Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.3.09

Gerichtsalltag in Deutschland

Das Gericht hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet und der Kläger war 1000 km aus Norddeutschland angereist. Das Gericht erlärte sodann zur Überraschung aller, dass man bei der Terminsvorbereitung erst bemerkt hätte, dass die Sache ohne Beiziehung von Akten aus zwei früheren Verfahren beim Landgericht München I nicht entschieden werden könne und man die Parteien an sich deshalb heute gar nicht gebraucht hätte. Als ob die Aktenbeiziehung nicht schon schriftsätzlich beantragt worden wäre.

Die Parteien verdrehen kurz die Augen, die Anwälte stellen die Anträge und das Gericht beschließt die Beiziehung der Akten. Und das wars. Mir war es egal, aber dem Kläger auf der Gegenseite vermutlich nicht.

posted by Stadler at 12:17  

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