Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.6.09

Streit im Innenausschuss über Sperrgesetz?

MdB Josef Winkler berichtet via Twitter von einer scharfen Debatte im Innenausschuss wegen des Zugangserschwerungsgesetzes.

Diskutiert wird dort ein offenbar sehr interessanter formeller Aspekt. Da es sich um ein formal komplett neues Gesetzesvorhaben handelt, meinen offenbar manche, man müsste im Bundestag erneut mit einer 1. Lesung starten und könnte deshalb nicht beabsichtigt, das Gesetz morgen beschließen.

posted by Stadler at 11:57  

17.6.09

BGH zur Preissenkungswerbung „20 % auf alles“

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 20.11.2008 (Az.: I ZR 122/06) eine Werbung mit Preissenkungen (20 % auf alles) für wettbewerbswidrig erklärt, in der in Wirklichkeit bei 4 Testartikeln nur eine geringfügige Ersparnis eingetreten ist, im Vergleich zu dem Preis, den der Markt eine Woche vor der Werbeaktion verlangt hatte. Der Anbieter hatte sich damit gerechtfertigt, dass der vorherige Preis bereits ein Sonderpreis gewesen sei und die 20 % auf den regulären Preis gewährt worden seien. Dem ist der BGH nicht gefolgt, zumal der alte Preis auch nicht als Sonderpreis gekennzeichnet war.

Der amtliche Leitsatz:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Aus-nahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines belie-bigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

posted by Stadler at 11:44  

17.6.09

Telemedicus zum Zugangserschwerungsgesetz

Bei Telemedicus findet sich eine erste juristische Einschätzung zu dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Erschwerung des Zugang szu kinderpornografischen Inhalten, der morgen im Bundestag verabschiedet werden soll.

Zu Recht weist die Autorin Christiane Müller darauf hin, dass ein deutlicher oder gar zwingender Vorrang von Löschungsmaßnahmen nicht statuiert wird. Was uns hier als Errungenschaft unter dem Etikett des Subsidiaritätsprinzips verkauft wird, folgt vielmehr ohnehin aus den Grundsätzen der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung und aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Insgesamt teile ich die Einschätzung, dass die Änderungen die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingeführt worden sind, keine substantielle Verbesserung gebracht haben und nicht geeignet sind, die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu beseitigen.

posted by Stadler at 10:58  

17.6.09

BGH zur Preissenkungswerbung "20 % auf alles"

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 20.11.2008 (Az.: I ZR 122/06) eine Werbung mit Preissenkungen (20 % auf alles) für wettbewerbswidrig erklärt, in der in Wirklichkeit bei 4 Testartikeln nur eine geringfügige Ersparnis eingetreten ist, im Vergleich zu dem Preis, den der Markt eine Woche vor der Werbeaktion verlangt hatte. Der Anbieter hatte sich damit gerechtfertigt, dass der vorherige Preis bereits ein Sonderpreis gewesen sei und die 20 % auf den regulären Preis gewährt worden seien. Dem ist der BGH nicht gefolgt, zumal der alte Preis auch nicht als Sonderpreis gekennzeichnet war.

Der amtliche Leitsatz:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Aus-nahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines belie-bigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

posted by Stadler at 10:44  

16.6.09

Die Schimäre vom Subsidiaritätsprinzip und andere Irrtümer

Die Pressemitteilung der SPD zum Sperrgesetz klingt beeindruckend. Wieder einmal hat man es der CDU und eigentlich allen gezeigt, sich auf voller Linie durchgesetzt und man höre und staune, das Subsidiaritätsprinzip im Gesetz verankert.

Dumm ist nur, dass sich die CDU ebenfalls zufrieden zeigt und im Netz großer Aufruhr herrscht. Der Wortlaut der Pressemitteilung, wonach nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung nicht erfolgreich bewerkstelligt werden kann, entspricht nicht so ganz dem Gesetzeswortlaut, aber die Schönfärberei gehört nunmal zum politischen Geschäft. Dass sich die Behauptung einer Verankerung des Subsidiaritätsprinzips bei näherer Betrachtung als Schimäre erweist, lenkt aber auch nur davon ab, dass bereits die grundsätzliche Weichenstellung dieses Gesetzes falsch ist.

Der Zugangsprovider hat keinen Zugriff und keine physisch-reale Möglichkeit auf Inhalte einzuwirken. Er bildet deshalb von vornherein den falschen Anknüpfungspunkt für die Kontrolle des Contents. Man hat bei der SPD, von der Union ganz zu schweigen, nach wie vor den Gesamtkontext noch nicht erfasst. Der eigentlich relvante Aspekt wird andernorts z.T. unter dem Schlagwort der Netzneutralität diskutiert.

