachdem der Bundestag sich bereits am Donnerstag über den Willen der Petenten hinwegsetzen und ein nur leicht entschärftes Sperrgesetz verabschieden möchte, muss der Druck nochmals erhöht und die letzte Chance zur Zeichnung genutzt werden!
posted by Stadler at 15:06
Kommentare deaktiviert für Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten endet heute
Die große Koalition hat sich nun offenbar doch dazu entschlossen, das Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Inhalte noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Die SPD hat, trotz vieler Worte, nur einige Korrekturen durchsetzen können.
Es soll nunmehr ein Spezialgesetz geben, das sog. Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)).
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines § 8a TMG soll die Aufnahme in die Sperrliste davon abhängig gemacht werden, dass zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Das wird für das BKA im Einzelfall allerdings schwer zu beurteilen sein.
Für Angebote innerhalb der EU wird auf das Konsultationsverfahren des § 3 Abs. 5 S. 2 TMG verwiesen. Diese Vorschrift verweist wiederum auf Art. 3 Abs. 4 und 5 der E-Commerce-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich freilich keine besondere Errungenschaft. Vielmehr wird dieser Mechanismus von der Richtlinie ohnehin verlangt. Deutschland hat also bereits nach der E-Commerce-Richtlinie die Pflicht, vor dem Ergreifen der betreffenden (Sperr-)Maßnahmen den anderen betroffenen Mitgliedsstaat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen und abzuwarten, ob dem Folge geleistet wird. Außerdem muss die Kommission unterrichtet werden.
Schließlich regelt das ZugErschwG, dass die anfallenden Verkehrsdaten (IP-Adressen) nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.
Außerdem soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium gebildet werden, das mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig darauf prüft, ob die aufgenommenen Sites tatsächlich kinderpornografischer Natur sind.
Das neue Spezialgesetz bringt in rechtsstaatlicher Hinsicht sicherlich ein paar Verbesserungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden dadurch aber nicht ausgeräumt. Das Gesetzesvorhaben bleibt nach meiner Einschätzung formell und auch materiell verfassungswidrig.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat konsequenterweise alle weiteren Gespräche mit SPD-Politikern abgesagt und findet in seiner heutigen Pressemitteilung deutliche Worte.
Update: Schön ist auch der Stopp-SPD-Button bei Spreeblick. Die SPD wird vermutlich in den nächsten Tagen den Unmut der Community zu spüren bekommen. Wenn sich da einige Genossen nicht erneut verspekuliert haben. Denn das könnte für die Partei medial noch unerwünschter sein, als die Berichterstattung der Bild.
posted by Stadler at 14:35
Mehr als 130.000 Menschen haben die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ bereits unterstützt. Die Zeichnungsfrist endet heute.
Nachdem der Bundestag sich bereits am Donnerstag über den Willen der Petenten hinwegsetzen und ein nur leicht entschärftes Sperrgesetz verabschieden möchte, muss der Druck nochmals erhöht und die letzte Chance zur Zeichnung genutzt werden!
posted by Stadler at 14:06
Kommentare deaktiviert für Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten endet heute
Die große Koalition hat sich nun offenbar doch dazu entschlossen, das Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Inhalte noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Die SPD hat, trotz vieler Worte, nur einige Korrekturen durchsetzen können.
Es soll nunmehr ein Spezialgesetz geben, das sog. Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)).
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines § 8a TMG soll die Aufnahme in die Sperrliste davon abhängig gemacht werden, dass zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Das wird für das BKA im Einzelfall allerdings schwer zu beurteilen sein.
Für Angebote innerhalb der EU wird auf das Konsultationsverfahren des § 3 Abs. 5 S. 2 TMG verwiesen. Diese Vorschrift verweist wiederum auf Art. 3 Abs. 4 und 5 der E-Commerce-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich freilich keine besondere Errungenschaft. Vielmehr wird dieser Mechanismus von der Richtlinie ohnehin verlangt. Deutschland hat also bereits nach der E-Commerce-Richtlinie die Pflicht, vor dem Ergreifen der betreffenden (Sperr-)Maßnahmen den anderen betroffenen Mitgliedsstaat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen und abzuwarten, ob dem Folge geleistet wird. Außerdem muss die Kommission unterrichtet werden.
Schließlich regelt das ZugErschwG, dass die anfallenden Verkehrsdaten (IP-Adressen) nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.
Außerdem soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium gebildet werden, das mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig darauf prüft, ob die aufgenommenen Sites tatsächlich kinderpornografischer Natur sind.
Das neue Spezialgesetz bringt in rechtsstaatlicher Hinsicht sicherlich ein paar Verbesserungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden dadurch aber nicht ausgeräumt. Das Gesetzesvorhaben bleibt nach meiner Einschätzung formell und auch materiell verfassungswidrig.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat konsequenterweise alle weiteren Gespräche mit SPD-Politikern abgesagt und findet in seiner heutigen Pressemitteilung deutliche Worte.
Update: Schön ist auch der Stopp-SPD-Button bei Spreeblick. Die SPD wird vermutlich in den nächsten Tagen den Unmut der Community zu spüren bekommen. Wenn sich da einige Genossen nicht erneut verspekuliert haben. Denn das könnte für die Partei medial noch unerwünschter sein, als die Berichterstattung der Bild.
posted by Stadler at 13:35
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Unsere Kanzlei war den ganzen Vormittag offline, die Telekom nennt das DSL Business. Ganz toll wieder mal.
