Während ich in Tegel auf meinen Rückflug nach München warte, ist noch ein bisschen Zeit für eine kurze Zusammenfassung des gestrigen Kongresses von eco und MMR der im Bundesministerium der Justiz stattfand.
Die Frage „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ stellt mittlerweile eigentlich eine Platitüde dar. Als erster Redner betonte Michael Rotert vom Providerverband eco dann auch zu Recht, dass das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum gewesen ist.
Anschließend sprach Irene Pakuscher vom BMJ und positionierte sich deutlich gegen das Modell einer Kulturflatrate. Sie bezeichnete die Idee gar als Zwangskollektivierung. Während des Vortrags von Frau Pakuscher nahm dann Markus Beckedahl von netzpolitik.org neben mir Platz und tippte sogleich ersten Blogbeitrag zur laufenden Veranstaltung auf seinem MacBook.
Als nächster Referent beschäftigte sich Rechtsanwalt Dieter Frey mit dem Thema Leistungsschutzrechte für Verlage. Frey warf die Frage auf, ob die Verlage zunächst alle Nutzer als Rechtsverletzer qualifizieren lassen wollen, um diese Rechtsverletzung anschließend über eine Zahlung an eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft wieder zu beseitigen. Zu diesem Thema gibt es bereits Folien eines anderen Vortrags von Dr. Frey.
Der Vortrag von Arnd Haller, Justitiar bei Google Deutschland, war pointiert und klang fast ein bisschen wütend. Haller sagte, dass Google nur die Wahl hätte zwischen Zensur und Gefängnis und spielte damit auf eine strafrechtliche Verurteilung von Google Managern in Italien wegen eines Videos auf YouTube an. Haller vertrat außerdem die Ansicht, die jetzigen Haftungsregelungen würden der Zensur Vorschub leisten. Seines Erachtens wird derzeit aus Angst vor Haftung insgesamt zu schnell gelöscht.
Haller sprach sich ferner für einen Vorrang der Inanspruchnahme des unmittelbaren Rechtsverletzers aus und damit für die Einführung einer Subsidiaritätsregelung im deutschen Recht.
Staatssekretär Max Stadler (FDP) betonte in seiner Rede, dass das BMJ Netzsperren ablehnt, aber für ein Leistungsschutzrecht zugunsten von Verlagen eintritt.
In der abschließenden Diskussion entspann sich ein interessantes Rededuell zwischen Gerhart Baum und dem früheren Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem. Baum warf dem Bundesverfassungsgericht vor, bei der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Mut gehabt zu haben, die Speicherung als solche in Zweifel zu ziehen und das Verfahren dem EuGH vorzulegen. Hoffmann-Riem antwortete mit der Frage, ob Baum denn ernsthaft glauben würde, der EuGH hätte die Richtlinie zur VDS dann tatsächlich gekippt. Ein sehr aufschlussreicher Wortwechsel wie ich finde.
posted by Stadler at 13:15
Kommentare deaktiviert für Nachbetrachtung zum eco-Kongress "Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?"
Der meines Erachtens wenig talentierte Rapper Bushido gehört zu denjenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft mit dem Filesharing-Abmahungen selbst in die Hand genommen haben.
Dass er allerdings selbst in beträchtlichem Ausmaß das Urheberrecht Dritter verletzt, hat heute das Landgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 308 O 175/08, 310 O 155/08). Bushido und sein Verlag wurden zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt und Bushido persönlich auch zu sog. Billigkeitsentschädigung. Auch die Klaganträge auf Rückruf der Tonträger und Vernichtung waren offenbar erfolgreich.
posted by Stadler at 18:24
Die Forderung nach Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage nimmt langsam Gestalt an. Die Verlage wollen offenbar eine Art Gebühr von allen gewerblichen Nutzern von PC’s erheben lassen.
Weshalb diese Forderung auch nur ansatzweise legitim sein soll, erschließt sich mir aber nicht. Warum sollen ausgerechnet gewerbliche Nutzer von PC’s für die Inhalte von Springer, Burda und Co. bezahlen? Mein Vorschlag an die Verlage: Wenn Sie Geld für Ihre Internetangebote wollen, dann verlangen Sie es doch einfach. Niemand verbietet den Verlagen Paid Content Angebote einzuführen.
Da kann man nur hoffen, dass die Politik langsam dazu lernt und nicht auf jeden lobbyistischen Unfug mehr anspringt.
