Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.6.09

Wiefelspütz und die Internetzensur

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz möchte die Internet-Zensur per Grundgesetz verbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Wenn man weiter liest, erfährt man, dass Wiefelspütz aus dem ungeschriebenen Computergrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht unlängst geschaffen hat, ein geschriebenes Internetgrundrecht machen möchte.

Leider formuliert Wiefelspütz nicht exakt, worum es ihm inhaltlich geht.

Das neue Computergrundrecht auf Schutz vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, das das BVerfG aus der Taufe gehoben hat, stellt eine Ausprägung des allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)dar.

Wenn Wiefelspütz allerdings von Zensur redet, dann müsste dieses „neue“ Grundrecht dogmatisch eher bei Art. 5 GG angesiedelt sein und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zuzuordnen sein. Der Verweis auf das neue „Computer-Grundrecht“ des BVerfG und die Absicht, das Internet vor Zensur zu schützen, passen also sachlich nicht zusammen. Der heimliche Zugriff des Staates auf informationstechnische Systeme einerseits und Eingriffe in Art. 5 GG andererseits sind grundverschiedende Dinge.

Wir haben es einmal mehr mit einem Fall von unreflektiertem Politikergeschwätz oder gezieltem Wahlkampfgetöse zu tun.

posted by Stadler at 17:07  

Ein Kommentar

  1. […] könne. Zum Beispiel “ver­fassungs­feind­liche” Inhalte sperren. Darüber hat sich Thomas Stadler schon pro­fes­sio­nell geärgert, das zitiere ich einfach […]

    Pingback by SvB-Blog » Blogarchiv » Warnschuß vor den Bug — 22.05, 2010 @ 19:06

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