Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.2.09

Hardcore

Die taz ereifert sich unter dem Titel “Hardcore-Begriff ist jetzt rechte Marke” darüber, dass ein (angeblicher) Neonazi die Marke “Hardcore” hat eintragen lassen und dadurch versucht, “sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen” zu lassen.

Seit wann sind Marken urheberrechtlich geschützt? Hm.

Eine Recherche im deutsche Markenregister ergibt, dass der Begriff “Hardcore” dort zu immerhin 38 Treffern führt.

Die fragliche Marke (Nr. 302008045099) ist keineswegs für Musik, Tonträger o.ä. eingetragen, sondern primär für Textilien, u.a. T-Shirts. Wenn ich jetzt mit der taz davon ausgehe, dass Hardcore – die taz meint wohl Hardcore-Punk – einen linken Musikstil kennzeichnet, stellt sich die Frage, ob das DPMA ein absolutes Schutzhindernis hätte bejahen müssen. Schwierige Frage, weil Hardcore für Textilien und Bekleidung nicht wirklich beschreibend ist.

Aber ist die Aufschrift “Hardcore” auf einem T-Shirt tatsächlich ein Verstoß gegen die Marke?

Das Zeichen “Punk” führt im Markenregister übrigens zu immerhin 21 Treffern, liebe taz.

Update: Ein lesenswerter Beitrag von Dennis Breuer beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema

posted by Stadler at 16:30  

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