Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.6.09

Die Schimäre vom Subsidiaritätsprinzip und andere Irrtümer

Die Pressemitteilung der SPD zum Sperrgesetz klingt beeindruckend. Wieder einmal hat man es der CDU und eigentlich allen gezeigt, sich auf voller Linie durchgesetzt und man höre und staune, das Subsidiaritätsprinzip im Gesetz verankert.

Dumm ist nur, dass sich die CDU ebenfalls zufrieden zeigt und im Netz großer Aufruhr herrscht. Der Wortlaut der Pressemitteilung, wonach nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung nicht erfolgreich bewerkstelligt werden kann, entspricht nicht so ganz dem Gesetzeswortlaut, aber die Schönfärberei gehört nunmal zum politischen Geschäft. Dass sich die Behauptung einer Verankerung des Subsidiaritätsprinzips bei näherer Betrachtung als Schimäre erweist, lenkt aber auch nur davon ab, dass bereits die grundsätzliche Weichenstellung dieses Gesetzes falsch ist.

Der Zugangsprovider hat keinen Zugriff und keine physisch-reale Möglichkeit auf Inhalte einzuwirken. Er bildet deshalb von vornherein den falschen Anknüpfungspunkt für die Kontrolle des Contents. Man hat bei der SPD, von der Union ganz zu schweigen, nach wie vor den Gesamtkontext noch nicht erfasst. Der eigentlich relvante Aspekt wird andernorts z.T. unter dem Schlagwort der Netzneutralität diskutiert.

Im Kern geht es darum, dass man einen TK-Dienstleister, der eine rein technische und neutrale Leistung erbringt, nicht für die Kontrolle von Inhalten heranziehen darf, weil dies zwangsläufig eine Manipulation technischer Abläufe mit sich bringt. Der Zugangsprovider muss nämlich technische Internet-Standards und Normen manipulieren, er wird gezwungen, in die Architektur des Netzes einzugreifen, um das zu erreichen, was der Staat von ihm verlangt. Es ist deshalb vernünftig zu fordern, dass sich der Staat jeglicher Manipulation technischer Standards und Normen zu enthalten hat.

Die grundsätzliche Weichenstellung ist aber auch deshalb falsch, weil das Gesetz in Wahrheit die Verbreitung kinderpornografischer Schriften fördert, anstatt wie beabsichtigt, den Zugang zu ihnen zu erschweren. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mit den bisherigen Sperrbemühungen in Deutschland („Düsseldorfer Sperrungsverfügungen“) und deren Auswirkungen befasst haben. Die Düsseldorfer Sperrungsanordnungen haben seinerzeit im Jahre 2002 diejenigen Websites, die Gegenstand der Sperrung waren, überhaupt erst bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass die Zugriffe auf diese Seiten deutlich zunahmen. Derselbe Effekt ist auch hier zu erwarten. Die geheim zu haltenden Sperrlisten werden sehr schnell auf Wikileaks auftauchen, ohne, dass das BKA dies verhindern kann und damit eine Navigationshilfe für Pädophile und auch Neugierige bilden. Auf der Stopp-Seite des BKA werden ohnehin nur die Dümmsten landen, denn diese simple technische Manipulation, die den Providern abverlangt wird, kann jedes Kind im Handumdrehen umgehen.

Es wäre gerade deshalb so wichtig, eine breite gesellschafts- und rechtspolitische Diskussion zu führen, wie dies der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung im Bundestag auch gefordert hat. Warum sich die SPD wieder einmal von der Union treiben lässt, ist unklar. Die Politik hat die vielen Facetten dieser Thematik jedenfalls noch nicht einmal angekratzt und die meisten Abgeordneten haben schlicht keine Ahnung von den möglichen Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens.

Aber eines möchte ich hier ganz deutlich sagen. Die Abgeordneten, die dem Gesetz zustimmen, werden damit faktisch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte fördern und damit das Gegenteil dessen erreichen, was sie vermutlich wollen. Gleichzeitig wird eine Struktur etabliert, die als Zensur-Infrastruktur zumindest tauglich ist und wegen des als Overblocking bezeichneten Effekts werden zudem eine ganze Menge legaler Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

posted by Stadler at 20:11  

Ein Kommentar

  1. […] zuletzt für das Thema “Netzsperren”. Auch in diesem Zusammenhang ist zu Recht die Kompetenzfrage gestellt […]

    Pingback by Der Bund und die Hooligans « De legibus – Blog — 28.06, 2010 @ 08:23

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