Ulrike Langer hat das Thema für Carta kommentiert.
posted by Stadler at 13:38
Die Rockband Pink Floyd hat in England Klage gegen ihre Plattenfirma EMI erhoben. Das berichtet die Financial Times. Die Musiker bemängeln neben einer nicht ausreichenden wirtschaftlichen Beteiligung an den Online-Erlösen auch, dass EMI den Onlinevertrieb einzelner Musiktitel gestattet. Denn die Verträge beinhalten offenbar eine Klausel wonach die Alben von Pink Floyd als Ganzes verkauft werden müssen und das auch in der vorgegebenen Songreihenfolge.
Das ist in der Tat eine interessante Frage, die man nach deutschem Recht unter dem Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechts diskutieren würde. Denn der Urheber hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wie sein Werk veröffentlicht wird. Er muss eine „Entstellung“ seines Werks nicht hinnehmen. Dem anglo-amerikanischen Urheberrecht ist diese persönlichkeitsrechtliche Komponente allerdings fremd, weshalb man dort mit konkret übernommenen Vertragspflichten argumentieren muss.
posted by Stadler at 11:00
Rechtsanwalt und Burda-Aufsichtsrat Robert Schweizer setzt sich in einem Interview mit promedia / CARTA erneut für die Schaffung eines Lesitungsschutzrechts für Verlage ein, ohne allerdings auf die Frage nach der konkreten rechtstechnischen Ausgestaltung einzugehen. Stattdessen werden Platitüden, wie die vom rechtsfreien Raum Internet, zum Besten gegeben. Auch Lobbyismus habe ich schon in besserer Darbietung erlebt.
Was von der Forderung nach einem solchen Leistungsschutzrecht zu halten ist, habe ich vor einigen Monaten hier bereits dargestellt. Dass in Wirklichkeit nicht der Journalismus und die Pressefreiheit in Gefahr sind, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen der Verlage, erläutert Daniel Schultz im Blog „der presseschauer“.
Der Gesetzgeber muss erkennen, dass es nicht seine Aufgabe ist, wirtschaftliche Umwälzungen, die das Internetzeitalter zwangsläufig mit sich bringt, zu Gunsten einer lobbyistisch noch mächtigen Branche, künstlich aufzuhalten. Erste Anzeichen dafür, dass politische Entscheider beginnen dies zu begreifen, sind erkennbar.
posted by Stadler at 11:05
Kommentare deaktiviert für Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage tobt weiter
Ilja Braun geht auf iRights.info der interessanten Frage nach, was man eigentlich erwirbt, wenn man ein eBook kauft. Erwirbt man „Eigentum“ an einer Datei oder nur urheberrechtliche Nutzungsrechte? Darf man das eBook kopieren und weiterverkaufen?
In den AGB der Anbieter von eBooks wird zumeist sehr restriktiv geregelt, dass nur ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt wird. Das würde bedeuten, dass man eine Datei, die man runtergeladen hat, lesen darf, mehr aber auch nicht. Ob derartige AGB allerdings wirksam sind, ist offen. Für den parallelen Fall des Erwerbs von Musikdateien bei iTunes hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Klausel, die den Weitervertrieb, die Weitergabe und Übertragung der Nutzungsrechte verbietet, wirksam ist. Das letzte Wort dürfte das in dieser Frage aber kaum gewesen sein.
posted by Stadler at 11:30
Die grüne Europaageordnete Helga Trüpel hält die Idee einer Kulturflatrate für unausgereift und fordert stattdessen ein „Digital rights fair trade“. Ihre diesbezüglichen Vorstellungen hat sie in einem Thesenpapier und in einem Interview mit Carta zum Besten gegeben.
Nach der Lektüre der 12 Thesen wird schnell klar, dass es sich um nichts weiter handelt, als die gute alte Kopiergeräteabgabe in neuem Gewand. Internet Service Provider und Hardwarehersteller sollen dazu gezwungen werden, die Kreativen, von denen sie nach Ansicht von Frau Trüpel leben, angemessen zu bezahlen. Das ist nicht lediglich alter Wein in neuen Schläuchen, sondern weist eine enge geistige Nähe zur Forderung der Verleger nach Schaffung eines neuen Leistungsschutzrechts auf.
Dass Frau Trüpel insgesamt sehr schlecht informiert ist, zeigen die zahlreichen inhaltlichen Mängel ihres Papiers. So spricht sie z.B. von ISP Adressen, wenn sie IP-Adressen meint.