Dazu passt, dass man mir zu meinem Privatanschluss derzeit bei der DTAG erzählt, man könne meinen Umzugsauftrag – seit 3 Wochen – noch nicht einmal in das System eingeben, wegen angeblicher Server- und Softwareumstellungen. Deutschlands größter TK-Anbieter kann also wochenlang Kundenaufträge noch nicht einmal annehmen?
posted by Stadler at 13:18
Unsere Kanzlei war den ganzen Vormittag offline, die Telekom nennt das DSL Business. Ganz toll wieder mal.
Dazu passt, dass man mir zu meinem Privatanschluss derzeit bei der DTAG erzählt, man könne meinen Umzugsauftrag – seit 3 Wochen – noch nicht einmal in das System eingeben, wegen angeblicher Server- und Softwareumstellungen. Deutschlands größter TK-Anbieter kann also wochenlang Kundenaufträge noch nicht einmal annehmen?
posted by Stadler at 12:18
Kommentare deaktiviert für T-Offline wieder
Es ist beeindruckend und beängstigend, was man aus dem Iran – via Twitter praktisch im Sekundentakt – gerade hört. Offenbar werden in Teheran heute alle Hauptstraßen von Menschenmassen verstopft, die gegen die allzu offensichtliche Wahlfälschung und für einen liberaleren Staat protestieren.
Das Netz und die Social-Networks haben die Entstehung einer Gegenöffentlichung begünstigt, die zu einer Massenbewegung gereift ist. #iranelection ist das Topic derzeit bei Twitter. Die massive Medienzensur gelingt dort nur unzureichend. Regime wie dieses hatten noch nie ewig bestand.
Den Hinweis auf das Blog Informed Comment das sehr plausibel erklärt, welche Umstände für eine Wahlmanipulation im Iran sprechen, muss ich an dieser Stelle noch loswerden.
posted by Stadler at 16:04
Kommentare deaktiviert für Iran: Wahlfälschung, Unterdrückung, Zensur
Es ist beeindruckend und beängstigend, was man aus dem Iran – via Twitter praktisch im Sekundentakt – gerade hört. Offenbar werden in Teheran heute alle Hauptstraßen von Menschenmassen verstopft, die gegen die allzu offensichtliche Wahlfälschung und für einen liberaleren Staat protestieren.
Das Netz und die Social-Networks haben die Entstehung einer Gegenöffentlichung begünstigt, die zu einer Massenbewegung gereift ist. #iranelection ist das Topic derzeit bei Twitter. Die massive Medienzensur gelingt dort nur unzureichend. Regime wie dieses hatten noch nie ewig bestand.
Den Hinweis auf das Blog Informed Comment das sehr plausibel erklärt, welche Umstände für eine Wahlmanipulation im Iran sprechen, muss ich an dieser Stelle noch loswerden.
posted by Stadler at 15:04
Eigentlich sollte auf dem gestrigen SPD-Parteitag über den Initiativantrag „Löschen statt sperren“ abgestimmt werden. Aber man hat sich entschlossen, den Antrag schlicht zu ignorieren. Offenbar hielt man bei der SPD bereits die Diskussion des Themas für medial unerwünscht. Die SPD hat bei diesem Thema augenscheinlich Angst davor, dass die Sachargumente nicht vermittelt werden können und man stattdessen im Wahlkampf in die Kinderpornoecke gedrängt wird. Aber wer soll andererseits eine Partei wählen, die so mutlos ist?
Update: Björn Böhning, Mitglied des SPD-Parteivorstandes, spricht davon, dass der Bundesparteitag die Debatte um die Internetsperren bewusst verschlafen habe. Das spricht irgendwie Bände. Dennoch will Böhning in der Partei weiter für seine Position und gegen den aktuellen Gesetesentwurf kämpfen. Und Böhning muss auch den Demagogen unseres Bildungsblattes trotzen. Siehe hierzu auch Stefan Niggemeier im BILDblog.
posted by Stadler at 14:20
Kommentare deaktiviert für SPD-Parteitag ignoriert Antrag „Löschen statt sperren“
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet den gesetzgeberischen Handlungsbedarf so:
„Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11 357 Fälle; Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2006: 7 318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111 Prozent festzustellen (von 2 936 auf 6 206 Fälle)“
In der gerade veröffentlichten PKS 2008 heißt es hierzu:
„Für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) ist, nachdem 2007 eine geringe Steigerung zu verzeichnen war, 2008 der niedrigste Wert (minus 5,6 auf 12.052 Fälle)seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. (…) Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um minus 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen“
Es wird nun zumindest eingeräumt, dass der starke Anstieg der polizeilichen Verdachtsfälle(denn mehr besagt die deutsche Kriminalitätssatistik nicht) im Jahr 2007 auf verstärkte polizeiliche Bemühungen zurückzuführen ist. Interessant ist auch, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern weiter zurückgeht und den niedrigsten Wert seit 1993 erreicht hat.
Die Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln ist sogar um 64,6 Prozent zurückgegangen.
Dieses Zahlenmaterial ist somit zur Begründung der Notwendigkeit von Access-Sperren nicht wirklich geeignet, sondern belegt, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung schlicht falsch sind.
posted by Stadler at 14:08