Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.3.09

Lex Nokia: E-Mail Überwachung durch Arbeitgeber in Finnland

In Finnland hat das Parlament einem Gesetz zugestimmt, wonach der Arbeitgeber die Empfänger, den Zeitpunkt und die Größe eventueller Dateianhänge von geschäftlich versandten E-Mails aller Mitarbeiter überprüfen kann, sofern ein Verdacht auf Geschäftsschädigung vorliegt.

Das wirf Fragen auf. Bei uns würde man sich mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz wohl schwer damit tun, eine solche Regelung zu etablieren. Aber die rechtlichen Bedenken sind vermutlich in Finnland dieselben.

Quelle: Heise-Online

posted by Stadler at 16:41  

4.3.09

Von der Leyens Sperrvorhaben wohl vorerst gescheitert

Was ich bereits letzte Woche vermutet habe, schreibt jetzt auch Focus-Online. Von der Leyens Traum von der Internetsperrung ist wohl vorerst gescheitert, die Arbeitsgruppe im Familineministerium wurde aufgelöst.

Die Provider waren offenbar nicht bereit, einen offensichtlich rechtswidrigen Vertrag zu schließen, sondern bestanden in einem von ihnen abgeänderten Entwurf darauf, nur im Rahmen bestehender Gesetze „sperren“ zu wollen.

Mal sehen, ob das Thema nach der Bundestagswahl wieder aufs Tapet kommt.

posted by Stadler at 12:46  

4.3.09

Abmahnwelle wegen digitaler Stadtpläne rollt immer noch

Die Unternehmen, die im Internet Stadt- und Landkarten anbieten, dürften ihren Hauptumsatz jahrelang im Wege der Lizenzanalogie erwirtschaftet haben.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass es sich irgendwann bis in den hintersten Winkel rumgesprochen hat, dass es teuer werden kann, wenn man sich für die Anfahrtsskizze in der eigenen Homepage schnell einen Kartenausschnitt bei einem Stadtplandienst rauskopiert. Und außerdem gibt es mittlerweile ja auch die Möglichkeit der Verlinkung auf GoogleMaps.

Aber nichts da. Gerade diese Woche habe ich wieder einen neuen Fall mit einer Abmahnung der allseits bekannten Eurocities AG auf den Tisch bekommen. Und es gibt offenbar immer noch „Webdesigner“, die ihren Kunden dieses Ei ins Nest legen.

posted by Stadler at 09:21  

4.3.09

OLG Karlsruhe: Kosten der Auskunftsanordung gegen Provider

JurPC hat eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 15.01.2009
Az.: 6 W 4/09) zur Auskunftsanordung nach § 101 Abs. 9 UrhG veröffentlicht. Die Vorschrift ermöglicht eine richterliche Anordung gegen Zugangsprovider auf Auskunftserteilung über Providerkunden wegen der Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß.

In der Entscheidung des OLG Karlsruhe ging es allerdings nur noch um die Frage, ob die Auskunft zu drei IP-Adressen kostenmäßig drei Anträge darstellen.

Gemäß § 128c Nr. 4 KostO wird für die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben. Das OLG Karsruhe ist der Auffassung, dass bei Anträgen, die sich auf Verletzungshandlungen mehrerer Personen stützen, die Gebühr für jeden Verletzer gesondert anfällt und deshalb hier 600,00 Euro betragen hat, auch wenn diese in einem Antrag zusammengefasst sind.

Für die Musikindustrie erweist sich dieses Verfahren daher als durchaus kostspielig, weil neben den 200 EUR pro IP-Adresse bzw. Verletzer noch die eigenen Anwaltskosten hinzukommen und es gleichzeitig ungewiss ist, ob man diese Kosten später vom Verletzer erstattet bekommt.

posted by Stadler at 09:03  

3.3.09

Plädoyers im Pirate-Bay Prozess

Im Pirate-Bay Prozess haben die Verteidiger ihre Schluschvorträge gehalten und erwartungsgemäß auf Freispruch plädiert.

Dass hierbei auch dick aufgetragen wurde, zeigt z.B. die Aussage eines Verteidigers, der meinte, das Internet sei als Technologie angeklagt.

Der Schwerpunkt der Argumentation lag offenbar auf der Prämisse, es würde sich um eine neutrale Technologie handeln, die sowohl für legitime als auch für illegale Zwecke eingesetzt werden könne. Das gelte in gleichem Maße z.B. auch aber auch für Google und MySpace.

Quelle: ORF-Futurezone

posted by Stadler at 16:24  

3.3.09

Gerichtsalltag in Deutschland

Das Gericht hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet und der Kläger war 1000 km aus Norddeutschland angereist. Das Gericht erlärte sodann zur Überraschung aller, dass man bei der Terminsvorbereitung erst bemerkt hätte, dass die Sache ohne Beiziehung von Akten aus zwei früheren Verfahren beim Landgericht München I nicht entschieden werden könne und man die Parteien an sich deshalb heute gar nicht gebraucht hätte. Als ob die Aktenbeiziehung nicht schon schriftsätzlich beantragt worden wäre.

Die Parteien verdrehen kurz die Augen, die Anwälte stellen die Anträge und das Gericht beschließt die Beiziehung der Akten. Und das wars. Mir war es egal, aber dem Kläger auf der Gegenseite vermutlich nicht.

posted by Stadler at 12:17  

3.3.09

Telekompaket: Offener Brief von Bürgerrechtlern an EU-Parlament

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen haben einen offenen Brief an das EU-Parlament zu dem umstrittenen „Telekom-Paket“ unterzeichnet.

Der offene Brief mahnt die Beibehaltung der sog. Netzneutralität an. Wörtlich heißt es: „Das bedeutet, dass Nutzer jederzeit jede beliebige Webseite und jeden Internetdienst in der Geschwindigkeit aufrufen können, die sie sich leisten wollen“.

posted by Stadler at 10:25  

3.3.09

Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig

Die Bundeswahlgeräteverordnung ist nach einer soeben verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der Verfassung vereinbar. Die Transparenz bei der elektronischen Stimmabgabe sei nicht immer gewähleistet, so das Gericht. Nach Ansicht des BVerfG muss der Wahlvorgang ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können.
Spiegel Online berichtet ebenfalls bereits.

Mittlerweile ist auch die Pressemitteilung des Gerichts online, der ich entnehme, dass der Einsatz von Wahlcomputern nicht per se unzulässig ist und die entsprechende Vorschrift des Bundeswahlgesetzes deshalb unangetastet bleibt.

Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht
sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet
werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes
der Öffentlichkeit genügen. Die bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
eingesetzten rechnergesteuerten Wahlgeräte entsprachen nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen, die
die Verfassung an die Verwendung elektronischer Wahlgeräte stellt.

Die Entscheidung lässt damit offen, dass künftig neue, verbesserte Wahlcomputer eingesetzt werden. Allerdings stellt sich die Frage, wie das vom BVerfG postulierte Transparenzgebot, wonach die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung
und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere
Sachkenntnis überprüft werden können, erfüllt werden soll. Das Gebot lautet nämlich, Manipulationssicherheit bei gleichzeitiger Überprüfbarkeit für die Öffentlichkeit. Damit muss der Wahlcomputer zwei sich widersprechende Voraussetzungen erfüllen.

Die Frage bleibt, ob die IT das jemals leisten wird oder ob das Gericht hier nicht einen unauflösbaren inneren Widerspruch postuliert hat.

Will man die Wahlcomputer manipulationssicher machen, dann braucht man komplizierte Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien, die für einen Laien schwerlich tranparent sind.

Zumindest voererst wird man deshalb wieder vollständig auf die herkömmliche Methode zurückgreifen. Solange bis uns wieder jemand erzählt, dass es jetzt eine neue Generation von Wahlcomputern gibt und die Geschichte ihre Fortsetzung in Karlsruhe findet.

posted by Stadler at 10:16  

2.3.09

Urheberrecht und Verbrechen

Ein Interview in der ORF Futurezone mit dem Salzburger Richter Franz Schmidbauer über die aktuelle Misere des Urheberrechts. Lesenswert.

posted by Stadler at 23:51  

2.3.09

Vollzeitkuschelgruppen

Der Verriss des aktuellen Spiegel Titels (Nr. 10/2.3.09) durch Thomas Knüwer hatte mein Interesse geweckt. Ist der Artikel wirklich so schlecht wie Knüwer es darstellt?

Eigentlich schon. Ich habe den Spiegel schon immer als die Bild-Zeitung für Intellektuelle betrachtet. Hochgradig tendenziös war er auch zu Augsteins Zeiten schon, aber auf höherem journalistischen Niveau.

Bezeichnend ist z.B. folgender Satz: „Die US-Forscher sprechen von „fulltime intimate communities“, zu Deutsch etwas „Vollzeitkuschelgruppen.“ Mehr muss man nicht gelesen haben, damit ist alles gesagt. Der Beitrag kratzt an der Oberfläche und bewegt sich merkwürdig nah am Boulevard. Wenn man ihn ernst nimmt, ist er inhaltlich an einigen Stellen auch ärgerlich. Aber die Ernsthaftigkeit wird durch Belanglosigkeit ersetzt. Letztlich werden nur Klischees und Allgemeinplätze bedient.

Der Spiegel ist beliebig geworden. Man könnte eine solche Story in jedem Lifestyle-Magazin unterbringen, zumal mit der reißerischen Aufmachung. Es herrscht nicht nur Finanz- und Wirtschaftskrise zur Zeit, sondern Deutschland leidet an einer Krise des Qualitätsjournalismus. Und es soll mir jetzt keiner damit kommen, dass daran das Internet schuld ist.

posted by Stadler at 22:31  
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