Die Kernaussage der Europaabgeordneten Trüpel lautet:
„Gerätehersteller wie Apple, Unternehmen wie Amazon und Internetserviceprovider verdienen Rekordsummen, ohne diejenigen, die die Inhalte schaffen, angemessen zu beteiligen„
Das hätte man unzutreffender wohl kaum formulieren können.
Was Amazon in dieser Aufzählung verloren hat, erschließt sich mir überhaupt nicht. Denn Amazon verkauft Bücher, DVD’s, CD’s und MP3-Dateien und sorgt somit dafür, dass die Content-Industrie und die Künstler verdienen. Das gilt in abgeschwächter Form auch für Apple, denn schließlich ist ITunes die vermutlich größte Plattform für Paid-Content im Musikbereich. Somit generiert auch Apple Umsätze zugunsten der Content-Industrie und macht damit das Gegenteil dessen, was Frau Trüpel behauptet. Bleiben noch die Provider. Die Forderung, dass ISP’s Abgaben zugunsten von Content-Anbietern zahlen sollen, ist nicht wirklich neu. Würde man dies in die Tat umsetzen, dann führte das zunächst zu einer erheblichen Verteuerung des Internetzugangs zu Lasten aller Nutzer, denn die ISP’s würden ihre gestiegenen Kosten natürlich auf die Kunden umlegen. Gerade in einer Informationsgesellschaft kann der Vorschlag von Trüpel deshalb nur als töricht bezeichnet werden.
Ganz abgesehen davon, stellt sich natürlich auch die Frage, was daran denn gegenüber der Idee einer Kulturflatrate vorzugswürdig sein soll.
posted by Stadler at 18:30
Kommentare deaktiviert für Was bitte ist "Digital rights fair trade"?
Die Vermutung, dass Rechteinhaber bzw. Gesellschaften wie DigiProtect Honigtöpfe aufstellen, in die Filesharer dann tappen, geistert immer wieder durch das Netz. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Gesellschaften wie DigiProtect selbst MP3-Dateien in Filesharing-Netzwerken platzieren, um Tauschbörsennutzer in die Abmahnfalle zu locken?
Der Vertrag zwischen DigiProtect und Kontor Records (u.a. Scooter) aus dem Jahre 2007 enthält hierzu folgende Klausel:
„DigiProtect ist verpflichtet, vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerke die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen.“
Ob das dann in einzelnen Fällen auch passiert, bleibt freilich unklar.
posted by Stadler at 17:30
Das Landgericht Köln hält einen Streitwert von 6.000 EUR bei Unterlassungsansprüchen, die sich gegen die unberechtigte Nutzung eines Fotos im Internet richten, für angemessen (Beschluss vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09).
Die Begründung des Landgerichts reicht allerdings über Allgemeinplätze nicht hinaus. Weil die Unterbindung der Missachtung geistiger Schutzrechte ein wichtiges Anliegen sei, so das Gericht, könne auch bei individuell nicht erheblichen Verstößen ein Streitwert von EUR 6.000,- in Ansatz gebracht werden.
Nachdem die Unterbindung von Rechtsverletzungen stets ein Anliegen der Allgemeinheit darstellt, müsste dies eigentlich auf jedwede (geringfügige) Rechtsverletzung übertragbar sein.
Das OLG Köln hat den Beschluss des Landgerichts bestätigt.
posted by Stadler at 14:20
Kommentare deaktiviert für Streitwert von 6.000 EUR bei unberechtiger Onlinenutzung eines Fotos
Das Landgericht Potsdam hatte in erster Instanz entschieden, dass der Eigentümer eines Gebäudes (hier: Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) die gewerbliche Verwertung von Fotografien der Gebäude untersagen kann, die von öffentlichen Plätzen aus gefertigt worden sind. Konkret ging es um die Frage, ob das Fertigen von Lichtbildaufnahmen von Außenansichten der Schlösser der Stiftung im Park Sanssouci in Potsdam zu gewerblichen Zwecken zulässig ist („Knipsgebühr“).
Die Entscheidungen des Landgerichts, die ich bereits vor einem Jahr kritisiert hatte, sind vom Oberlandesgericht mit Urteilen vom 18.02.2010 (5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09) nun aufgehoben worden. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
posted by Stadler at 14:45
Kommentare deaktiviert für OLG Brandenburg: Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden