Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.6.09

Details des Kompromisses zum Kinderporno-Sperrgesetz

Die große Koalition hat sich nun offenbar doch dazu entschlossen, das Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Inhalte noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Die SPD hat, trotz vieler Worte, nur einige Korrekturen durchsetzen können.

Es soll nunmehr ein Spezialgesetz geben, das sog. Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)).

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines § 8a TMG soll die Aufnahme in die Sperrliste davon abhängig gemacht werden, dass zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Das wird für das BKA im Einzelfall allerdings schwer zu beurteilen sein.

Für Angebote innerhalb der EU wird auf das Konsultationsverfahren des § 3 Abs. 5 S. 2 TMG verwiesen. Diese Vorschrift verweist wiederum auf Art. 3 Abs. 4 und 5 der E-Commerce-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich freilich keine besondere Errungenschaft. Vielmehr wird dieser Mechanismus von der Richtlinie ohnehin verlangt. Deutschland hat also bereits nach der E-Commerce-Richtlinie die Pflicht, vor dem Ergreifen der betreffenden (Sperr-)Maßnahmen den anderen betroffenen Mitgliedsstaat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen und abzuwarten, ob dem Folge geleistet wird. Außerdem muss die Kommission unterrichtet werden.

Schließlich regelt das ZugErschwG, dass die anfallenden Verkehrsdaten (IP-Adressen) nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.

Außerdem soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium gebildet werden, das mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig darauf prüft, ob die aufgenommenen Sites tatsächlich kinderpornografischer Natur sind.

Das neue Spezialgesetz bringt in rechtsstaatlicher Hinsicht sicherlich ein paar Verbesserungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden dadurch aber nicht ausgeräumt. Das Gesetzesvorhaben bleibt nach meiner Einschätzung formell und auch materiell verfassungswidrig.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat konsequenterweise alle weiteren Gespräche mit SPD-Politikern abgesagt und findet in seiner heutigen Pressemitteilung deutliche Worte.

Update: Schön ist auch der Stopp-SPD-Button bei Spreeblick. Die SPD wird vermutlich in den nächsten Tagen den Unmut der Community zu spüren bekommen. Wenn sich da einige Genossen nicht erneut verspekuliert haben. Denn das könnte für die Partei medial noch unerwünschter sein, als die Berichterstattung der Bild.

posted by Stadler at 13:35  

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