Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.09

Wettbewerbsverhältnis bei Manipulation von Suchergebnissen

Ein interessantes neues Urteil kommt vom OLG Hamm (Urteil vom 18.06.09, Az.: I-4 U 53/09), zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Suchmaschinenmanipulation.

Der eigentlich kritische Punkt war das konkrete Wettbewerbsverhältnis. Dieses versucht das OLG Hamm aus dem Umstand abzuleiten, dass die Verfügungsbeklagte Suchmaschinenergebnisse zu Lasten des Verfügungsklägers manipuliert hat, was zu einem Abfall der Attraktivität der Website des Verfügungsklägers geführt habe und sich außerdem beide Parteien um entgeltliche Werbeaufträge bemühen.

Diese Argumentation halte ich für problematisch, weil das Wettbewerbsverhältnis mit der Verletzungshandlung begründet wird, was an die Schweinehundtheorie erinnert.

Mit der Begründung des OLG Hamm lässt sich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beliebigen branchenfremden Unternehmen begründen, solange sie im Internet Dienstleistungen anbieten.

Das Gericht hätte sich stärker mit der Frage beschäftigen sollen, ob nicht auch Ansprüche aus dem Namensrecht, Unternehmenskennzeichenrecht oder § 823 BGB gegeben waren.

posted by Stadler at 08:23  

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