Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.3.09

Interview mit Hoeren zum geplanten Sperrvertrag

Die aktuelle c’t bringt ein Interview mit Thomas Hoeren zu dem Vertrag zwischen BKA und Provider zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte.

Die Antworten von Hoeren bleiben aber ungenau. Auf die Frage, ob man das Problem Internet-Sperre überhaupt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag lösen kann, antwortet Hoeren: „Im öffentlichen Recht gibt es einen klaren Kriterienkatalog, wann man als Staat Verträge machen darf. Dieser Katalog berührt keine Fragen, die einen Eingriff in Grundrechte betreffen. Das entzieht sich nämlich der Vertragsfreiheit“

Es ist keineswegs so, dass im Bereich der hoheitlichen Verwaltung Verträge grundsätzlich nicht zulässig wären. § 54 S. 2 VwVfG besagt ausdrücklich, dass die Behörde anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem Adressaten auch einen Verwaltungsvertrag schließen kann. Hier tut sich mit Blick auf die Netzsperren freilich schon das erste Problem auf. Die Formulierung „anstatt“ besagt, dass ein Verwaltungsakt statthaft sein müsste, d.h. es muss bereits eine ausreichende rechtliche Grundlage existieren. Der Vertragsschluss unterliegt ebenso wie der Verwaltungsakt als einseitige Anordnung dem Grundsatz, dass ein Eingriff stets einer Rechtsgrundlage bedarf. Und gerade die fehlt dem Bund bzw. dem BKA bislang.

Problemtisch ist zudem die Vorschrift des § 58 VwVfG. Danach wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Der Sperrvertrag greift allerdings in jedem Fall in die Rechte des Seitenbetreibers ein. Darüber hinaus kommen auch Eingriffe in die Informationsfreiheit der Nutzer und das Fernmeldegeheimnis in Betracht.

Gerade wegen § 58 VwVfG ist der öffentlich-rechtliche Vertrag deshalb kein taugliches Instrumentarium zur Regelung von Access-Sperren.

posted by Stadler at 21:42  

2.3.09

Durchsuchung wegen Link auf ein Blog und Ermittlungsverfahren gegen Blogger dazu

Manche Dinge kann man im ersten Moment schwer fassen.

Wenn man liest, dass ein deutsches Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verdachts der Kinderpornografie erlässt, der sich darauf stützt, dass der Tatverdächtige auf einen Blog verlinkt hat, der wiederum im Rahmen einer Berichterstattung über die gerade kontrovers diskutierten Access-Sperren einen Link auf die dänische Sperrliste gesetzt hat, so klingt das unglaublich. In der Begündung des Beschlusses scheint aber genau das zu stehen. Das Highlight des Beschlusses:
„Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat“

Es ist schon erstaunlich, wie eine Aneinanderreihung von Spekualtionen und Widersinnigkeiten einen Tatverdacht ergeben, der für eine Wohnungsdurchsuchung reicht.

Damit aber nicht genug, denn gegen den Betreiber des Blogs „Schutzalter“ wurde (ebenfalls) ein Ermittlungsverfahren wegen „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“ eingeleitet. Und das offenbar wegen dieses Artikels.

Was den Tatvorwurf gegen den Blogger betrifft, empfehle ich der Staatsanwaltschaft die Lektüre eines Urteils des OLG Stuttgart aus dem Jahre 2004.

posted by Stadler at 15:00  

2.3.09

Spiegel-Titel zerlegt

Der Spiegel wartet heute mit „Fremde Freunde“ einem Titel zu Social Networks auf.

Die Art und Weise wie Thomas Knüwer die Spiegel-Titelstory in seinem Blog beim Handelsblatt zerlegt, weckt mein Interesse. Berechtigte Kritik oder journalistische Eifersüchtelei? Werde mir heute also auch wieder einmal den Spiegel kaufen, um die Primärquelle zu lesen und denke mir, dass man so auch Auflage machen kann.

posted by Stadler at 12:54  

2.3.09

Patent- und Markenamt nimmt zu „Hardcore“ Stellung

Das DPMA hat zur Eintragung der Marke „Hardcore“, wohl als Reaktion auf die Diskussionen der letzten Woche, jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht, die allerdings sehr allgemein gehalten ist.

Dass z.B. ein Aufdruck auf einem T-Shirt nicht unbedingt die Rechte an einer Marke verletzten muss, hat das OLG Hamburg kürzlich für den Aufdruck CCCP entschieden.

posted by Stadler at 11:29  

2.3.09

Patent- und Markenamt nimmt zu "Hardcore" Stellung

Das DPMA hat zur Eintragung der Marke „Hardcore“, wohl als Reaktion auf die Diskussionen der letzten Woche, jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht, die allerdings sehr allgemein gehalten ist.

Dass z.B. ein Aufdruck auf einem T-Shirt nicht unbedingt die Rechte an einer Marke verletzten muss, hat das OLG Hamburg kürzlich für den Aufdruck CCCP entschieden.

posted by Stadler at 11:29  

2.3.09

Filesharing ist gut für die Wirtschaft

Das zumindest sagt eine niederländische Studie zu den ökonomischen und kulturellen Effekten von File Sharing für Musik, Film und Games. Die Studie entspringt einem Projekt von mehreren Forschungsinstituten und wurde von den holländischen Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft in Auftrag gegeben.
Quelle: netzpolitik.org

posted by Stadler at 11:18  

2.3.09

Bananabay: Vorlagebeschluss des BGH zur AdWords-Werbung

Der Volltext des BGH-Beschlusses „Bananbay“ ist jetzt online. Der BGH hat die Frage, ob die Verwendung eines geschützten Begriffes als Keyword bei der Werbung mit Google-Adwords als markenmäßige Benutzung gegen die Markenrechtsrichtlinie verstößt, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
BGH, Beschl. v. 22. Januar 2009, Az.: I ZR 125/07

posted by Stadler at 11:03  
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