Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 220/06) über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Bezeichnung Vorsorge- und Versicherungsberater für Mitarbeiter einer Versicherung zulässig ist.
Der BGH hat dies bejaht und weist darauf, dass es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt und diese Bezeichnung auch nicht zu einer wettbewerbsrechtlich relvanten Irreführung des Verkehrs führt, weshalb diese Bezeichnung nicht untersagt werden kann.
posted by Stadler at 12:44
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Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.
posted by Stadler at 16:21
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Ein interessantes neues Urteil kommt vom OLG Hamm (Urteil vom 18.06.09, Az.: I-4 U 53/09), zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Suchmaschinenmanipulation.
Der eigentlich kritische Punkt war das konkrete Wettbewerbsverhältnis. Dieses versucht das OLG Hamm aus dem Umstand abzuleiten, dass die Verfügungsbeklagte Suchmaschinenergebnisse zu Lasten des Verfügungsklägers manipuliert hat, was zu einem Abfall der Attraktivität der Website des Verfügungsklägers geführt habe und sich außerdem beide Parteien um entgeltliche Werbeaufträge bemühen.
Diese Argumentation halte ich für problematisch, weil das Wettbewerbsverhältnis mit der Verletzungshandlung begründet wird, was an die Schweinehundtheorie erinnert.
Mit der Begründung des OLG Hamm lässt sich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beliebigen branchenfremden Unternehmen begründen, solange sie im Internet Dienstleistungen anbieten.
Das Gericht hätte sich stärker mit der Frage beschäftigen sollen, ob nicht auch Ansprüche aus dem Namensrecht, Unternehmenskennzeichenrecht oder § 823 BGB gegeben waren.
posted by Stadler at 08:23
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Mandant bekommt heute per Post – so gegen 10:30 Uhr – eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung bis heute 12 Uhr die Unterlassungserklärung abzugeben. Gegnerischer Kollege hatte angeblich vorab gefaxt, nur ausweislich der auf dem Schreiben vermerkten Faxnummer leider an seinen eigenen Mandanten.
Also 1 1/2 Stunden waren mir dann selbst im Wettbewerbsrecht – angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a. – etwas arg kurz.
posted by Stadler at 13:35
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Gestern meldete der Kollege Föhlisch ein Urteil des BGH vom 16.07.09 zur Angabe von Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen. Diese Meldung wurde von vielen aufgegriffen, auch von mir. Gerade lese ich aber, dass die Urteilsverkündung auf heute verschoben worden sei und es demzufolge noch gar kein Urteil gibt. Beim BGH findet sich leider (noch) nichts.
Update: Mittlerweile gibt es beim BGH eine Pressemitteilung. Das Urteil stammt doch vom 16.07.09, also war vermutlich die anderslautende Meldung von Magnus falsch. So ist das mit der Schnelligkeit und den sich widersprechenden Meldungen. ;-)
posted by Stadler at 11:08
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) sind sog. Preussuchmaschinen an die Preisangabenverordung gebunden und müssen deshalb insbesondere bei ihren Preisvergleichen auch die Versandkosten der jeweiligen Angebote angeben.
Via Carsten Föhlisch
posted by Stadler at 21:02
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Der Bundesgerichtshof hat in einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil vom 20.11.2008 (Az.: I ZR 122/06) eine Werbung mit Preissenkungen (20 % auf alles) für wettbewerbswidrig erklärt, in der in Wirklichkeit bei 4 Testartikeln nur eine geringfügige Ersparnis eingetreten ist, im Vergleich zu dem Preis, den der Markt eine Woche vor der Werbeaktion verlangt hatte. Der Anbieter hatte sich damit gerechtfertigt, dass der vorherige Preis bereits ein Sonderpreis gewesen sei und die 20 % auf den regulären Preis gewährt worden seien. Dem ist der BGH nicht gefolgt, zumal der alte Preis auch nicht als Sonderpreis gekennzeichnet war.
Der amtliche Leitsatz:
Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Aus-nahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines belie-bigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.
posted by Stadler at 10:44
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Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.04.2009 – 4 U 216/08) vertritt die Ansicht, dass für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, auch der Umstand spricht, dass ein pauschalierter Schadensersatz von EUR 100,- gefordert wird, zumal dann, wenn die Abmahntätigkeit ein Volumen erreicht hat (dort ca. 60 – 80 Abmahnungen) die nicht in Relation zum Umfang des eigenen Geschäftsbetriebs steht.
Wen stystematisch bei jeder Abmahnung zusätzlich pauschal EUR 100,- Schadensersatz gefordert werden, spricht dies nach Ansicht des OLG Hamm nämlich für die Absicht, dass mit der Abmahntätigkeit primär Einnahmen erzielt werden sollen.
posted by Stadler at 09:36
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Ein weiteres wichtiges Urteil des Bundesgerichsthofs (Urt. v. 19.02.09, Az.: I ZR 135/06) zum Domainrecht ist im Volltext veröffentlicht worden. Interessant sind v.a. die Ausführungen zu der Frage unter welchen Voraussetzungen die Löschung einer Domain verlangt werden kann. Der BGH führt hierzu zunächst aus, dass eine Verletzung eines Unternehmenskennzeichens zwar zu einem Unterlassungs- aber grundsätzlich nicht zu einem Löschungsanspruch führt, weil das bloße Halten einer Domain regelmäßig keine Kennzeichenrechte verletzt.
Aber auch unter dem Aspekt der unlauteren Behinderung hat der BGH einen Löschungsanspruch verneint und ausgeführt, dass die Registrierung eines Domainnamens nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen kann.
Solche Umstände liegen aber nach Ansicht des BGH nicht schon darin, dass der Domaininhaber eine Vielzahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, solange für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.
posted by Stadler at 09:30
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Das Landgericht Hamburg hat in zwei aktuellen Entscheidungen vom 13.03.09 und vom 17.03.09 ( 312 O 128/09 und 312 O 142/09)die Werbung mit der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht“ als wettbewerbswidrig untersagt. Hintergrund dürfte wohl der sein, dass es diesen Titel nach der Fachanwaltsordnung nicht gibt und seine Verwendung deshalb eine Irreführung darstellt.
Quelle: Rechtsanwalt Möbius
posted by Stadler at 14:27
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