Im Kern geht es darum, dass man einen TK-Dienstleister, der eine rein technische und neutrale Leistung erbringt, nicht für die Kontrolle von Inhalten heranziehen darf, weil dies zwangsläufig eine Manipulation technischer Abläufe mit sich bringt. Der Zugangsprovider muss nämlich technische Internet-Standards und Normen manipulieren, er wird gezwungen, in die Architektur des Netzes einzugreifen, um das zu erreichen, was der Staat von ihm verlangt. Es ist deshalb vernünftig zu fordern, dass sich der Staat jeglicher Manipulation technischer Standards und Normen zu enthalten hat.

Die grundsätzliche Weichenstellung ist aber auch deshalb falsch, weil das Gesetz in Wahrheit die Verbreitung kinderpornografischer Schriften fördert, anstatt wie beabsichtigt, den Zugang zu ihnen zu erschweren. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mit den bisherigen Sperrbemühungen in Deutschland („Düsseldorfer Sperrungsverfügungen“) und deren Auswirkungen befasst haben. Die Düsseldorfer Sperrungsanordnungen haben seinerzeit im Jahre 2002 diejenigen Websites, die Gegenstand der Sperrung waren, überhaupt erst bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass die Zugriffe auf diese Seiten deutlich zunahmen. Derselbe Effekt ist auch hier zu erwarten. Die geheim zu haltenden Sperrlisten werden sehr schnell auf Wikileaks auftauchen, ohne, dass das BKA dies verhindern kann und damit eine Navigationshilfe für Pädophile und auch Neugierige bilden. Auf der Stopp-Seite des BKA werden ohnehin nur die Dümmsten landen, denn diese simple technische Manipulation, die den Providern abverlangt wird, kann jedes Kind im Handumdrehen umgehen.

Es wäre gerade deshalb so wichtig, eine breite gesellschafts- und rechtspolitische Diskussion zu führen, wie dies der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung im Bundestag auch gefordert hat. Warum sich die SPD wieder einmal von der Union treiben lässt, ist unklar. Die Politik hat die vielen Facetten dieser Thematik jedenfalls noch nicht einmal angekratzt und die meisten Abgeordneten haben schlicht keine Ahnung von den möglichen Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens.

Aber eines möchte ich hier ganz deutlich sagen. Die Abgeordneten, die dem Gesetz zustimmen, werden damit faktisch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte fördern und damit das Gegenteil dessen erreichen, was sie vermutlich wollen. Gleichzeitig wird eine Struktur etabliert, die als Zensur-Infrastruktur zumindest tauglich ist und wegen des als Overblocking bezeichneten Effekts werden zudem eine ganze Menge legaler Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

posted by Stadler at 21:11  

16.6.09

Die Schimäre vom Subsidiaritätsprinzip und andere Irrtümer

Die Pressemitteilung der SPD zum Sperrgesetz klingt beeindruckend. Wieder einmal hat man es der CDU und eigentlich allen gezeigt, sich auf voller Linie durchgesetzt und man höre und staune, das Subsidiaritätsprinzip im Gesetz verankert.

Dumm ist nur, dass sich die CDU ebenfalls zufrieden zeigt und im Netz großer Aufruhr herrscht. Der Wortlaut der Pressemitteilung, wonach nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung nicht erfolgreich bewerkstelligt werden kann, entspricht nicht so ganz dem Gesetzeswortlaut, aber die Schönfärberei gehört nunmal zum politischen Geschäft. Dass sich die Behauptung einer Verankerung des Subsidiaritätsprinzips bei näherer Betrachtung als Schimäre erweist, lenkt aber auch nur davon ab, dass bereits die grundsätzliche Weichenstellung dieses Gesetzes falsch ist.

Der Zugangsprovider hat keinen Zugriff und keine physisch-reale Möglichkeit auf Inhalte einzuwirken. Er bildet deshalb von vornherein den falschen Anknüpfungspunkt für die Kontrolle des Contents. Man hat bei der SPD, von der Union ganz zu schweigen, nach wie vor den Gesamtkontext noch nicht erfasst. Der eigentlich relvante Aspekt wird andernorts z.T. unter dem Schlagwort der Netzneutralität diskutiert.

Im Kern geht es darum, dass man einen TK-Dienstleister, der eine rein technische und neutrale Leistung erbringt, nicht für die Kontrolle von Inhalten heranziehen darf, weil dies zwangsläufig eine Manipulation technischer Abläufe mit sich bringt. Der Zugangsprovider muss nämlich technische Internet-Standards und Normen manipulieren, er wird gezwungen, in die Architektur des Netzes einzugreifen, um das zu erreichen, was der Staat von ihm verlangt. Es ist deshalb vernünftig zu fordern, dass sich der Staat jeglicher Manipulation technischer Standards und Normen zu enthalten hat.

Die grundsätzliche Weichenstellung ist aber auch deshalb falsch, weil das Gesetz in Wahrheit die Verbreitung kinderpornografischer Schriften fördert, anstatt wie beabsichtigt, den Zugang zu ihnen zu erschweren. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mit den bisherigen Sperrbemühungen in Deutschland („Düsseldorfer Sperrungsverfügungen“) und deren Auswirkungen befasst haben. Die Düsseldorfer Sperrungsanordnungen haben seinerzeit im Jahre 2002 diejenigen Websites, die Gegenstand der Sperrung waren, überhaupt erst bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass die Zugriffe auf diese Seiten deutlich zunahmen. Derselbe Effekt ist auch hier zu erwarten. Die geheim zu haltenden Sperrlisten werden sehr schnell auf Wikileaks auftauchen, ohne, dass das BKA dies verhindern kann und damit eine Navigationshilfe für Pädophile und auch Neugierige bilden. Auf der Stopp-Seite des BKA werden ohnehin nur die Dümmsten landen, denn diese simple technische Manipulation, die den Providern abverlangt wird, kann jedes Kind im Handumdrehen umgehen.

Es wäre gerade deshalb so wichtig, eine breite gesellschafts- und rechtspolitische Diskussion zu führen, wie dies der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung im Bundestag auch gefordert hat. Warum sich die SPD wieder einmal von der Union treiben lässt, ist unklar. Die Politik hat die vielen Facetten dieser Thematik jedenfalls noch nicht einmal angekratzt und die meisten Abgeordneten haben schlicht keine Ahnung von den möglichen Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens.

Aber eines möchte ich hier ganz deutlich sagen. Die Abgeordneten, die dem Gesetz zustimmen, werden damit faktisch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte fördern und damit das Gegenteil dessen erreichen, was sie vermutlich wollen. Gleichzeitig wird eine Struktur etabliert, die als Zensur-Infrastruktur zumindest tauglich ist und wegen des als Overblocking bezeichneten Effekts werden zudem eine ganze Menge legaler Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

posted by Stadler at 20:11  

16.6.09

Die SPD und der Zorn der Blogger

In den Blogs tobt der Bär angesichts des von der SPD mitgetragenen Kompromisses zum Sperrgesetz. Und Alpha-Blogger Johnny Haeusler von Spreeblick schickt der SPD gleich noch ein paar unfreundliche Nimmerwiedersehensgrüße hinterher. Puh.

Ihren Onlinewahlkampf hatten sich die Genossen vermutlich anders vorgestellt. Mit viel eigenem Unvermögen hat es die SPD aber geschafft, Zensursula als Reizobjekt zu überflügeln. Und das war bestimmt nicht so einfach. Wer sich die Naivität des Abgeordneten Martin Dörmann anschaut, muss sich über nichts mehr wundern. „Das Zugangserschwerungsgesetz soll die Grundrechte stärken“? Na klar – und Steinmeier wird Kanzler!“ kommentierte ein Kollege die Aussagen von Dörmann trefflich bei Twitter.

Wer sich bislang darüber beklagt hat, dass die deutsche Bloggerszene zu unpolitisch sei, wird hier ganz nebenbei ebenfalls eines Besseren belehrt.

Update: Die SPD-Fraktion hat es offenbar nicht begriffen und soeben die Zustimmung zum Gesetz beschlossen.

posted by Stadler at 17:10  

16.6.09

Datenschutzbeauftragter will die Sperrliste nicht kontrollieren

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundestag geschrieben, dass er das im sog. Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Gremium zur Kontrolle der Sperrliste nicht bei seiner Behörde angesiedelt haben möchte. Und Schaar beklagt sich auch darüber, dass er davon erst über die Medien erfahren habe.

posted by Stadler at 16:14  

16.6.09

Die SPD und der Zorn der Blogger

In den Blogs tobt der Bär angesichts des von der SPD mitgetragenen Kompromisses zum Sperrgesetz. Und Alpha-Blogger Johnny Haeusler von Spreeblick schickt der SPD gleich noch ein paar unfreundliche Nimmerwiedersehensgrüße hinterher. Puh.

Ihren Onlinewahlkampf hatten sich die Genossen vermutlich anders vorgestellt. Mit viel eigenem Unvermögen hat es die SPD aber geschafft, Zensursula als Reizobjekt zu überflügeln. Und das war bestimmt nicht so einfach. Wer sich die Naivität des Abgeordneten Martin Dörmann anschaut, muss sich über nichts mehr wundern. „Das Zugangserschwerungsgesetz soll die Grundrechte stärken“? Na klar – und Steinmeier wird Kanzler!“ kommentierte ein Kollege die Aussagen von Dörmann trefflich bei Twitter.

Wer sich bislang darüber beklagt hat, dass die deutsche Bloggerszene zu unpolitisch sei, wird hier ganz nebenbei ebenfalls eines Besseren belehrt.

Update: Die SPD-Fraktion hat es offenbar nicht begriffen und soeben die Zustimmung zum Gesetz beschlossen.

posted by Stadler at 16:10  

16.6.09

Datenschutzbeauftragter will die Sperrliste nicht kontrollieren

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundestag geschrieben, dass er das im sog. Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Gremium zur Kontrolle der Sperrliste nicht bei seiner Behörde angesiedelt haben möchte. Und Schaar beklagt sich auch darüber, dass er davon erst über die Medien erfahren habe.

posted by Stadler at 15:14  
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